Hallo.
weiß jemand ob das üblich ist, einen Auflösungsvetrrag zu unterschreiben und dann einen komplett neuen Vertrag (inkl. Probezeit) mit reduzierter Stundenanzahl zu unterschreiben? Durch Auflösunsgvertrag werden auf wechselseitige Ansprüche verzichet, habe aber noch genügend Überstunden. Hätte bei 5 Tage Arbeit pro Woche nur 18 Tage Urlaub m Jahr, ich glaube ich soll da vera... werden, oder?
von
Bienchen2306
am 21.09.2012, 08:20
Eigentlich sollte nur ein befristster oder unbefristeter Änderungsvertrag zum bestehenden Arbeitsvertrag gemacht werden.
Trini
von
Trini
am 21.09.2012, 08:35
Nein, das ist nicht üblich. Warum solltest du deine Überstunden verschenken? Tu es nicht.
von
Pamo
am 21.09.2012, 09:04
Das Wort Probezeit sagt doch alles. Dann können sie dich kicken wenn sie wollen. Und mit Kindern ist man nun mal häufiger "krank" als ohne" Tu es nicht!!
von
Castielle
am 21.09.2012, 09:49
Nein, das würde ich auf keinen Fall unterschreiben.
Der Arbeitsvertrag sollte eigentlich nur durch die Reduzierung der Stunden ergänzt/geändert werden. Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben bestehen.
LG D.
von
dee1972
am 21.09.2012, 10:05
Hi,
wenn ich dich richtig verstehe, kommst du aus der EZ zurück und möchtest jetzt nicht mehr in dem Umfang arbeiten, wie vor der EZ? Dein AG hat einem Teilzeit-Vertrag zugestimmt und das soll jetzt so formuliert werden.
1) Die einfachste Form ist eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom xxx., die zum Inhalt hat, dass ab dem xxx (Datum) der Vertrag geändert wird und ab dem Zeitpunkt nur noch y Stunden / Woche zu leisten sind. Mehr muss da gar nicht rein, da der Rest ja schon im ursprünglichen Vertrag geregelt wurde.
2) Es ist auch möglich über einen Auflösungsvertrag und einen neuen Vertrag. Damit wird der alte Vertrag beendet. Ist sinnvoll, wenn es z.B. im Unternehmen eine Vereinheitlichung der Verträge etc. gegeben hat.
Dieser wechselseitige Verzicht auf Ansprüche ist üblich bei ausscheidenden Mitarbeitern - ich denke, das ist copy&Paste zu verdanken. Bitte um Löschung, da es sich ja um ein fortgesetzes Arbeitsverhältnis handelt. Wenn du allerdings lange in EZ warst, sind die angelaufenen Überstunden wahrscheinlich ohnehin verfallen...
Probezeit würde ich auch um Löschung bitten, da es ja kein neues Arbeitsverhältnis ist.
Urlaubsanspruch kann so nicht sein, bei einer 5-Tage-Woche sind 20 Tage der gesetzl. Mindestanspruch (BUrlG).
Ich vermute mal, da haben Laien ohne rechtl. Verständnis einfach Bestandteile aus anderen Verträgen zusammenkopiert, dann kommt so ein Mist zustande. Bitte umgehend um ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten UND der Personalabteilung. Wenn da nichts vernünftiges rauskommt, dann bitte den Betriebsrat hinzuziehen (falls vorhanden) - auf keinen Fall unterschreiben!
Gruß, Speedy
von
speedy
am 21.09.2012, 10:17