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nochmal die frage welche vorteile hat es dass BEIDE im grundbuch stehen

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nochmal die frage welche vorteile hat es dass BEIDE im grundbuch stehen

mellomania

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ich hatte vor einiger zeit mal eine frage bezüglich grundbuch gestellt. haus ist komplett abgezahlt, nur der mann steht im grundbuch wohnung ist auf 10 jahre finanziert, auch da steht der mann alleine drin, hätte es, abgesehen vom erbrecht, vorteile, wenn die frau dazugeschrieben wird? geht das überhaupt?


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Sollte es zu einer Scheidung kommen, ist nur derjenige Eigentümer des Hauses, der im Grundbuch h steht. Er darf darin wohnen bleiben.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wenn Frau nicht so im Grundbuch steht, ist sie nicht Miteigentümerin und hat keinerlei Mitspracherechte wenn es um Verkauf etc. geht. Mann kann dann alleine über Haus und Wohnung bestimmen. Denke ich jedenfalls......


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Wäre es nicht sogar so, dass der Mann beides Vermieten könnte später und in ein Luxusaltersheim davon ziehen könnte, während Frau keine Einnahmen außer ihrer Rente hätte? Wir stehen beide zu gleichen Teilen drin, wüsste auch nicht warum nicht, ich bezahl ja mit


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Ja, genau....wir stehen auch beide drin. Wir haben beide gekauft und stehen beide im Grundbuch.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

als er das haus kaufte waren sie noch nicht verheiratet...


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Dann kann man sich noch mit eintragen lassen. Wenn sie nicht mit drin steht, hat sie auch keine Rechte am Haus. Erstmal ist es sein Haus. Was im Fall einer Scheidung und im Familienrecht ein Gericht entscheidet, wäre eine andere Sache.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wer zahlt denn die Wohnung ab bzw hat denn das Haus abbezahlt?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Wichtig ist, wer steht im Kaufvertrag! Wer zahlt ist egal.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Nein das wäre mir nicht egal. Wenn ich nicht im Grundbuch stehe und genauso mit abzahle dann wäre es mir ehrlich gesagt nicht egal


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Hast du doch oben selber geschrieben,dass dann quasi der Mann alleine verwalten kann. Das ist doch nicht egal,wenn ich genauso mit abzahle


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Ja, aber das muss man dann aber erstmal belegen, wenn es hart auf hart kommt.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Wenn man nicht im Grundbuch steht und nicht im Kaufvertrag, aber trotzdem zahlt, hat man trotzdem keine Ansprüche. Das meine ich.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

das haus am anfang von seinem ca drei jahre und dann heirat, dann gemeinsames konto


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich glaube wir reden aneinander vorbei und meinen das gleiche :-)


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Naja ich sehe es so,der des es abbezahlt,dem gehört es. Wenn er es komplett alleine finanziert,dann kann ich es verstehen dass er alleine im Grundbuch stehen möchte. Dann ist es ja sein Eigentum. Wenn ich aber mit abbezahle dann möchte ich schon im Grundbuch stehen und Eigentümer sein


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Sollte er sie in das Grundbuch nachtragen lassen, ist das wie eine Schenkung die er auch nicht rückgängig machen kann.....das sollte ihm auch bewusst sein.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Das würde ich auch nicht machen an Stelle des Mannes wenn er alleine zahlt. Auf der anderen seite,wenn ich als Frau mitzähle dann möchte ich schon auch im Grundbuch stehen. Frage ist halt,wem gehören die Immobilien?


DiLee

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Also bei uns gibt es kein „meins“ und „deins“. Egal wer zahlt. Deswegen finde ich völlig irrelevant WER zahlt.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Ja, das würde ja dann - wenn ich das richtig verstanden habe - die Wohnung betreffen. Da würde ich mich dann auch mit eintragen lassen, wenn ich mit zahle. Die Frage ist halt, wer zahlt..... haben beide zusammen die Entscheidung getroffen zu kaufen? Wird von ihrem Geld der Lebensunterhalt beglichen, während von seinem der Kredit gezahlt wird? Da gibt hat es so viele Dinge zu berücksichtigen......


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von DiLee

Naja, so lange wie alles gut ist in der Ehe oder der Beziehung mag das auch irrelevant sein.......kritisch wird es dann, wenn man an Trennung oder Scheidung denkt.......


kanja

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Antwort auf Beitrag von DiLee

Das stimmt nur, so lange die Beziehung intakt ist.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von DiLee

Echt? Stell dir vor: Du zahlst Jahrzehnte ein Haus ab,alleine. Weil alles toll war immer zwischen euch, stehen beide im Grundbuch. Dann gibt es Stress und deinem Mann bzw dein Ex Mann irgendwann gehört das Haus gleichermaßen. Ggf musst du ihn sogar ausbezahlen. Würdest du das tatsächlich dann auch noch gut finden?


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Wenn er alleine im Grundbuch steht dann gehören nur ihm die Immobilien. Von welchem Konto die monatl. Raten bez. werden oder auf wen der Kaufvertrag lautet darauf kommt es nicht an. D.h. er kann mit den Immobilien machen was er will, selbst im Falle eines Verkaufes kann sie nichts dagegen machen weil sie nicht im Grundbuch steht.


DiLee

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hmmm... Ich kenne die Situation eben persönlich nur andersherum. Mein Mann bestand von Anfang an darauf, dass ich überall mit eingetragen bin und Auch, dass ich Mitinhaberin sämtlicher Konten werde. Die Termine hierzu hat er alle von sich aus vereinbart ohne das ich es jemals angesprochen habe. Ihm war es wichtig, dass ich an allem Anteil habe. An Scheidung denkt er nicht und findet aber trotzdem, dass mir immer was zustehen sollte, auch wenn er Alleinverdiener ist. Ich kümmere mich eben um das Kind und den Haushalt und er arbeitet. Sein Gedanke war, dass derjenige der materielles erwirtschaftet nicht besser dastehen soll, als derjenige, der auf „andere“ Weise zu der Famile und der Ehe beiträgt. Das eine ist dem anderen nicht überzuordnen, sondern jeder bringt seinen Teil und das ergibt die gemeinsame Ganzheit. Ich weiß aber seine Persönlichkeit auch sehr zu schätzen und weiß auch, dass das nicht alltäglich ist.


Trini

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Habe hier im fernen Umfeld zwei Fälle, wo es nicht so war. Fall 1: Frau erbt Haus, heiratet und bekommt zwei Kinder. Altmodisches Rollenbild. Nur er arbeitet und kümmert sich auch um den baulichen Unterhalt des Hauses. Dann will sie die Trennung. Ihm hätte nichts zugestanden, sein Erspartes wäre aber als Zugewinn geteilt worden. Zum Glück haben sie sich wieder vertragen, allerdings starb sie plötzlich ohne Testament. Jetzt gehört ihm das halbe Haus, die Andere Hälfte den erwachsenen Kindern. Fall 2: Frau hat Lebensgefährten mit Haus, der plötzlich stirbt. Kein Testament, Kinder Erben, Frau ist obdachlos. Insofern ist eine Klärung schon sehr wichtig. Trini


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Trini

Fall 1 ist klar da es hier um Erbrecht geht.Darum geht es aber in diesem Post nicht. Fall 2: kann so nicht sein wenn ihr das Haus alleine gehört hat also wenn nur sie im Grundbuch steht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

IHM gehörte das Haus. Sie war "nur" die Lebensgefährtin. Unverheiratet und NICHT im Grundbuch stehend gehört das Haus im Sterbefall ohne Testament den Kindern. Somit ist sie obdachlos.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Trini

dass sie nicht verheiratet waren. Selbst wenn sie im Grundbuch gestanden hätte,hätte sie ja nur ein halbes Haus gehabt und u.U. ausziehen müssen. Im Fall der AP bekäme die Frau das halbe Haus oder das ganze je nach Testament. Und die „Erbsache“ ist bei der AP klar,schreibt sie.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Zu Fall 1 hatte ich die im Raum stehenede Trennung mit erwähnt. Da hätte der Mann mit nix dagestanden, obwohl er das haus unterhalten hat. Trini


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich denke, es kommt auf die Umstände an. Arbeiten beide? Gab es während der Zeit, in der das Haus erwirtschaftet wurde, gemeinsame Kinder oder hat ER es quasi voll bezahlt, ohne dass SIE daran auch indirekt beteiligt war? Im letzteren Falle wäre ich zurückhaltend damit, mich mit eintragen lassen zu wollen. Es haben ja dann nicht beide am Ganzen gleichwertig mitbezahlt. Im ersteren Falle, sollte ein Elternteil deswegen zu Hause bzw. geblieben sein bzw. hat dadurch über längere Zeit geringere Einkünfte, dann arbeitet das Elternteil mit dem geringeren oder wegfallenden Einkommen gleichwertig am Zugewinn. Dann würde ich eine Eintragung richtig finden. Wenn ich es richtig verstehe, hat der Mann das Haus weitgehend selbst finanziert, in der Zeit, in der er noch nicht mit der Frau zusammen war. Also würde ich da denken, es gehört ihm und darf auch so bleiben, es sei denn, es ist aus anderen Gründen (z.B. ungeliebte Erben aus früheren Beziehungen, gierige Eltern oder so) hilfreich, dass die Partnerin auch eingetragene Eignerin ist. Da würde ich allerdings darauf achten, dass der Schenkungsfreibetrag nicht überschritten wird, denn es wäre dann eine Schenkung, und ggf. fallen Steuern an. Der andere Fall ist die Wohnung. Habe ich es richtig verstanden, dass die beiden dort wohnen und die Wohnung sozusagen gemeinsam angeschafft wurde? Dann hat die Frau ein Interesse daran, als Miteigentümerin eingetragen zu sein, denn im Streitfalle könnte er sie sonst einfach rauswerfen. Dasselbe gilt natürlich auch für das Haus. Man muss unterscheiden, ob die theoretische Möglichkeit der Trennung oder ein Erbfall betrachtet wird. Trennung: Es wird überprüft, wie viel Kapital (Häuser werden dann im Marktwert geschätzt) gemeinsam erwirtschaftet wurde und wie viel jeder Partner vorher eingebracht hat. Das wird dann gegengerechnet, und es ergibt sich eine Einschätzung, wer wie viel Anrecht auf wie viel Geld hat. Da ER alle Immobilien besitzt, muss er ggf. die Exfrau teilweise auszahlen, sie hat aber kein RECHT auf eine der Immobilien. Allerdings muss beachtet werden, dass, sollte er aus irgendwelchen Gründen (z.B. Spielsucht, schicke Freundin, mit der er Urlaube machen möchte usw. - ich spinne mal rum) Geld brauchen, kann er die Häuser ohne Zustimmung seiner Frau beliebig beleihen. Als Ehefrau ist sie damit auch mit in der Schuld, und das wäre für mich ein ganz entscheidender Grund, wenigstens anteilig an einer Immobilie per Grundbucheintrag beteiligt zu sein. Dann nämlich müssen immer beide unterschreiben. Erbfall: Wer kein Haus hat, kann auch keins vererben. Hat sie also Kinder aus früheren Ehen, bekommen diese von den Immobilien gar nichts, egal, wie viel Mutti mit dazu getan hat. Wenn er stirbt, erbt seine Frau zu 100%, wenn er keine leiblichen Kinder hat bzw. kein anders lautendes Testament verfasst wurde. Wenn Kinder da sind, erben sie zu 50% (2 Kinder erben also je 25%) und die Ehefrau erbt die andere Hälfte. Ist sie aber z.B. mit 50% selbst eingetragen, erben die Kinder insgesamt nur 25% und sie die anderen 25%. Sie müsste dann den Kindern im härtesten Falle nur 25% bezahlen. Dramatisch kann das vor allem werden, wenn es Unstimmigkeiten z.B. mit früheren Kindern des Mannes oder eigenen gibt, was man ja niemandem wünschen will, aber nicht selten passiert. Dann nämlich müsste die Frau diese Kinder im Erbfall ausbezahlen und dafür ggf. das Haus verkaufen. Die Kinder können auf Auszahlung ihres Pflichtteils bestehen. Noch ein Fall: Es gibt gemeinsame Kinder. Die Mutter stirbt. Die Kinder sind noch minderjährig, erben also noch nicht. Jetzt heiratet der Mann noch einmal und stirbt. Dann erben die Kinder von allem nur 50%, die neue Frau, die quasi nichts zum Reichtum beigetragen hat, erbt die andere Hälfte. Wenn sie, was oft der Fall ist, nicht so großes Interesse an den Kindern der früheren Frau hat, verjubelt sie alles, wie sie möchte, und die Kinder stehen betrogen da. Im schlimmsten Falle erben später ihre früheren Kinder aus erster Ehe, wenn sie selbst stirbt. Diesen Fall habe ich zweimal live erlebt und kann nur raten, dass solche Dinge frühzeitig geklärt werden. Moralisch gesehen, so dass sie sich auch immer im Spiegel anschauen mag, würde ich schauen, ob sie selbst mit am Erwerb der Immobilien oder einer davon maßgeblich beteiligt war. Das kann auch sein, dass sie weniger verdiente, aber ihm auch durch Haushaltsführung, Kinderbegleitung usw. den Rücken für den entsprechenden Mehrverdienst freigehalten hat, wie es ja oft noch der Fall ist. Wer bezahlt, ist dabei irrelevant, moralisch gesehen. Und wenn Kinder im Spiel sind, geht es auch darum, wie die versorgt werden, sollte einem von beiden mal was passieren.


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von Schniesenase

... Wenn nicht, dann hat die Frau ein sehr dringendes Interesse, sich mit im Grundbuch eintragen zu lassen, wenn sie selbst maßgeblich zum Erwerb der Immobilie beigetragen hat bzw. beiträgt. Denn sonst ist bei Trennung er super dran, und sie darf ausziehen, ohne was.


Gustavinchen

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Antwort auf Beitrag von Schniesenase

"Die Kinder sind noch minderjährig, erben also noch nicht." Also da hast Du aber was völlig falsch verstanden. Selbstverständlich können minderjährige Kinder auch gesetzliche Erben werden. Selbst bereits gezeugte, aber noch nicht geborene Kinder können Erben sein, § 1923 Abs. 3 BGB. Der von Dir geschilderte Fall kann allerdings eintreten, wenn es ein "Berliner Testament" gibt, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen, wodurch die Kinder erstmal vom Erbe ausgeschlossen sind.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Gustavinchen

Selbst beim Berliner Testament werden die Kinder gefragt und können ihren Pflichtteil einfordern. Trini


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von Gustavinchen

Stimmt, ich habe mich versehen. Im Kopf hatte ich, dass die Kinder nichts erhalten, wenn sich getrennt wird. Einfach weil sie nicht für sich einstehen und etwas fordern können bzw. nicht wissen, dass sie es können. Selbst bei volljährigen Kindern wird oft vergessen, dass auch sie bei der Trennung der Eltern theoretisch Ansprüche erheben können. Danke für die Korrektur!


Mauki2007

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wir haben hier zweimal in der Familie den Fall, daß einer als Besitzer im Grundbuch steht und der Ehepartner mit lebenslange Wohnrecht. Grund dafür v.a. Erbrecht. LG Mauki


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich würde mir ein Wahlrecht eintragen lassen um im Fall der Trennung überhaupt ein recht an der von mir mitbezahlen Wohnung zu haben. Ansonsten ginge Frau leer aus. Auch bei Patchwork mit Kindern aus anderen Beziehungen würde ich klären lassen wert was erbt..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich stehe bewusst NICHT im Grundbuch. Das liegt an meiner geldgierigen Mutter und deren Mann, die mir angedroht haben, das sie mich im Alter finanziell ausnehmen wollen. Da riskiere ich ehrlich gesagt nicht das Haus in dem auch meine Schwiegereltern sitzen und so habe ich halt nichts wirklich (die Kreditaufnahme für den Anbau ist recht überschaubar gewesen das macht mir so gar keine Angst, der Rest ist eine Schenkung der Schwiegereltern und die haben KEIN Interesse, das findige Anwälte da Hand am Familieneigentum anlegen) UND es geht auch um meine Kinder, ich möchte nicht, das sie irgendwie unter denen finanziell leiden, ich möchte, das sie die Ausbildung machen können, die sie wollen und ein sicheres Zuhause haben. Die Wahrscheinlichkeit, das unsere Ehe in die Brüche geht ist deutlich geringer als das ich irgendwann ein Schreiben mit Geldforderungen bekomme, Unterhalt u.ä.


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wäre das meine Freundin, dann würde ich ihr raten, sich zusammen mit dem Partner professionell beraten zu lassen, was in ihrem Falle eine rechtlich sinnvolle Vorgehensweise ist. Das Geld dafür ist überschaubar und gut investiert, denn wenn es später mal Unstimmigkeiten gibt, dann können ungeklärte wirtschaftliche Verhältnisse im Erb- oder Trennungsfalle die Familie vollkommen zerrütten. Das sollte man durch überlegte Vorgehensweise vorher vermeiden.