Mitglied inaktiv
Hallo Ihr, ich hab da mal wieder zwei spezielle Fragen: ich bin bei meinem Mann mit Familienversichert(Krankenkasse), arbeite in einem 400 € Job,gehe am 17.04. in den Mutterschutz. Nun bekomme ich eine Einmalzahlung von der Bundesversicherungsanstalt über 210 € und pro Tag im Mutterschutz 0,33€ von meinem AG... Frage: werden die 210 € nach Geburt des Kindes irgendwie an das Elterngeld angerechnet??? Beim Elterngeldantrag ist ein Schreiben für den AG dabei,muss ich dies meinem AG beim 400€ Job vorlegen ODER bei meinem ehemaligen !!! AG,bei dem ich am 30.03.11 meinen letzten Arbeitstag hatte??? Ich bedanke mich vorab bei Euch und hoffe auf Aufklärung... Liebe Grüße, Britta
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