cs80
Ich bin gerade am überlegen, wie ich die EZ für unseren 2. Wurm legen soll. Habe jetzt TZ (25h/Woche) gearbeitet. Wenn ich jetzt 2 Jahre EZ beantrage, kann ich aber, sofern mein AG zustimmt auch jederzeit eher wieder bis zu 30h/Woche arbeiten, oder? EG lass ich jetzt mal außen vor... Und er muss mich dann aber zum 2. Geburtstag wieder zu den jetzt gewohnten Konditionen übernehmen. Oder hebe ich damit diese Option auf? LG und schöne Ostern
Du kannst in der Elternzeit Teilzeit arbeiten - bis zu 30 Stunden -auch bei einem anderen Arbeitgeber. Nach Ende der EZ - in diesem Fall 2 Jahre - gelten die alten Konditionen wieder.
Danke! War mir nur unsicher, ob ich das richtig verstanden habe. Dir auch schöne Ostern.
Nur lohnt es sich nicht wirklich in der Elternzeit arbeiten zu gehen da alles an dein elterngeld bis zum ersten Jahr angerechnet wird.
Wirklich? Dachte das gilt nur für die Monate, die ich tatsächlich EG beziehe, nicht immer für ein Jahr. Krieg ja auch nicht 12 Monate EG (abzüglich MuSchu), wenn mein Mann mehr als 2 Monate beantragt...
Angerechnet wird es nur in den ersten 12 Monaten - auch wenn du das EG auf 24 Monate Auszahlung aufteilst. Wenn du vor der Entbindung 1500 verdienst und in der EZ z.B. 500 dann bekommst du z.B. 670 statt 1005 Euro. D.h. 500 + 670 = 1170 Euro - es bleibt dir also mehr Wichtig, vor Arbeitsaufnahme der EG-Stelle melden. Nach dem 1. Geburtstag/den 12 Monaten wird nicht angerechnet
Angerechnet wird es nur in den ersten 12 Monaten - auch wenn du das EG auf 24 Monate Auszahlung aufteilst. Wenn du vor der Entbindung 1500 verdienst und in der EZ z.B. 500 dann bekommst du z.B. 670 statt 1005 Euro. D.h. 500 + 670 = 1170 Euro - es bleibt dir also mehr Wichtig, vor Arbeitsaufnahme der EG-Stelle melden. Nach dem 1. Geburtstag/den 12 Monaten wird nicht angerechnet
Hallo, ich würde das genau mit dem AG abklären. Bei mir war das so, dass ich 3 Jahre EZ beantragt habe, jedoch nach 2 Jahren wieder eingestiegen mit TZ 25 std. Habe dann für ein Jahr eine Vereinbarung bekommen mit TZ. Nach einem Jahr könnte ich dann zu den alten Bedingungen (also Vollzeit) weiter arbeiten. Wollte ich dann aber nicht mehr, habe dann meinen Vertrag umstellen lassen. VG
...wenn ich nur 10 Monate beantrage und mein Mann 4 Monate, können die mir doch dann, wenn ich Monat 11+12 wieder arbeite, nichts mehr kürzen, weil ich ja eh nichts mehr kriege. Oder muss ich dann wieder was zurückzahlen? Wär ja unfair, nur weil ich die Frau bin...
Wenn du nur EG bis zum 10. Lebensmonat beziehst - also nur 8 Monate (2 Monate sind Mutterschutzgeld) - dann kann dir auch nichts gekürzt werden, wenn du dann wieder arbeiten gehst.
Vielen lieben Dank, Lena!
Ähmm, EG und EZ haben nichts miteinander zu tun. Du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - was du ja machen würdest wenn du deinen TZ-Vetrag nach dem EG-Bezug wieder aufnimmst. Bekommst du EG, wird alles was du verdienst in dem zeitraum angerechnet, außer du läßt es dir über länger als 12 Monate auszahlen. Dann ist es egal. Du und Dein Man können jeweils BIS ZU 3 Jahre EZ unabhängig voneinander beantragen. Und du kannst seit dem 1.01.13 zu jedem Zeitpunkt die EZ wieder abbrechen. Mein rat, es wärst ziemlich blöde wenn du auf den Kündigungsschutz verzichten würdest und nur EZ für den Zeitraum des EG-Bezuges anmeldest. Zumal wenn du eh nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest. Melde lieber für mind. 2 Jahre an. Das 3te würde ich da bereits unter Vorbehalt und nach Absprache "vormerken" lassen. Wenn du mind. 2 Jahre nimmst, kannst du das 3te nämlich auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, zB Einschulung. Und ja, während der EZ "ruht" das Arbeitsverhältniss nur, gehst du wieder arbeiten, dann zu den alten Konditionen. Da du ja eh weniger als 30 Std hast, hast du eh absolt gar keine Nachteile. Dein Chef kann dich bloß nicht kündigen was er ansonsten machen könnte. Und selbst wenn du weniger arbeitest als vorher, dann muß das Gehalt entsprechend "runtergerechnet werden, sprich hast du vorher 30 Std a 10 € gemacht, und arbeitest in der EZ "nur" 25 Std die Woche, dann bekommste 25 x 10 €. Ausser du bist so blöde und unterschreibst einen "Neuvertrag". Viele machend ann ja nur einen "Minijob" beim gleichen AG, der speziell dann nur für die EZ gilt. Beendest du die EZ, dann gilst du wie jede andere Angestellte auch, also gleicher Kündigungsschutz und Co. Und, solltest du, weil zB die Kinderbetreuung nicht so klappt wie gesagt, doch wieder EZ nehmen wollen, wird es schwierig. Im Gegensatz zu jetzt vor der EZ, wo der Chef es nicht verbieten darf, kann er dann die Zustimmung verweigern. Und dann müßtest du kündigen im schlimmsten Fall der Fälle. Mein Rat ist echt, nimm mit was geht, und nutzt die EZ voll aus. Auch wenn du in der EZ arbeiten gehst. Du verschenkst wertvollen Kündigunsschutz und bist nicht so flexibel.
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