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Jobcenter, Elterngeld und Kindergeld

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Jobcenter, Elterngeld und Kindergeld

Maimami 2017

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Hallo liebe mamis, Ich habe folgendes Problem.. am 27.05.17 habe ich meine kleine Prinzessin bekommen. Jetzt bekomme ich eigentlich 900€ Eltern Geld und 370€ Kindergeld nachgezählt.. Aber das Jobcenter bekommt es plötzlich weil es heißt die hätten es vorgestreckt, wobei ich nachweisen kann das ich für die letzten beiden Monate nicht mehr als 290€ bekommen habe.. Und es wären ja 490€ zusammen nur an Eltern/ und Kindergeld. Da ich das alles auf kontoauszügen nachweisen kann das ich das nicht bekommen habe, können die es doch nicht einbehalten oder? Ich hoffe es findet sich eine mami die mir weiter helfen kann.. Mit 290€ kann man keine erwachsene Person plus baby einen Monat ernähren (kann leider nicht mehr stillen.. ) . Ich bin gerade echt am Ende und jetzt ist auch noch Wochenende wo man nicht anrufen und fragen kann..

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Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Huhu, es bedeutet nicht, dass sie es "vorgestreckt" hätten, sondern das sie es nicht als Einkommen angerechnet haben. Theoretisch gesehen würde die Elterngeldstelle dir Geld nachzahlen und du müsstest es dann an das JC zahlen. Das wird dann untereinander bei den Ämtern verrechnet (nennt sich Erstattungsanspruch). Lg


Maimami 2017

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Also steht mir von den Geldern die nachgezahlt werden garnichts zu obwohl ich vom Jobcenter nicht mal annähernd das Geld bekommen habe?


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Ich lese jetzt in deinem Elterngeldbescheid gar nicht raus, daß es so gemacht wird?!


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Also ich lese auch nur raus, dass du pro Monat 300€ Elterngeld bekommst und eben die Nachzahlung ab Mai.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Hallo, wo steht, dass das Jobcenter das Geld bekommt? Da steht nur, dass das Elterngeld zu 100% angerechnet wird, d.h. solche Gelder werden vorrangig vor dem ALG II zum Lebensunterhalt herangezogen. (Bei einem 450€ Job ist ein bestimmter Satz anrechnungsfrei). Wirst Du weiterhin im ALG II-Bezug stehen? Dann musst Du umgehend alle Bescheide einreichen, da eben vorrangig diese Gelder zum Lebensunterhalt herangezogen werden. D.h. in dem Fall erhälst Du nicht "mehr" Geld, da diese aus den Bezugsmonaten herausgerechnet werden, eben auch rückwirkend. Kannst Du bei dem Jobcenter nun kündigen? Dann beende schriftlich den Leistungsbezug, reiche aber eben auch die Belege ein, weil Du die Beträge, die Dir die Arge gezahtl hast, für den Zeitraum zurückzahlen musst. Und zwar von dem Zeitpunkt an, ab dem der Bescheid gültig ist. So oder so entsteht Dir kein "Bonus". Etwas anderes ist es, wenn Du Lohn oder Gehalt beziehst. Dann ist - wie erwähnt - ein Teil anrechnngsfrei.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Du hast ja sicher einen alten laufenden bescheid vom jobcenter, korrekt? Sollte das jobcenter gelder vorgestreckt haben, dann sollte jetzt ein aenderungsbescheid kommen. Hast du den schon vom jobcenter? Anhand dieser bescheide kannst du pruefen, ob das jc richtig gerechnet hat. Ja, sie verrechnen sich gerne zu ungunsten der LE. Ohne konkrete bescheide gesehen zu haben, kann man bei der awo, caritas und co die bescheide angucken lassen.wenn du unsicher bist


Maimami 2017

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Nein habe noch keinen neuen bekommen. Aber danke für den Tipp dann werde ich es da prüfen lassen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Maimami 2017

Hallo, Lies nochmal den letzten Satz deines Bewcheides. So wie ich das verstanden habe, wird es nicht angerechnet. Lg