Mitglied inaktiv
bei meiner Mutter nebenan ist ein kleines verrauchtes Sportwettcaffe,eine damalige Schulkollegin von mir ist dort ständig mit ihrem Sohn,egal ob mittags,ob 37 Grad,und gestern sogar bis 23 Uhr abends. ich kann sie leider nicht direkt anssprechen,weil wir micht miteinander reden,bzw hat sie mir beim letzten gespräch(in einer dicso vor Jahren)eine geknallt,weil sie so alkoholisiert war... das Kind wirkt jetz nicht traurig oder so,aber ichd enke das liegt daran das er nichts anderes kennt... soll ich mich da einmischen?bzw wie kann ich mich einmischen=Führsorge,Polizei?Bei uns ins Österreich,ist das bestimmt anders
eine Freundin von mir hatte immer ne Kneipe, ihr sohn wuchs da quasi auf so verdiente sie ihr Geld, weil es nicht auf Bäumen wuchs, was sie und ihr Kind zum Leben brauchen
t
aso... okay dann hab ichs falsch verstanden... kann ich nicht nachvollziehen wie man so leben kann... in dem falle würde ich sie ansprechen und wenn sie nix ändern will melden.
Wie alt ist das Kind? Auszug aus dem steirischen Jugendschutzgesetz: § 8 Spielapparate und Glücksspiele (1) Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist verboten 1. die Benützung von Unterhaltungsspielapparaten und 2. der Aufenthalt in Räumen außerhalb von Gastgewerbebetrieben, in denen Unterhaltungs-spielapparate betrieben werden. (2) Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist verboten 1. die Benützung von Geldspielapparaten, 2. die Teilnahme an Glücksspielen jeder Art und 3. der Aufenthalt in Räumen außerhalb von Gastgewerbebetrieben, in denen Geldspielapparate betrieben werden. (3) Die Verbote der Abs. 1 und 2 gelten nicht für die im Glücksspielgesetz BGBl. Nr. 169/1962 in der geltenden Fassung, geregelten Glücksspiele, wie Zahlenlotto, Klassenlotterie, Lotto, Sporttoto, Zusatzspiel und sonstige Ausspielungen. Ich weiß jetzt nicht ob ein Wettcafé zu Gastgewerbebetrieben gehört. Ich würde empfehlen, mal beim Jugendamt nachzufragen! Bis 23:00 Uhr ist auf jeden Fall zu lange! LG Bettina
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