Hallo, ich beziehe zur Zeit noch das alte Erziehungsgeld und im Anschluß daran bayerisches Landeserziehungsgeld. Kann ich dann einen 400€-Job ausüben, ohne daß mir etwas abgezogen wird? Beim neuen Elterngeld wird ja ein Minijob-Einkommen angerechnet, beim alten Erziehungsgeld ist das nicht so. An welcher Regelung orientiert sich jetzt das bayerische Landeserziehungsgeld? Weiß jemand Bescheid?