komos
Hallo, ich habe nach Elternzeit gerade wieder angefangen zu arbeiten und habe nun eine Frage zu meiner leistungsabhängigen Provision für 2011. Ich bin Juni 2011 in Mutterschutz gegangen, der Mutterschutz lief bis Ende September. Urlaubsanspruch hatte ich bis Ende des Mutterschutzes. Ist es mit der Provision auch so? Oder habe ich nur Anspruch bis zum Geburtstermin des Kindes Ende Juli oder sogar nur bis zum Eintritt in den Mutterschutz also Ende Juni? Wer kennt sich aus??? Danke und LG, Komos
Hi, da die Provision kein Bestandteil des Grundgehaltes ist, hast du theoret. keinen Anspruch darauf im MuSchu (wohl aber im Rahmen des Elterngeldes). Etwas anderes gilt dann, wenn es eine Betriebsvereinbarung oder eine vertragl. Regelung dazu gibt. Auch wenn die Provision bei z.B. Krankheit weiter gewährt wird, könntest du als gleichgestellt behandelt werden. Wie wurden denn bisherige Fälle im Unternehmen gehandhabt? Gruß, Speedy
Hallo, danke schon mal für die Antwort. Mmmhhh, bisherige Fälle gab es nicht. Die Provision ist Bestandteil meines Arbeitsvertrages. Hat unsere Firma ein gutes Jahr und das Umsatzziel wird erreicht, bekommen die Abteilungsleiter x% von ihrem Jahresgehalt als "Belohnung". Und nun ist für mich die Frage, wieviel ich anteilig bekomme - 6, 7 oder sogar 9 Monate. Im Rahmen des Elterngeldes wurde die Provision übrigens nicht beachtet, da es eine Einmalzahlung ist. VG, Komos
Ich habe während meines letztes Mutterschutzes keine Provision bekommen. Ganz nach dem Motto, wer nicht da ist, bekommt auch nichts. Ist vielleicht rechtlich nicht ganz korrekt, wollte aber auch keinen Streit über den Zaun brechen.
Hi, wenn das Provisionsziel sich nicht auf deine persönliche (zusätzliche) Leistung bezieht (z.B. Umsatz im Monat X), sondern auf die Unternehmensentwicklung, dann steht sie dir nach dem Gesetz zu, denn du darfst nicht anders behandelt werden, als ein "anwesender" und arbeitender Mitarbeiter. Für das Elterngeld sieh zu, dass die Provision zumindest in 2 Teilen ausbezahlt wird, sonst ist es eine Einmalzahlung und nicht relevant für das Elterngeld (ungerecht, aber so ist es). Gruß, Speedy
Hallo grundsätzlich darf man durch den Mutterschutz nicht schlechter gestellt sein als hätte man gearbeitet. Da es ein fester Vertragsbestandteil ist, würde ich davon ausgehen, dass auch der Mutterschutzzeitraum berücksichtigt werden msus als hättet Du vertragsgemäß gearbeitet. Genaus muss Dir aber ein Arbeitsrechtler sagen. Grüße Tina
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