dana2228
Ne Freundin hatte zum ende Sebtember ihre Wohnung an den Vermieter übergeben. Die lagen eh im Klinsch. Die Vermieter wollten keine Mängelprotokoll machen. Es folgte nur die Übergabe. Jetzt kam Post vom Anwalt. Es sollen Schäden von 7000€ da sein. Die haben Fotos. Aber ich war am Tag davor noch da. Glaube sie haben selbst Paket kaputt gemacht und möchten es jetzt neu machen. Müssen die das zahlen? Ich meine beide Seiten haben unabhängige Zeugen die nstürlich was anderes sagen.
Hat sie das unterschriebene Übergabeprotokoll?
Es gab keins.
Wie es rechtlich ist kann ich nicht sagen. Aber bei meiner Schwester wars ähnlich. Der Vermieter konnte sie nicht leiden weil sie sich kurz nach Einzug von ihrem damaligen Freund trennte. (der war sehr altmodisch und fand das asozial das sie dann alleinerziehend war) Sie suchte sich dann recht schnell was neues und das haben sie auch nur auf die schnelle ohne weitere Dokumente durchgezogen. 7 Monate später kam eine Rechnung über um die 4500euro. Angeblich waren alle Türen total zerstört. Nach langem Streit hat unsere Mutter ihm dann 1500euro überwiesen. Danach war ruhe.
Normalerweise MUSS ein Übergabeprotokoll geben! Okay, da die beiden im Clinch lagen, scheint das ein Problem zu sein.....war sie denn wenigstens so schlau einen Zeugen dabei zu haben?! Ansonsten kann es durchaus sein, das sie da Pech hat. Ich würde mir da wohl rechtlichen Rat holen, entweder über den Mieterverein oder einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung evtl. vorhanden?).
Warum ist man so naiv? Wenn man sich mit dem Vermieter eh nicht verstanden hat, sagt einem doch der klare Menschenverstand, dass man alles tun sollte, um weiteren Ärger zu vermeiden. Und dann besteht man eben auf einem übergabeprotokoll und nimmt am besten noch Zeugen mit.
Zeugen waren dabei. Was hilft ein Protokoll wenn die Gegenseite das nicht unterschreibt.
Wenn der Vermieter vor den Zeugen gesagt hat, es ist alles ok, dann gilt auch das.
Eben! Ich würde mir von den Zeugen bestätigen lassen, wie die Übergabe abgelaufen ist und die Rechnung zurückweisen!
Mein Mann ist selber Vermieter. Er sagt wenn der Vermieter die Wohnung ohne Mängelprotokoll bei Übergabe abgenommen hat. Dann ist sie in seinen Augen Mängelfrei. Der Vermieter hat dann normalerweise keine Handhabe gegenüber dem Mieter. Deine Freundin soll sich aber auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Liebe Grüße und viel Glück für deine Freundin
Ich hatte kein Übergabeprotokoll und sollte ich je ausziehen gibt es Schäden, die es vor mir gab aber nicht dokumentiert sind. Ich habe Zeugen, die wissen, dass es vorher schon so aussah.
Das Problem werde ich im Januar wohl haben... Die AKTUELLE Rechtsprechung (Juni 2015!) Sagt dazu ganz Klar: https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article119358752/Wann-Mieter-sich-das-Streichen-sparen-koennen.html
Das ist ja grob fahrlaessig als Mieter sich selber so ins Messer laufen zu lassen.
Aus eigener Erfahrung:
Evtl. Haftpflichtversicherung informieren, dass erhebliche Zweifel bestehen.
Anwalt!
Du scheinst den Zustand ja zu kennen.
Anwalt bei der Summe eh ratsam. Viele Posten sind oft normal und muessen nicht gezahlt werden...zeitwert..etc.
Welche Zeugen hat der VM?
Private VM?
Ich hatte sowas auch mal. Rentner VM. Haben kein Protoll ausstellen wollen und meins nicht unterschreiben wollen. Hat man kein Anrecht drauf.
Prompt kam fetter Anwaltsbrief..alles zerstoert.
Im Nachhinein noch erfahren, dass beide waehrend meiner Arbeitszeit staendig in meiner WHG waren.
Normalerweise ist es Pflicht ein Übergabeprotokoll zu erstellen, wenn das nicht passiert ist, hat der Vermieter auch nichts in der Hand, um vor Gericht zu beweisen, dass die Schäden vom Mieter ausgegangen sind. Wenn sogar Zeugen dabei gewesen sind, die gesehen haben, dass das Parkett nicht beschädigt war, ist doch alles gut. Falls deine Freundin nicht ohnehin im Mieterbund ist, würde ich empfehlen, dass sie dort mal vorstellig wird. Die helfen echt gut und übernehmen auch einen Großteil der Gerichtskosten, falls es soweit kommt. Sie sollte jetzt schriftlich per Einschreiben klarstellen, dass sie für die Beschädigung nicht verantwortlich ist und drauf bestehen, dass der Vermieter weiteren Schritte unterlässt.
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article119358752/Wann-Mieter-sich-das-Streichen-sparen-koennen.html Ich würde sagen, die aktuelle Rechtsprechung ist eindeutig: Wurde die Wohnung mit Mängeln übernommen: NEIN.
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