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Kennt sich jemand hier mit Klauseln im Mietvertrag aus-ich brauch mal nen Rat!

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Kennt sich jemand hier mit Klauseln im Mietvertrag aus-ich brauch mal nen Rat!

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Guten morgen zusammen... Wir haben im Mietvertrag folgende Klausel stehen: Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten während der Mietzeit bis zum Betrag von 250€ im Einzelfall trägt der Mieter, wenn es sich um die Behebung von Schädenan Teilen der Wohnung handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Wasserhähne,etc...HEIZUNGSANLAGE,...etc. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe 2000€ jährlich." Ist das so erlaubt??? Ich meine die Summen? Wir sollen uns jetzt an einer Rechnung beteiligen, wo eine Reparatur an der Heizunganlage vorgenommen wurde. 250€ sollten wir dazu bezahlen! Ich sehe es eigentlich nicht ein, das ich dem Vermieter außer der HOHEN MIETE noch seine Anlagen hier mitbezahle. Wir sind die ersten Mieter, die mal länger als 2 Jahre hier wohnen (Haus Bj. 1996) und während unserer Mietzeit (5Jahre) geht nach und nach alles kaputt! Ich hoffe, es kann mir hier einer nen guten Tipp geben. Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst nächste Woche, wollte vorab aber schonmal Infos reinholen! LG


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Ich würde sowas im Leben nicht unterschreiben und mir was anderes Suchen - ob jetzt zulässig oder nicht.


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Ja, du hast recht. Damals wollten wir aus unserer Schimmelwohnung schnell raus und haben das gefunden, war ja auch alles supi, Auf "Kleinigkeiten" im Mietvertrag haben wir nicht geachtet. Bisher ging auch alles gut, aber das ist jetzt der Hammer!!


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Hallo, mit ziemlicher Sicherheit ist zum einen die Höhe nicht zulässig - ich meine, es dürfen höchsten ca. 75 Euro pro Reparatur sein und maximal 8% der Gesamt-Jahresmiete. Und wenn es sich um eine Reparatur der Heizungsanlage handelt (und nicht Wartung), ist das meines Wissens auch Sache des Vermieters. Berichte doch dann mal, was der Mieterschutzverein sagt. Lieben Gruß Incor


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Ist sicher NICHT in Ordnung. ich kann dir jetzt keinen Paragraphen nennen, wohne aber schon seit 20 Jahren immer wieder in Miete und sowas hab ich noch nie erlebt. V.A. ist der Einzelfall zu hoch. Ich habe schon erlebt, dass ausgemacht wurde, dass kleinere reperaturen an Wasserhähnen ezc vom Mieter bis zu einer GESAMMTSUMME von 200 Euro pro Jahr zu zahlen sind. (Gummidichtungen etc) Aber nicht als EINZELSUMME. Und eine heizungsanlage kann ja wirklich nicht mit einem Wasserhahn verglichen werden vom tägl . Gebrauch her. Ich würde vorerst nicht zahlen... Lg reni


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was der Mieterschutzbund sagt. Der Streit mit dem Vermieter ist wohl vorprogrammiert, egal-ich hab das Geld nicht so übrig!


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http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/modernisierungsarbeiten/wohnungsmaengel.htm * Die Kosten der einzelnen Reparaturen liegen nicht über 75 Euro (teilweise: nicht über 100 Euro). Sind sie höher, bezahlt der Vermieter alles und Sie nichts. Die Klausel bedeutet also NICHT, dass Sie bei allen Reparaturen diesen Anteil zu tragen haben. * Jährlich müssen Sie Kleinreparaturkosten von höchstens acht Prozent der Jahresmiete oder 150 Euro zahlen. Im Mietvertrag muss diese Höchstgrenze genannt sein. * Die Kostenübernahmepflicht darf sich nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die Ihrem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind - also nicht etwa auf in Wänden verlegte Leitungen und Rohre. LG