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Hallo, Mein Mann ist Beamter und privatversichert, unser Kind ist über ihn ebenfalls privat versichert. Ich bin gesetzlich versichert. Wie sieht es aus mit Kindkrank-Tagen? Bisher dachte ich, dass mir 1ü Tage zustehen und mein Mann keine hat, da es das bei Beamten nicht gibt. Nun hat mir jemand erzählt, dass mir keine zustehen, weil meine Krankenkasse nicht zahlt, weil das Kind nicht bei mir versichert ist; dass aber mein Mann trotz Beamtenstatus kindkrank nehmen kann. Hat jemand dazu eine fundierte Antwort? Evtl mit einer Quelle zum Nachlesen oder aus eigener Erfahrung? Und geht das Kindkrank melden auch, wenn ich noch in Elternzeit bin (falls wir mal beide krank sind)? Muss das unbedingt der Kinderarzt bescheinigen oder kann mein Mann auch von seinem Hausarzt eine Bescheinigung bekommen?
Da gibt es z. B. eine Regelung dazu: § 33 FrUrlV NRW
Kindkrank melden geht nur, wenn das kind krank ist. Daher stellt meist der Kinderarzt die Bescheinigung aus. Bist du bzw ihr erkrankt, braucht es eine AU vom Arzt für dich bzw deinen Mann.
Korrekt. Du hast keine Kindkranktage aber dein Mann die Anzahl, die der Dienstherr in der Vorschrift (Land/ Bund) angibt. Dazu muss er beim Dienstherrn den Schein für kindkrank vom Arzt abgeben.
Beamten steht „Sonderurlaub zur Betreuung eines erkrankten Kindes“ zu. Das sind 3 Tage pro Kind/Jahr in NRW. Die rechtlichen Grundlagen findet ihr auch online in der entsprechenden Urlaubsverordnung (Land/Bund).
Bei uns war die Konstellation genauso. Es ist aber schon eine ganze Weile her, dass es uns betraf, und ich kann mich nicht ganz genau erinnern, meine aber, dass es wie folgt war: Die 10 Tage stehen dir zu, ABER die entsprechende Bezahlung nicht. Ich weiß nämlich noch, dass ich anfangs echt blöd auf die Abrechnung geschaut hatte, als ich das erste Mal die Kind-Krank-Tage gebraucht hatte.
Du hast schon Anspruch darauf dein krankes Kind Zuhause zu betreuen, für deinen Arbeitgeber macht das eh keinen Unterschied. Nur bekommst du von niemandem dafür monetären Ausgleich.
Hallo! Bei uns bin ich die Beamtin. Die Kinder sind beim Vater gesetzlich versichert. Ich habe genauso Anspruch auf "Kindkranktage". Pro Kind 10 Tage, die ich dann als Sonderurlaub beantragen muss. Wir sind in BW. LG, Bettina
Ja, sorum auch korrekt. Aber wenn sie die Kinder in die gesetzliche wechseln möchte sollte sie zuerst a) eine Anwartschaft abschließen und b) ist das uU nicht ohne weiteres möglich, das kommt auf mehrere Umstände an (Gehaltsgrenze usw.)
Genau, mein Mann verdient mehr also musste das Kind privat versichert werden. Find ich gar nicht so cool. V.a., was ist, wenn das Kind groß ist und eine chronische Krankheit hat? Dann nimmt es keine gesetzliche KK auf und es muss auf ewig endlos hohe Beiträge zahlen?!
Danke für eure Antworten! Krass. Das bedeutet, wir haben 4 Tage bezahltes Kindkrank pro Jahr?! Damit kommt man ja nie im Leben hin. Naja, ok, nun bin ich schlauer. Danke! :) Eine Frage noch: kann mein Mann die Tage auch dann nehmen, wenn ich noch Elternzeit habe?
Nein, die Kind krank Tage sind nur bei Erkrankung des Kindes. Es gibt noch andere Sonderurlaubsgründe - je nach Bundesland könnte dein Mann hierüber Sonderurlaub bei einer Krankheit von Dir und Betreuungsnotwendigkeit fürs Kind haben.
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