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Mietfrage

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Hausdrache2017

Wir haben keine Lust mehr uns mit den Mietern immer wieder streiten zu müssen. Wir haben überlegt das Haus zu verkaufen. Darf ich Eingenbedarf abmelden und sobald sie ausgezogen sind verkaufen?


leaelk

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Eigenbedarf darfst Du nur dann anmelden, wenn Du, Deine Eltern oder Deine Kinder die jeweilige Wohnung dann für mindestens ein Jahr nachweislich selber bewohnt


Hausdrache2017

Antwort auf Beitrag von leaelk

Aber ich möchte es verkaufen, oh Schreck.


HSVMarie

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Wende dich da doch am besten an einen Anwalt. Man kann ja auch ein Haus mit Mietern drin verkaufen. Man muss halt ein paar Dinge dabei beachten und planen.


leaelk

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Ich habe gelesen, dass Du es verkaufen möchtest, aber über Eigenbedarf geht es nicht, die Mieter raus zu bekommen. Da wirst Du entweder auf den guten Willen der Mieter hoffen müsse, dass sie freiwillig selber ausziehen ODER es mit Mietern verkaufen. Eine andere Lösung sehe ich da auf die Schnelle nicht. Auch ich würde mich anwaltlich beraten lassen


xIntirax

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Nein darfst du nicht. Was hält dich davon ab es mit Mietern zu verkaufen (nachfragen ob sie es selbst kaufen wollen)? Eigenbedarf geht nur wenn du oder nahe Verwandte einziehen.


Nenilein

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Du wirst es mit Mietern verkaufen müssen schätze ich.


Herbstlaub123

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Ich glaube, so einfach ist das nicht. Einen Eigenbedarf musst du nachweisen. D.h. du oder ein Familienmitglied muss da einziehen. Der Eigentümer unserer Wohnung hat auch während unserer Mietzeit verkauft. Es waren 6 Parteien betroffen. Was er zu beachten hatte, weiß ich nicht. Aber es ging problemlos. Wir bekamen ne Info, dass der Eigentümer zum Datum X wechselt und gut war. Also es geht wohl auch mit Mietern.


Soie

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Im Bekanntenkreis wurde vor kurzem ein Haus verkauft und die Käufer klagen nun auf Eigenbedarf. Noch weigern sich allerdings die Mieter auszuziehen. Vielleicht kannst du es ja mit dem Zusatz: Kapitalanlage verkaufen.


Soie

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Im Bekanntenkreis wurde vor kurzem ein Haus verkauft und die Käufer klagen nun auf Eigenbedarf. Noch weigern sich allerdings die Mieter auszuziehen. Vielleicht kannst du es ja mit dem Zusatz: Kapitalanlage verkaufen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Soie

Und die Mieter haben auch gute Chancen das sie noch recht lange dort wohnen können. je nachdem wie lange sie vorher dort gewohnt haben . Und wenn Härtefall, bekommen die neuen Eigentümer die Mieter (fast) gar nicht raus. Kauf bricht Miete eben nicht.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Hausdrache2017

Nein, aber du kannst das vermietete Haus verkaufen bzw versuchen es zu verkaufen. Oder du wirst dich mit dem jetzigen Mieter handelseinig.... Eigenbedarf geht nur wenn Du oder nahe Verwandte dort auch wirklich einziehen wollen. Du musst sogar genau nennen wer und warum und penibelst begründen. Stellt sich nachher heraus, das alles war nur vorgeschoben, kann der ehemalige Mieter dich richtig teuer kommen....