Mitglied inaktiv
Ich schreibe derzeit Bewerbungen und habe einen GdB von 40%. Ich habe bisher fast ausschließlich Bewerbungen an Industrie- oder Privatunternehmen geschrieben Da habe ich meinen GdB immer dezent verschwiegen - zumal er für die Ausübung meines Jobs ohne Relevanz ist. Jetzt "bastle" ich gerade an einer Bewerbung für ein Forschungsinstitut, das dem TVöD unterliegt - und frage mich, ob ich da mal die "GdB-Karte" ziehen sollte? Wobei ich zu meiner Schande gestehen muß, daß ich mich mit den ganzen Regelungen zum GdB gar nicht auskenne. Was ich weiß (oder glaube zu wissen): Mit meinen 40% gelte ich gar nicht als "schwerbehindert" im Sinne des Gesetzes und zähle daher auch nicht für die Quote, die ein AG einhalten muß. Aber ich kann mich "gleichstellen" lassen, dann zähle ich doch. Fragen: 1. Kann ich mich mit meinen 40% gleichstellen lassen, oder müßte ich dafür noch weitere 10% irgendwo "ausgraben" (was schwer werden dürfte, ich finde schon die 40% übertrieben). 2. Wenn ich mich gleichstellen lassen kann: Ist es sinnvoll, das in der Bewerbung anzugeben? Schließlich ist das ja öffentlicher Dienst und ich müßte bevorzugt werden. 3. Und wenn nochmal ja: Wie schreibe ich das in die Bewerbung? Danke für Eure Hilfe, Elisabeth.
Allerdings weiß ich jetzt auch nicht aus dem Kopf, wieviel % Du brauchst. Ruf doch mal auf dem Versorgungsamt an. Ansonsten - knallhart ins Anschreiben schreiben. Trini
http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html Viel Erfolg!! Trini
Danke für den Link. Sehr interessant! Jetzt muß ich nur noch einen Satz formulieren, der den Inhalt transportiert, ohne nach "ich bin ein armes Schwein" zu klingen *seufz*. Heute Nachmittag bin ich bei meinem Arbeitsberater, vielleicht hat der eine Idee....
Wünsche Dir ganz viel Erfolg!! Trini
Hallo Elisabeth, ich sehe ja bei uns, auch öffenlicher Dienst, viele Bewerbungen. Du schreibst ans Ende Deines Anschreibens einfach ganz neutral: Ich bin schwerbehindert mit einem GdB von... oder halt: ich bin ein Schwerbehinderten gleichgestellt mit einem GdB von... Das ist auf jeden Fall zu empfehlen, weil Du sofern Du die Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllst, auf jeden Fall eingeladen wirst (und eingestellt, falls niemand besser qualifziert ist, da ist aber natürlich immer viel Interpreation drin). Gruß, Renate
für die Gleichstellung brauchst du 30% Wenn in der Anzeige drin steht, dass Schwerbehinderte bevorzugt werden, würde ich das aus dem Ärmel schütteln, sonst denke ich bringt das nicht viel.
In diesem Falle darf und kann es Dir nicht zum Nachteil gereichen! Der Grad ist m.W. egal, jedenfalls muss ich unseren Behindis - ganz gleich wie schlimm behindert un dda gibts gravierende Unterschiede - allen die gleichen Privilegien einräumen. Grüße und viel Erfolg Tina
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit