Helena83
Ich habe bei ebay was ersteigert, möchte es per PayPal bezahlen, habe mich registriert dort. Nur wie bezahle ich jetzt damit??? Ich bin heute irgendwie zu blöd um irgendwas zu kapieren.
einfach auf Zahlung per PayPal und dann klickt du so lange (inkl. Einloggen) bis dasteht danke für ihre Zahlung
das funktioniert aber irgendwie nicht
bis wohin kommst du? bzw. der VK bietet kein PP an
ach das könnte natürlich sein. scheiße! ich möchte nicht ohne PayPal bezahlen, geht um 170 Euro
was sagen die bewertungen vom verkäufer?
steht bei dem Angebot, dass der VK PP akzeptiert?
ich habe absolut nicht darauf geachtet, ehrlich gesagt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das Standard ist heutzutage.
97 % positive Bewertungen. Ach Mensch, ich bin zu blöd
wenn kein PP angeboten wird kannst du nichts machen ich mag PP, weil ich da mit 3 Klicks zahlen kann
verdammt, ärger mich grad so sehr. Was ist, wenn ich nicht bezahle, bekomme ich dann dolle Ärger? Ist zwar nicht nett, aber bei so einem Betrag ist mir das zu heikel. Maaaaaaaan
erfüllen. 170 Euro hin oder her.
Kann ich verklagt werden, wenn ich es nicht zahle?
du kannst nicht einfach nicht zahlen, weil du nicht aufgepasst hast
wenn der andere darauf Bock hat... ja
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html Lies dich mal durch Anerkannt ist zwischenzeitlich, dass bei Internetauktionen wirksame Kaufverträge geschlossen werden. Dies ist nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof höchst richterlich geklärt worden (BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“). Der Abschluß eines Kaufvertrages zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ist somit unproblematisch. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden. Im vorgenannten BGH-Fall hatte der Käufer, der einen Pkw preiswert ersteigert hatte auf Durchführung des Kaufvertrages, dass heißt Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw´s geklagt. Wird nicht gezahlt oder geliefert, kann die Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies kann für den Verkäufer beispielsweise im entgangenen Gewinn bestehen, für den Käufer in dem Schaden, der ihm entsteht, in dem er die gleiche Sache woanders nur teurer kaufen kann. Entgegen einer landläufigen Meinung kann der Käufer oder auch der Verkäufer nicht einfach ohne Grund vom Kaufvertrag zurücktreten.
Hey, auf sowas musst du natürlich vorher achten...aber, ich habe schon einige Sachen ersteigert, bei denen die Zahlung überwiesen werden musste, weil kein Paypal angeboten wurde...gerade private Verkäufer vergessen oft, das als Zahlungsmöglichkeit anzugeben, ich vor kurzem auch....lange Rede (langer Satz)...kurzer Sinn...bin bisher noch nicht einmal auf die Nase gefallen...nur weil der Verkäufer kein Paypal anbietet, heißt es nicht, dass er ein Betrüger ist...klar ging es Leuten sicher auch schon anders, wir haben bisher zum Glück keine schlechte Erfahrung gemacht. Der Kaufvertrag ist ja auch schon verbindlich...
Na dann werde ich mal das beste hoffen und überweisen. Nächstes Mal bon ich schlauer
ich bin seit fast 15 Jahren bei e-Bay und ich hatte erst 1 solchen Fall, dass ich zahlte und keine Ware bekam (das war vor 12 Jahren)
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