Mitglied inaktiv
Meine Kollegin haben uns gerade über das Thema „Arbeitsunfall“ unterhalten, weil letzte Woche eine gemeinsame Kollegin von uns auf Ihrem eigenen Grundstück Gestürzt ist, als sie zur Arbeit wollte. Wir haben damals in der Berufsschule gelernt, dass auch das Stürzen auf dem eigenen Grundstück als Arbeitsunfall zählt. Meine Kollegin meinte sie habe sich kundig gemacht und hat die Aussage bekommen, dass es erst als Arbeitsunfall zählt, wenn sie ihr eigenes Grundstück verlassen hat. Kennt sich da jemand mit aus? LG Mirze
Sobald du deine Haustür verlassen hast und dann stürzt ist es ein BG Unfall
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