Weiß jemand, wie das rechtlich ist (nicht öffentlicher Dienst): Ich könnte mich z. B. nach Ende der Elternzeit beurlauben lassen, sagen wir mal 1 Jahr. Zwei Fragen dazu: Wie bin ich dann krankenversichert (mein Mann ist freiwillig in der gesetzlichen, momentan bin ich umsonst selbst inkl. 2 Kinder versichert)? Was wäre im Falle einer erneuten Schwangerschaft: Würde ich wieder das Recht auf Elternzeit bekommen ohne weitere Nachteile? Kann ich ja schlecht beim Arbeitgeber direkt fragen... Danke für jede Info.