PinkShark
Hallo Ihr Lieben, ich poste nicht sehr oft, da viele Fragen sich beim Durchlesen von selbst beantworten. Ansonsten bin ich eher -gelegentlich- im Märzforum unterwegs. Ich hätte folgende Frage: Wie formuliere ich den Antrag für die Elternzeit für den Arbeitgeber richtig? Also eher auf das Anfangsdatum bezogen? Ich hatte gerade irgendwo gelesen, dass man 7 Wochen vor der Entbindung den Antrag abgegeben soll und die 8 Wochen MuSchu nach der Entbindung in die Elternzeit mit einfließen. Würde das dann in etwa so lauten: ..."beantrage ich ab dem < < errechneter ET>> 3 Jahre Elternzeit. " Aber was, wenn mein Kind nun früher oder später kommt? Dann verschiebt sich das ja...? Vielen Dank vorab für Eure Antworten. Sollte die Frage in der Vergangenheit schonmal gestellt worden sein (und ich hab's überlesen), reicht mir auch der Link zum Thread als Antwort Viele Liebe Grüße aus Hessen PinkShark
Hallo, ich musste damals bei meinem Arbeitgeber keinen schriftlichen Antrag / Bescheid einreichen (recht kleines Unternehmen, unter 15 Mitarbeiter), aber ich denke, ich würde einfach schreiben, "beantrage ich ab dem Tag der Entbindung, voraussichtlich kW ***, 3 Jahre Elternzeit........
Hi PinkShark, wir haben von der Firma meines Mannes damals den Tipp bekommen, den Elternzeitantrag auf Lebensmonate zu stellen und dann zeitnah nachzureichen wie der tatsächliche Starttermin aussieht. Die EZ läuft erst mit der Geburt des Kindes los und verschiebt sich ggfs. Bei mir gab es Formular, im Freitext würde ich schreiben ... beantrage ich vom 1. bis zum 36. Lebensmonat Elternzeit mit ruhendem Arbeitsverhältnis. Der rechnerische Geburtstermin ist der ... Also wichtig noch mit aufnehmen, ob du in der Elternzeit gar nicht arbeiten willst, oder es z.B. Phasen mit reduzierter Arbeitszeit gibt (15-30h). Als Nachweis für den Geburtstermin würde ich das Schreiben vom Arzt mitgeben, dass der Arbeitgeber wegen der Berechnung des Mutterschutzes ja eh braucht. Gruß Apydia
Danke, Loni und Apydia. Wir sind zwar auch nur ein kleines Unternehmen und die Chefin hat auch gemeint, sie bräuchte nichts, aber ich hab aus einer verlässlichen Quelle erfahren, dass so ein Antrag wohl ein Muss sei und bei Nichtstellung u.U. die Kündigung drohen kann. Da wir demnächst für Monate einen Prüfer im Haus haben, will ich lieber mal...naja...übervorsichtig sein. Zumal ich erstens meiner Chefin keinen cm über den Weg traue und ich es zweitens sowieso versch**** habe, seit ich ihr gesagt habe, dass ich Schwanger bin. Hab schon ne Weile nicht mehr viel als Mitarbeiter gezählt, mittlerweile zähle ich als Mensch nicht mal mehr bei ihr...Aber das ist eine andere Sache. Und Apydia: Deinen Vorschlag werde ich umsetzen :-) Liebe Grüße
Du musst die Elternzeit nicht beantragen, sondern du teilst die mit. Liefere das Schreiben mit der Mitteilung nachweisbar ab und fertig.
Hallo PinkShark, also, unter diesen Umständen würde ich natürlich auch auf jeden Fall die Elternzeit schriftlich mitteilen, evtl. per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. LG
Hier das Muster der Stiftung Warentest: www.test.de/Elternzeit-Musterantrag-1276519-0/ Viele Grüße und alles Gute
du musst die Elternzeit 7 Wochen vor dem Beginn mitteilen, also rein rechnerisch in der ersten Woche nach der Geburt ansonsten pro forma ab dem errechneten Termin, sollten sich Änderungen ergeben, teile ich Ihnen diese unverzüglich mit
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