wazi
sagte gerade sie hat die beiträge von ein paar versicherungen zurück gezogen weil es diesen monat so knapp sei bei denen, hab gesagt nicht so gut weil die versicherung dann sofort den schutz kündigen kann sie sagt nein stimmt nicht, was stimmt nun? lg
naja, bei autoversicherung ist das schon so... da werden normalerweise auch gleich die taferl´vom auto abgezwackt, wenn man keine haftpflicht einzahlt... wenn die versicherung nicht einbezahlt wird, verfällt der schutz, irgendwie eh klar oder? ... also ich würde das nicht so einfach machen
kannst du innerhalb von 6 wochen zurückziehen....habe ich auch schon alles gemacht.............
ne sie sagt lebensversicherung, unfall versicherungen usw. naja muss sie selber wissen.
guten morgen, ich glaube so schnell wird sie nicht gekündigt... sie bekommt doch erstmal eine zahungserinnerung, denke ich... und wenn sie dann nicht zahlt, dann kündigung. oder irre ich mich? lg
ja sicher kriegt man zuerst mal ne Zahlungserinnerung...doch das wäre MIR PERSÖNLICH zu viel arbeit, da wieder hinterherzuzahlen.. ich würde versuchen, an anderen Ecken zu sparen :-(
ich auch, aber naja alleine schon wegen der mahngebühr.
ja eben...und gerade bei Versicherungen ist das dann so blöd...dann passiert eventuell grad was ... im zahlungsfreien Zeitraum...also wo man grad nichts einbezahlt hat ...und dann ist das alles ein heilloses Durcheinander..
Ich habe das auch schon mal gemacht und die Versicherung hat uns nicht gekündigt, es wurde lediglich ein Brief geschickt, doch bitte auf die Deckung des Kontos zu achten und eben die Mahngebühren mit zu überweisen. Gruß
der versicherungsschutz verfällt nicht gleich, erst wird gemahnt. aber die mahngebühren und die gebühren der rücklastschrift, die die versicherung dafür in rechnung stellt, wären mir zu hoch.
Sie soll ich aber dennoch dringend mit der Versicherung in Verbindung setzen und denen Bescheid sagen, den Kopf abreissen werden sie schon nicht gleich, aber damit sie eben auf der sicheren Seite ist
auf so ne idee würd ich gar nich kommen, an meine versicherungen ran zu gehen. das kalkuliert man doch mit ein, wenn es abgeschlossen wird. versteh ich nicht....
Wer einen derartigen Vertrag abgeschlossen hat ist verpflichtet, pünktlich zu zahlen. Wenn die Lastschrift zurückgegeben wird werden die Gebühren dafür dem Einziehenden in Rechnung gestellt; laut Vertragsbedingungen wird der diese ganz sicher dem Zahlungspflichtigen in Rechnung stellen. Selbst wenn der Versicherungsschutz nicht gleich weg sein sollte (Kulanz!): ein derartiges Verhalten sollte man sich gut überlegen!
ob nun gleich der schutz wegfällt, weiß ich nicht. wir haben aber auch schon versicherungen zurückgebucht. wenn dann zwei oder drei große jahres-versicherungsbeträge abgebucht werden, das geht einfach nicht. ja gut, die zusatzkosten muß sie dann natürlich zahlen. aber bevor man nichts zu essen auf dem tisch hat......
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