Fleurdelys
Hallo ihr Lieben, Es gab ein Missverständnis und jetzt hat meine Mutter einen Lauflernwagen für meine Tochter zu Weihnachten besorgt (Marke Solini). Ich habe gelesen dass die Dinger gefährlich werden können weil die Kinder so schnell damit unterwegs sind. Ich glaube, die Rückgabefrist ist schon abgelaufen. Würdet ihr ihn an meiner Stelle behalten oder versuchen ihn zurückzugeben/zu verkaufen?
Ich würde ihn ehrlicherweise zurück geben, bin kein großer Freund von lauernwägen. Müssten die rückgabefristen nichte verlängert sein? Oder zumindest bei den meisten.
Ein gehfrei ist nicht wirkich gesund für ein Baby, weder für den Rücken noch die Haltung. Ich mag keines von beiden aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Die Teile sind doch super
Für die Eltern vielleicht, aber nicht für die Gesundheit des Babys.
Was du meinst sind sogenannte Gehfrei. Das Ding was ihr habt ist supi
Hallo, das ist kein Geh-Frei, oder ? - Das ist gefährlich, weil die Kinder viel zu früh einen viel zu großen Aktionsradius bekommen und das Teil schnell werden kann. So ein Teil zum vor den Körper herschieben würde ich behalten. Hatten wir auch und meine Tochter hat vorne mit den Spielsachen gespielt , ist aber kaum damit gelaufen. Lg
Ach, da gibt es einen Unterschied? So genau hatte ich mich da noch nicht informiert... Das ist zum Vor-sich-her-Schieben, mit zwei Rädern. https://www.amazon.de/Solini-Lauflernwagen-Holz-Lauflernhilfe-Motorikschleife/dp/B076CJRZQK
Äh... Mit vier Rädern.
Diese Schiebewagen sind super! Das Schieben funktioniert nur, wenn die Kinder kurz vorm Laufen sind. Das ist ähnlich, wie ein Puppenwagen. Das ist kein Gehfrei, in welches Kinder ja gesetzt werden, bevor sie sich zum Stehen hochziehen können und zudem eingesperrt sind.
Der, den deine Mutter geschenkt hat, ist sogar ganz toll! Da musst dich noch mal ganz doll bei ihr bedanken!
Mache ich :) Danke!
Hallo, Lauflernwagen sind toll, Gehfrei soll man nicht nehmen. Du bringst was durcheinander. Was hast du? LG luvi
Danke! Das ist ein Lauflernwagen. Dann werden wir ihn wohl behalten ;) Sorry für die Verwirrung!
Jetzt habe ich deinen Link gesehen. Das ist ein Lauflernwagen. Der ist super. Und unbedenklich. Den kann dein Kind nehmen. LG luvi
Perfekt! Wie gut dass ich nochmal gefragt habe.
Lauflernwagen = SUPER Gehfrei = SCHROTT Ihr habt da einen super Lauflernwagen, der durch sein Material Holz sehr stabil und sicher (da schwer) ist. Wir hatten auch so einen und der wurde sehr gerne und viel genutzt, als unser Kind mit dem Laufen anfing.
Zurück geben durch corona verlängert sich die zurückabgabe so lange die Geschäfte zu haben
Hi, wichtig bei den Lauflernwagen ist, dass sie a) nicht nach hinten umkippen. Das denke ich bei diesem Modell nicht; wir haben eine vergleichbaren, das sollte mit dem Schwerpunkt und der Hebelwirkung passen. Und b), dass sie nicht zu schnell nach vorne wegfahren. Im besten Fall hat er kleine Stellschrauben für den Widerstand, ansonsten beschwert man den Wagen, falls nötig, innen mit Gepäck.
Lauflernwsgen oder Gehfrei? Letzterer gehört verboten.
Meinst du jetzt so ein Gestell, welches ein Kind vor sich herschieben kann oder meinst du ein Gehfrei, in das man die Kinder setzt. Ein Gehfrei würde ich umtauschen mit dem heutigen Wissen. Damals vor knapp 30 Jahren hatte das fast jede Mutter. Ich kenne zwar keinen einzigen Unglücksfall, aber wohl wäre mir dabei nicht. Ist es allerdings dieses Schiebeteil, da hatte ich auch eins und meine Kinder sind damit gerne rumgelaufen. Allerdings laufen gelernt haben sie damit nicht. Sie benutzten es, als sie schon gelaufen sind
.
Hallo Fleurdelys, ich würde den Wagen versuchen zurückzugeben. Mal schauen, ob mir der Link hier wieder gelöscht wird. Ich habe einen passenden Bericht bei Stiftung Warentest gefunden, der deutlich macht, wo die Probleme bei diesen Wagen sind. Abgesehen von der falschen, weil zu früh ermöglichten Körperhaltung, die das Baby in dieser Phase seiner Entwicklung von selbst noch nicht einnehmen würde, können wirklich schlimme Unfälle damit passieren. https://www.test.de/Lauflernhilfen-Ueberfluessig-und-gefaehrlich-4266104-0/ Mit Corona und dem Weihnachtsgeschäft lässt sich das ja vielleicht in einen Gutschein umwandeln. Alles Gute für Euch! VG Sileick
Es geht nicht um einen Gehfrei.
Auch lauflernwägen soll man erst für Kinder, die bereits frei laufen können, benutzen!
Keine Frage. Der Link bezieht sich aber auf den Gehfrei.
Stimmt. Und natürlich polarisiert dieser Artikel. Plus: Er ist nicht neu. Ich fand es dennoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass "Lauflernwagen" schon allein begrifflich eine Irreführung sind. Die Kinder lernen damit nicht laufen, und es ist für sie auch nicht besser, einen zu haben als keinen. Der "Lauflernwagen" ist einfach ein Gerät, das man, wenn es gut genug ist, sicher (unter Beaufsichtigung) vor sich herschieben kann, weil das Spaß macht. Und zwar dann, wenn das Kind schon laufen kann und nicht erst dabei ist, es zu lernen. Lauflernwagen wie diese können für Kind und Eltern Spaß machen, wenn man sie als das sieht, was sie sein sollten, nämlich ein Spielzeug. Kein Kind lernt durch "Lauflernwagen" - terminologisch besser finde ich sowas wie "Vorsichherschiebwagen" oder sowas - besser oder schneller laufen. Das suggeriert aber der Begriff. Mich macht das ärgerlich, weil es den Machern unter Irreführung Profit verschafft. Sorry, wenn ich dann zu kurz formuliert habe und zu weit über das Ziel hinausgeschossen bin. Der Wagen ist ok. Bitte aber das Kind nicht zum Laufenlernen extra motivieren. Der beste Zeitplan dafür ist der, den das Kind vorgibt! Danke für das Abmildern, Wolfsfrau! VG Sileick
Auch Lauflernwagen fördern die falsche Laufhaltung (wenngleich sie wahrscheinlich nicht so schädlich sind wie Gehfrei).
Den Lauflernwagen kannst du aber aufheben für die Zeit, in der dein Kind laufen gelernt hat. Kleine Kinder schieben gerne alles vor sich her
Ost es zum reinsetzten oder schiebt man es vor sich her? Reinstecken = doof Vor sich verschieben = ok Einen Anspruch auf Rückgabe hat man so oder so nicht. Nur wenn online gekauft, dann aber auch nur begrenzt ubd Versand kann zu eigenen Lasten gehen. Der Verkäufer kann ja nichts dafür das es euch nicht gefällt. Er muss es nur dann zurücknehmen wenn defekt, dann greift die gesetzliche gewährleistubgsfrist. Nichtgefallen ist aber kein rückgabegrund.
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