Elternforum Rund ums Baby

Wie ist das mit der Unterhaltspflicht des Kindsvaters bei Heirat

Wie ist das mit der Unterhaltspflicht des Kindsvaters bei Heirat

Mitglied inaktiv

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Hallo, mal angenommen mein Partner und ich würden Heiraten, ist mein Ex dann noch Unterhaltspflichtig den Kindern gegenüber ? Ich glaube mal gehört zu haben das wenn er mal nicht zahlt warum auch immer das ich dann auch kein Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekomme und mein dann Ehemann für die Kinder aufkommen muß stimmt das ? Gut das ganze würde uns auch nicht abhalten zu heiraten aber trotzdem interessant zu wissen. Gruß melle2378


Mitglied inaktiv

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naja er ist doch immer noch der vater,klar muss er zahlen


Mitglied inaktiv

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Bei UHV ist das so, daß das Einkommen des neuen Partners relevant ist. Wenn der KV UH zahlen kann spielt das keine Rolle. UH fällt dan weg, wenn der neue Mann das KInd adoptieren würde.