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kennt sich hier einer mit zurückziehen der lastschrift aus? meine nachbarin

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kennt sich hier einer mit zurückziehen der lastschrift aus? meine nachbarin

wazi

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sagte gerade sie hat die beiträge von ein paar versicherungen zurück gezogen weil es diesen monat so knapp sei bei denen, hab gesagt nicht so gut weil die versicherung dann sofort den schutz kündigen kann sie sagt nein stimmt nicht, was stimmt nun? lg


!Kalabrien_Mum!

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Antwort auf Beitrag von wazi

naja, bei autoversicherung ist das schon so... da werden normalerweise auch gleich die taferl´vom auto abgezwackt, wenn man keine haftpflicht einzahlt... wenn die versicherung nicht einbezahlt wird, verfällt der schutz, irgendwie eh klar oder? ... also ich würde das nicht so einfach machen


Keks10

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Antwort auf Beitrag von !Kalabrien_Mum!

kannst du innerhalb von 6 wochen zurückziehen....habe ich auch schon alles gemacht.............


wazi

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Antwort auf Beitrag von Keks10

ne sie sagt lebensversicherung, unfall versicherungen usw. naja muss sie selber wissen.


schnute84

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Antwort auf Beitrag von wazi

guten morgen, ich glaube so schnell wird sie nicht gekündigt... sie bekommt doch erstmal eine zahungserinnerung, denke ich... und wenn sie dann nicht zahlt, dann kündigung. oder irre ich mich? lg


!Kalabrien_Mum!

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Antwort auf Beitrag von schnute84

ja sicher kriegt man zuerst mal ne Zahlungserinnerung...doch das wäre MIR PERSÖNLICH zu viel arbeit, da wieder hinterherzuzahlen.. ich würde versuchen, an anderen Ecken zu sparen :-(


wazi

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Antwort auf Beitrag von !Kalabrien_Mum!

ich auch, aber naja alleine schon wegen der mahngebühr.


!Kalabrien_Mum!

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Antwort auf Beitrag von wazi

ja eben...und gerade bei Versicherungen ist das dann so blöd...dann passiert eventuell grad was ... im zahlungsfreien Zeitraum...also wo man grad nichts einbezahlt hat ...und dann ist das alles ein heilloses Durcheinander..


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von wazi

Ich habe das auch schon mal gemacht und die Versicherung hat uns nicht gekündigt, es wurde lediglich ein Brief geschickt, doch bitte auf die Deckung des Kontos zu achten und eben die Mahngebühren mit zu überweisen. Gruß


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von wazi

der versicherungsschutz verfällt nicht gleich, erst wird gemahnt. aber die mahngebühren und die gebühren der rücklastschrift, die die versicherung dafür in rechnung stellt, wären mir zu hoch.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von wazi

Sie soll ich aber dennoch dringend mit der Versicherung in Verbindung setzen und denen Bescheid sagen, den Kopf abreissen werden sie schon nicht gleich, aber damit sie eben auf der sicheren Seite ist


minimann

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Antwort auf Beitrag von wazi

auf so ne idee würd ich gar nich kommen, an meine versicherungen ran zu gehen. das kalkuliert man doch mit ein, wenn es abgeschlossen wird. versteh ich nicht....


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von wazi

Wer einen derartigen Vertrag abgeschlossen hat ist verpflichtet, pünktlich zu zahlen. Wenn die Lastschrift zurückgegeben wird werden die Gebühren dafür dem Einziehenden in Rechnung gestellt; laut Vertragsbedingungen wird der diese ganz sicher dem Zahlungspflichtigen in Rechnung stellen. Selbst wenn der Versicherungsschutz nicht gleich weg sein sollte (Kulanz!): ein derartiges Verhalten sollte man sich gut überlegen!


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von wazi

ob nun gleich der schutz wegfällt, weiß ich nicht. wir haben aber auch schon versicherungen zurückgebucht. wenn dann zwei oder drei große jahres-versicherungsbeträge abgebucht werden, das geht einfach nicht. ja gut, die zusatzkosten muß sie dann natürlich zahlen. aber bevor man nichts zu essen auf dem tisch hat......