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Elterngeld???

Elterngeld???

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Hallo hab da mal ne Frage: erst mal zu unserer Situation: Ich hab am 18. März ET und mein Arbeitsvertrag läuft bis 21. März. Jetzt hat mein Freund letzte Woche seine arbeit verloren und trägt jetzt übergangsweise nachts Zeitungen aus. Eigendlich war es ja so geplant, dass ich zuhause bleibe und mein Freund weiter arbeiten geht. Jetzt haben wir uns Gedanken gemacht und ich wollt mal fragen was ihr von den verschiedenen Möglichkeiten haltet: 1. So wie geplant, ich bleib zuhause, mein Freund sucht ne neue Arbeitsstelle,( contra: wer weiß wie lange das dauert bis er was gefunden hat; pro ich hab die Erziehung meines Kindes weitgehend selber in der Hand) 2.Mein Freund macht Nachts 2 Std. die Zeitungen kommt dann auf ca.300€ im Monat und ich geh Tagsüber Vollzeit arbeiten (hab nämlich was angeboten bekommen) (contra: wenn wir ausgelaugt oder müde sind gibt es keine Oma oder so in der Nähe die mal aufpassen kann; pro es wäre mehr Geld als bei der 1. Version) 3.(weiß aber nicht genau ob das so möglich ist) Mein Freund bleibt zuhause (Elternzeit) und macht nebenbei noch die Zeitungen und ich geh Vollzeit arbeiten. Weiß halt nich genau ob man wenn man in Erziehungsurlaub geht nebenbei noch was verdienen darf oder nicht und wenn wie viel? Hab da gar keine Ahnung. Und wie viel Geld bekommt man im Erziehungsurlaub? Das wird ja vom Verdienst des ganzen letzten Jahres gerechnet oder? Hat also nichts damit zu tun wenn man jetzt gerade arbeitslos geworden ist oder? Was meint ihr oder habt ihr vllt. ein paar Tipps? L G Jenny


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Hi, zu 1. und 2. kann ich dir nicht antworten, da es eure Entscheidung ist! Zu 3. Natürlich kann dein Freund nach deinem Mutterschutzzeit für 10 Monate zu Hause bleiben und bekommt dafür das 67% seines letzten Lohnes als Elterngeld ausgezahlt. GANZ wichtig, das Elterngeld wird unversteuert auf euer Konto überwiesen, so dass ihr bei eurer Einkommenssteuererklärung etwa ein Monat Elterngeldbetrag nachzahlen müßt! Dein Freund muß für das komplette Jahr (03/08 bis 3/09) seine Lohnstreifen beim Amt für soziale Dienste einreichen! Er darf bis zu 400 Euro nebenbei arbeiten, bzw. bis zu 30 Stunde in der Woche, wenn er in den Erziehungsurlaub geht ! LG Frauke


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Ich kenne die Elterngeldregelungen etwas anders, als sie Frauke dargestellt hat: Der Elterngeldberechnung werden zwei Komponenten zu Grunde gelegt - der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Geburt und das monatliche Einkommen nach der Geburt. Daraus wird die Differenz errechnet und von dieser erhält man wiederum 67% als Elterngeld. Man darf bis zu 30 h in der Woche arbeiten. Bleibt die Mutter nur im Mutterschutz zu Hause (8 Wochen), kann der Vater 12 Monate Elterngeld beziehen. Elterngeld wird nicht versteuert. Es wirkt aber bei Ehepaaren im Hinblick auf den Steuersatz progressiv, dh Arbeitseinkommen muss mit einem höheren Steuersatz versteuert werden. Ihr seid aber nicht verheiratet, richtig? Bitte lest Euch in die Elterngeldregelungen ein. Sie ermöglichen viel Flexibilität: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html Finanziell stellt Ihr Euch mE bei der 3. Variante am besten. Ihr müsst selbst entscheiden, ob Ihr es so regeln wollt. Kinder sind unterschiedlich, daher kann man zu den Schlafgewohnheiten schlecht vorher was sagen. Aber - abgesehen von Extremfällen - denke ich, dass zwei Erwachsene das händeln können (Papa kann ja am Tag Schlaf nachholen). Alles Liebe für die Restschwangerschaft und Geburt.


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Bin wohl heute Mittag abgestürzt, Sohnemann halt. Also ich persönlich würde an deiner Stelle die Mutterschutzzeit zuhause bleiben, dann die 2 Partnermonate (á 300 Euro Elterngeld) nehmen, dann wärst du 4 Monate zu Hause. Danach nimmst den Vollzeitjob an. Dein Freund nimmt dann die 12 Monate (bzw. 24 Monate - halbes Elterngeld) Elternzeit. Berechnung Eltergeld: www.elterngeld.net monatliches Nettoeinkommen aus den letzten 12 Monaten zusammenrechnen und davon 67%, wären das Eltergeld, fehlen deinem Mann bereits aufgrund der Arbeitslosigkeit in den letzten 12 Monaten einige Monate, zählen nur die die er gearbeitet hat, diese Summe wird aber auch durch 12 geteilt und davon dann 67%. Beispiel: netto 1000 Euro 12 Monate lang = 670 Euro Elterngeld auf 12 Monate oder 335 Euro Eltergeld auf 24 Monate (eigentlich sind es 20 Monate, da Mutterschutz abgezogen wird) netto 1000 Euro 10 Monate lang, dann 2 Monate arbeitslos = 10000 Euro / 12 Monate = 833 Euro, davon 67% = 558 Euro auf 12 Monate oder 270 Euro auf 24 Monate. Arbeitslosigkeit in den letzten 12 Monaten vor der Geburt reduziert also das Elterngeld. Wenn du noch Fragen hast dann meld dich, hab dir noch ne PN geschrieben wegen dem Nebenjob.