minsa
Hallo,
ich geh einfach mal mit der Frage voran:
Wie lang müsste ich zwischen Kind 1 und Kind 2 wieder arbeiten, damit es sich positiv aufs Elterngeld auswirkt?
Jetzt kurz zum Hintergrund: ich befinde mich gerade in Ellternzeit und wir erwarten Anfang Oktober unser 2.Kind. Im Rahmen meiner Elternzeit (die ich bis Sep.2025 angegeben hatte) arbeite ich nun seit Anfang Februar wieder, mit reduzierter Stundenzahl 15 Std / Woche. Nun kündigt sich Kind Nr. 2 an. Mein Arbeitgeber habe ich über die Schwangerschaft noch nicht informiert.
Zunächst frage ich mich ersteinmal, ob mir das Elterngeld für Kind nr 2 in gleicher Höhe zusteht, wenn die zwei Kinder 21 Monate auseinenderliegen? Ich habe ein Jahr Basis Elterngeld bekommen.
dann frage ich mcih:
1 - ob es ausschlaggebend für das Elterngeld (bei kind 2) ist, wie viele Monate ich jetzt dazwischen wieder arbeite
- und ob es dabei ausschlaggebend ist, ob ich meine ursprüngliche Stundenzahl (33 Std./Woche) oder reduzierte Stundenzahl (15 Std/Woche) wieder arbeite
- und ob in diese Monate, in denen ich arbeite auch Urlaubstage mit reinzählen
Ich könnte nämlich jetzt entweder all meine Urlaubstage (47, da noch Resturlaub aus dem Vorjahr) nehmen, dann wäre ich quasi direkt raus, oder mir den Urlaub teilweise ausbezahlen lassen und jetzt noch ein paar Monate weiterarbeiten.
Das Problem, was wir jedoch gerade akut haben ist, dass mein Mann ab April (wenn das Semester wieder startet) sich nur schwer zwei Tage in der Woche (an denen ich arbeite) freinehmen kann , um beim Kind zu sein.
Vielen Dank für die eine oder andere Info.
Es zählen die 12 Monate vor dem errechneten Termin. Ausgeklammert werden können nur die ersten 12 Monate mit Elterngeldbezug. Das wären bei 21 Monaten Differenz max 3 Monate, die du vielleicht aus der Zeit vor K1 mit 33 Std./Woche mit einbeziehen kannst. Bleiben 9 Monate mit keinem oder geringerem Verdienst die einbezogen werden. Je nach dem wieviel das ist, könnte es zumindest mehr als der Mindestbetrag + Geschwisterbonus sein. Sicherlich weniger als vor K1. Urlaub spielt keine Rolle, der ist ja bezahlt.
vielen Dank für die kompakte Antwort! das hilft mir weiter.
Hey Ich denke der Beitrag von die_ente_macht_nagnag fasst das ganze gut zusammen. Um wieder dasselbe Elterngeld wie bei Kind 1 zu bekommen hatten die Kinder maximal 14 Monate auseinander sein dürfen (12 Monate ausgeklammert + Mutterschutz). Zumindest war es bei meinen ersten Mädels so. Dir Urlaub auszahlen zu lassen hilft natürlich bis zu einem gewissen Punkt dem Elterngeld, da musst aber du wissen, ob es dir das wert ist. Außerdem würde dir die freien Tage ja auch mit der Betreuung eures ersten Kindes helfen. Unser drittes Baby kommt im August und ich plane am Montag meinen kompletten (Rest-)Urlaub und Überstunden einzureichen, sodass ich ab Anfang April voraussichtlich frei habe. Allerdings habe ich auch das Glück, dass es bei uns finanziell relativ entspannt ist - ansonsten hätte ich ggf anders entschieden und zumindest die Überstunden auszahlen lassen. Wann genau endet denn deine Elternzeit und wann beginnt der Mutterschutz? Bitte denk daran im Zweifel deine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes zu beenden, damit du für den Zeit des Mutterschutzes wieder dein altes Gehalt bekommst. Da reicht eine kurze schriftliche Info an eure Personalabteilung, die du dir am besten bestätigen lässt.
Hey, vielen Dank für deine nachricht, jetzt war so viel los, dass ich überhaupt erst jetzt wieder reinschaue. Meine Elternzeit geht noch bis Ende September 2025, und mein Mutterschutz beginnt bereits am 26. August. Ja, ich muss die Elternzeit vorzeitig beenden (z.B. zum 25.August). Ach und da bekomme ich dann in der Zeit des Mutterschutzes tatsächlich wieder mein altes Gehalt plus Arbeitgeber Zuschuss? auch wenn ich vor Mutterschutz nicht wieder voll gearbeitet habe?
..und wie schön, dass bei euch ein drittes Kind im August kommt. Herzlichen Glückwusch!
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