Mitglied inaktiv
Hallo, weiß jemand ob die Untersuchungen U10 & U11 Pflicht sind? Unser Heft ist bei U9 zu Ende... LG
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da diese nicht von allen Kassen übernommen werden, vermute ich mal, dass diese keine Pflichtuntersuchungen sind.
Vorsorgeuntersuchungen sind generell keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht! Bei uns gab es nach U9 ein Extraheft von der KK.
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Merkwürdig, und warum müssen wir dann immer einen Nachweis zum Arzt mitnehmen. Und wenn man nicht da war (hatte mal 2 Wochen nach dem Zeitraum einen Termin erst) bekommt man erst Druck und gesagt dann meldet sich das Jugendamt?
Das ist doch nur bis zur U 7 (b)so... Wir haben U 10 und U 11 nicht machen lassen, weil, ja darum irgendwie. Nun steht die J 1 an, sollte man vielleicht mal wieder machen
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Nee U8 hatte ich vor kurzem auch mit Zettel. Na dann ist es ja super "freiwillig" wenn man gleich den Druck bekommt, dass ansonsten das Jugendamt mal nach einem schaut.
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soweit ich weiß, ist keine der U-Untersuchungen Pflicht, auch die U10 und 11 nicht. Im Interesse des Kindes und der Früherkennung von Föderbedarf oder Krankheiten, sollte man die Termin mit den Kindern wahrnehmen. Also auch die U10 und die U11. Ich weiß jedoch nicht, ob sie inzwischen von allen Krankenkasse bezahlt wird. Sie wurden ja eingeschoben.
Antwort auf Beitrag von dkteufelchen
Alle Krankenkassen zahlen nicht. Ich musste nichts bezahlen. Meine Freundin,andere KK musste selber zahlen.
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U1 bis U9 sind in einigen Bundesländern Pflicht. In anderen wird es aber auch vom Jugendamt überprüft. Warum auch immer sie da dann keine Pflicht daraus machen wollen? U10 und 11 sind bisher nicht verpflichtend. Nicht mal in Bayern, und da kam auch kein böser Brief, als ich die U10 vergessen hatte.
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Hier (Stadt in Niedersachsen) ist es so das die U4-U9 schon irgendwo Pflicht sind. Hier wird ein Abschnitt vom Arzt unterschrieben und zum Landessozialamt geschickt. Wird dieses nicht gemacht,werden die Eltern angeschrieben,kommt dann auch nichts,dann wird das Jugendamt vorbei geschickt. Für die U10 und U11 gibt es separate Hefte,die es vor Ort beim Kinderarzt gibt wenn die Vorsorge gemacht wird. Pflicht sind diese vorsorgen nicht mehr. Im Gegenteil,sie werden nicht mehr von allen KRankenkassen übernommen. Aber so läuft es hier,heißt nicht dass es bei euch genauso läuft.
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U Untersuchungen sind in Deutschland keine Pflicht. Und wer jetzt losbrüllt, bitte gesetzliche Grundlage posten. Die Bundesländer verschicken seit einigen Jahren Einladungsschreiben, die der Arzt abgestempelt zurück senden sollte. Im Zweifel könnte das örtliche Jugendamt informiert werden und man nimmt Kontakt mit den Eltern auf. Das kann aber eh immer gemacht werden, wenn Zweifel an der Gesundheit des Kindes bestehen. Trotzdem ist die U keine Pflicht.
Antwort auf Beitrag von Tini_79
Z.B. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiSchutzG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true Fraglich ist halt, ob Verstöße geahndet werden. Die gesetzliche Pflicht besteht aber uU sehr wohl. Das beinhaltet anscheinend neben U1-9 auch die J1 (da sehe ich Probleme, wenn der Teenie keinen Bock hat).
Antwort auf Beitrag von Häsle
Stimmt, scheint auch in Bayern so zu sein! Wobei im SGB ja nur steht, dass die Kinder Anspruch auf die Untersuchungen haben.
Antwort auf Beitrag von Tini_79
Wie so vieles wurde auch das Thema an die Bundesländer abgegeben. Sinnvoll ist das nicht wirklich.
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ich kenne die U auch nicht als "PFLICHT". es gibt meines Erachtens kein besetz, daß die Eltern bzw Kinder zwangsverpflichtet. es wird geraten und jeder normale mensch nimmt ja ein solch tolles kostenloses Angebot zur besten Versorgung des Kindes wahr. meist ist man mit den kids ja sogar öfter beim Arzt. ich weiß nur, daß im falle von verdacht auf Verwahrlosung genauer hingeguckt wird. und dann zur not das Jugendamt eingeschaltet wird
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... und einige KK zahlen die nicht mal. In BW ist keine Untersuchung Pflicht. Es ist ein Angebot, nicht mehr und nicht weniger.
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Du bekommst ein neues Heft ab derU 10
Antwort auf Beitrag von Susiundstrolch
....
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