Mamamaike
Hallo, ich frage rein interessehalber. Eine Freundin (TZ-Stelle) und ihr Lebensgefährte (arbeitslos, bekennend arbeitsunwillig) trennen sich und streben eine Wechsellösung an (Kind unter 2 alle 14 Tage am WE und einen Tag unter der Woche beim Vater). Ist sie ihm unterhaltspflichtig? Viele Grüße
Ich denke nicht. Wir haben einen Freund (unverheiratet). Er hat seine Tochter von Donnerstag bis Montag Morgen. Er muss der Kindesmutter vollen Unterhalt zahlen. Er ist mal dagegen angegangen per Anwalt, aber das brachte nichts, da das Kind offiziell bei der Mutter lebt. Reden wir vom Kindesunterhalt? Oder sowas wie Ehegattenunterhalt?
das ist doch aber eher das klassische Residenzmodell. kind wohnt bei Mutter und ist jedes 2. WE und einen Tag unter der Woche beim Vater. Also wäre hier doch rein theoretisch der Vater dem Kind und, solange das Kind unter 3 ist, im weiteren Sinne auch der Mutter unterhaltspflichtig.
Wenn die beiden nicht verheiratet sind und das Kind den Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, ist die Frau dem Mann in keinem Fall unterhaltspflichtig.
Nein! Warum? Das Kind lebt bei ihr zu 80% und daher bekommt er keinen Unterhalt. Er jedoch müsste für das gemeinsame Kind zahlen, da er nicht arbeitet(arbeiten will), wird sie wohl UVG beantragen müssen.
So pauschal kann man das nicht sagen. Das kommt auch auf das vorhandene Vermögen an. Auf die Arbeitslosigkeit des Mannes... Meist kenne ich es so, dass das Kind das seinen Lebensmittelpunkt bei dem Elternteil hat, Unterhalt. In meinem Bekanntenkreis wurde ein Vater (Hartz IV) zur Arbeit "genötigt" um der Mutter Unterhalt zahlen zu können. Andererseits hätte sonst die Mutter Vollzeit arbeiten müssen. Falls keine Kita gewünscht, hätte der Vater sich um das Kind kümmern müssen und hätte Unterhalt von der Mutter erhalten.
Nanu, hat der mir einen Teil verschluckt. dem Elternteil hat, Unterhalt bekommt. Aber in deinem Fall wovon soll er das bezahlen?
Nein. Sie wäre dem mann u.u. zu betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn das kind komplett bei ihm leben würde, sie nur das umgangsrecht ausüben würde und es keinen krippenplatz gäbe, der aber mittlerweilen einklagbar ist. Dem kind gegenüber wäre sie in erster linie zu unterhalt verpflichtet. Um den zu leisten, hätte sie eine erhöhte erwerbsobliegenheit. Die hat jetzt der mann.
Beide Elternteile sind dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Je nachdem was herauskommt kann es dann auch bei Wechselmodell passieren das einer mehr Kindes-Unterhalt zahlen muss wie der andere und die Differenz dann an den anderen auszahlen muss.
Vergiss das, habe den einen satt verschludert
Danke für eure Antworten. Mein Gefühl hat mir das auch so gesagt, aber juristisch habe ich dahingehend keine Ahnung. Das mit dem Unterhalt hat eine andere Freundin angebracht, als wir überlegt haben, ob Freundin 1 Unterhaltsvorschuss beantragen sollte.
Sei mir nicht böse, möchte nicht übergriffig werden, aber wenn er so gar keine Lust zum Arbeiten hat, bereits arbeits(suchend)los ist und kein Arbeitslosengeld bezieht. Das Kind unter 2 ist, war er breits vor 2 Jahren arbeitslos?
was genau wäre deine weitere frage, wenn die ap deine letzte frage mit "ja" beantworten würde?
Er war Student, hat aber mittlerweile seinen Abschluss.
Warum man sich so einen Honk als Vater für ein Kind aussucht? Vielleicht?
bist du Kügelchen?
ja. bis die Scheidung ausgesprochen ist. er hat Anspruch auf Ehegatenunterhalt. und er muss nichts fürs Kind zahlen, solange sein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt ist bei mir leider auch der Fall, obwohl Kinder immer bei mir sind
Die beiden sind laut Eingangsposting NICHT miteinander verheiratet!
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtfertigen für längere Elternzeit
- Wie zieht ihr eure Kids nachts an
- Hinsetzen nachts im Bett 9 monate alt
- Seit Geburt Ängste - geht es euch auch so?
- Schlechte Esser und wenig Gewicht
- Babyone Geschenkgutschein
- UV Schutz Kleidung
- App für Eltern von Kindern mit Neurodermitis
- 7 Wochen Sommerferien - wie rumbringen? (Westfalen/Münsterland/(Ruhrgebiet))
- Account löschen