Ysm__
Hallo Ihr lieben, Ich habe eine Tochter (7Monate) und bin jetzt wieder Schwanger. Ich wollte meine Elternzeit vorzeitig beenden da meine neue Mutterschutz quasi am 07.02.24 beginnt das ich wieder volles Gehalt bekomme. Jetzt zu meiner Frage reicht es aus einen Antrag selber zu schreiben und dem Ag zu geben und wann sollte ich das am besten tun, kurz vorher also 7 wochen vor beginn des Mutterschutzes oder doch eher? Eine Bestätigung vom gyn über die SS habe ich schon bekommen jedoch meinen AG noch nicht mittgeteilt ich weis auch garnicht wann ich das sagen sollte. Und wird die restliche Elternzeit die ich noch hätte später automatisch noch angerechnet ? Ich hätte ja noch 2 Jahre oder muss ich dann quasi für das 2. Kind nochmal Elternzeit neu beantragen und das vom 1 Kind fällt dann weg? Liebe Grüße und danke schonmal im voraus :)
Die Frage hast Du doch schon mehrmals gestellte. Liest Du die Antworten denn gar nicht?
Ich habe damals 2 Schreiben gemacht und meinem AG zugeschickt:
1. Schreiben: Beendigung der Elternzeit von Kind1 (mit Enddatum: ein Tag vor Mutterschutzbeginn von Kind2)
2. Schreiben: Mitteilung von Schwangerschaft mit Errechnetem Geburtsdatum und Antrag von Elternzeit von Kind2
Beide Schreiben habe ich in einem Brief zusammen verschickt.
Die Elternzeit von Kind 1 wird NICHT automatisch nach der Elternzeit von Kind2 drangehängt.
Das musst du, wenn du das willst beim Arbeitgeber extra beantragen.
Die Restelternzeit von Kind 1 verfällt aber nicht.
Man hat ja Anspruch auf 3 Jahre pro Kind bis zum 7.Lebensjahr (bin mir nicht ganz sicher)
Das "Problem" ist, dass der Arbeitgeber hier explizit zustimmen muss und es auch Ablehnen kann (genau, wie wenn man seine bereits beantragte Elternzeit verlängern möchte)
Beim 1. Antrag pro Kind hat der AG keine Wahl, er muss es akzeptieren.
Daher, wenn du noch nicht sicher bist, wie lange du nach Kind2 in Elternzeit bleiben willst, dann beantrage in jedem Fall die vollen 3 Jahre.
Verkürzen ist sicher immer einfacher, als um eine Verlängerung beim AG zu "betteln"
Die Verkürzung der Elternzeit von Kind1 würde ich erst recht spät machen, weil diese dann auch beendet ist, sollte es bei Kind2 Komplikationen geben (ich formuliere es mal jetzt vorsichtig so...)
Ich habe damals im November die Elternzeit von Kind1 beendet. Der Mutterschutz von Kind2 ging im Dezember los.
So habe ich es so spät wie möglich gemacht , in der Hoffnung, dass mit Kind2 alles gut ausgeht, aber noch früh genug, dass der AG das Dezembergehalt berechnen und überweisen kann
Der AG muss nicht zwingend bei einer Verlängerung zustimmen. Wenn sie erstmal nur 2 Jahre EZ nehmen will nach dem 2. Kind, dann kann sie die EZ auch ohne Zustimmung des AGs verlängern.
Wenn Eltern vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes Elternzeit nehmen, müssen sie sich für zwei Jahre binden: Das heißt, sie legen fest, wann und wie lange sie in den folgenden beiden Jahren Elternzeit nehmen. Weitere Elternzeit nehmen oder verlängern können sie dann nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Nach Ablauf der zwei Jahre sind Eltern dann wieder komplett frei und können ihre Elternzeit nach eigenem Ermessen innerhalb des gesetzlichen Rahmens planen.
Bin auch in EZ schwanger geworden, habe sie so 2 Monate vor Muschu vorzeitig beendet, Antrag ist relativ formlos, da muss man nicht viel beachten, gibt bei google genug Vorlagen Musst für das neue Kind natürlich neue Elternzeit beantragen, wie das mit der verbliebenen EZ von k1 ist weiß ich nicht, kann man bestimmt nochmal dran hängen
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