Elternforum Rund ums Baby

Fragen an Vermieter. Jeder andere darf auch antworten

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Fragen an Vermieter. Jeder andere darf auch antworten

Luna Sophie

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Vor vielen Jahren schon, als ich selbst noch auf Wohnungssuche war, wurde immer ein Einkommensnachweiß verlangt. Meine Tochter mit Familie sucht aktuell eine Wohnung und wieder wird unter anderem ein Einkommensnachweiß verlangt. Ich frage mich, welche Sicherheit bietet das für den Vermieter? Was ist mit Menschen, die kein Einkommen, aber größeres Vermögen haben und aus irgendwelchen Gründen lieber mieten als kaufen wollen?


drosera

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Oha, das habe ich mich 2018 auch gefragt, weil ich mal noch nicht einmal bis zur Besichtigung kam, weil ich nach der Elternzeit nur Teilzeit geplant hatte. Die Wohnung war auch wochenlang auf dem Markt, aber der Makler halt auch zu unwillig zu einer differenzierten Kommunikation. Hab dann ein Haus zum Kauf gefunden.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Unser Nachbar hat einige Wohnungen. Ein angebliches Arztehepaar entpuppte sich als Mietnormadenpaar. Da wäre eine Gehaltsabrechnung vielleicht nicht schlecht gewesen für den Vermieter. Natürlich kann man das auch fälschen. Wer genug kriminelle Energie hat. Und häufig passiert es,dass staatliche Leistung nicht weiter gegeben werden an den Vermieter.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Also ich bin schon 5x umgezogen und bisher musste ich noch kein einziges mal einen Einkommensnachweis vorlegen. Bei 2 Wohnungen würde allerdings die Schufa geprüft. Finde das ehrlich gesagt auch komisch da es ja oft auch nur eine Momentaufnahme ist. Kann ja sein das ich grade zu dem Zeitpunkt, warum auch immer, weniger bzw gar kein Einkommen habe.


.dunkelbunt.

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Wir haben eine 2-Zimmer-Wohnung, die wir vermieten und das Klientel, das diese Wohnung mietet, sind meist Menschen, die gerade erst zu Beginn ihres Arbeitslebens oder in der Ausbildung / im Studium sind. Wir verlangen nie einen Einkommensnachweis, da uns klar ist, dass dieser absolut nicht aussagekräftig ist. Ich verlasse mich hier immer auf meine Menschenkenntnis und habe damit bisher nur positive Erfahrung gemacht. Die Studierenden, die sich bisher für die Wohnung beworben hatten, haben sogar ungefragt immer eine Bürgschaft der Eltern vorgelegt. Das finde ich als Vermieterin sehr angenehm. Ich vermiete gerne an junge Leute und gebe Azubis gerne eine Chance. Sie haben es auf dem Wohnungsmarkt schon schwer genug.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von .dunkelbunt.

Das finde ich wunderbar!!! Solche Menschen gibt es heutzutage viel zu selten, leider.


die_ente_macht_nagnag

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Naja, ist als Nachweis besser als nur auf das Wort eines Fremden zu vertrauen. Und auch bei großem Vermögen müssen ja irgendwo Zahlungseingänge existieren, um den Lebens Unterhalt zu sichern. Dann ist das vielleicht kein Gehaltsnachweis sondern Zinseinkünfte. Aber der potentielle Bewerber mit großem Vermögen, ist nicht die Regel sondern wohl eher die absolute Ausnahme. Man muss die Nachweise nicht erbringen. Aber als Vermieter würde ich eher den Bewerber nehmen, der mir solventer erscheint. Und wenn ich da einen Fehlgriff mache, bekomme ich den Mieter nicht so einfach wieder aus der Wohnung raus (Stichwort Mietnomaden). Das schützt den Vermieter jedoch nicht vor Änderungen der Lebensumstände (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Trennungen, ...). Ist halt nur eine Momentaufnahme.


luna8

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Ohne Einkommensnachweis ( bzw zu geringes Einkommen,..) braucht man halt einen Bürgen. Meine Mama zB war die Bürgin für meine 1. eigene Wohnung ( noch in der Lehrzeit).


BabySunshine_84

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Guten Morgen, Sicherheit in dem Sinne, dass der Mieter ein „konstantes“ Einkommen hat, mit dem der Grundbedarf (in dem Fall die Miete) getilgt wird. Bei Zeitarbeitsfirmen oder anderen mit prämienversehenen Unternehmen, kann es schwanken = ggf entstehen dadurch Mahnkosten, wenn die Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird usw..wirklich aussagekräftig ist das nicht - daher zahlt man meist Anteile/Kaution als Mietsicherheit, damit diese notfalls einbehalten werden kann. Es ist also ein kleiner Nachweis neben der Schufa - Arbeitsvertrag würde da theoretisch mehr Sinn machen, da steht neben dem Gehalt ja auch die Anstellungsdauer, diesen darf der Vermieter jedoch (meines Wissens) nicht erfragen. Es dient also als ein kleiner Indikator.


Mitglied inaktiv

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Bei uns wurde von beiden die Schufa abgefragt und die letzten 3 Einkommensnachweise wollten gesehen werden, wurden nicht kopiert oder behalten. Nur gesichtet. Ja, das ist legitim. Und auch normal.


kia-ora

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Man kann abschätzen, ob die Miete gezahlt werden kann oder nicht. Ich hatte hier schon Interessenten, die im Monat 1300 Euro verdienten. 2 Personen mit Baby! Die Wohnung kostet kalt 500 Euro. Das wird sehr sehr eng und ich habe mich für jemanden anderen entschieden. Plus nicht arbeitende Menschen sind mir suspekt. Die möchte ich hier nicht haben. Also verlangen wir einen Einkunftsnachweis.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Je nachdem wo man wohnen möchte, muss man sich „nackig“ machen. Das wird an exponierten Lagen mehr sein, als in Kleinkleckersdorf. Es dient der Absicherung. Letzten Endes kann man arbeitslos werden und vom Amt leben. Dann hat man mal das verdient. Ein Gehaltsnachweis kommt aber selten alleine. Erst einmal besichtigt man. Abschätzung Nr.1. Man kommt ins Gespräch. Abschätzung Nr.2, Dann muss man eine Vormieterbescheinigung abgeben, eine Mieterselbstauskunft, Schufa und Gehaltsnachweise, Abschätzung Nr.3. Das alles zusammen ergibt ein Bild. Ein guter Makler hat in der Regel gute Trefferquoten bezüglich der Einschätzung der Interessenten. Oft bestätigt, in positiver wie negativer Hinsicht, Abschätzung von 1 und 2 die Abschätzung Nr.3. Wichtig ist beim Gehaltszettel auch, das einschätzen der eigenen Realität von Interessenten. Ab und an denken diese nämlich, dass ein Gehaltsdrittel zum Leben reichen würde.


emka

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In Teilen ist es auch eine Prüfung, ob der Mensch ehrlich ist. Wir hatten es zweimal, dass bei der Prüfung 'unschönene' Sachen rauskamen. Einmal war es ein verschwiegenes Insolvenzverfahren und einmal verschwiegene Schufaeinträge. Welche Konsequenz man daraus zieht, ist dann Einzelfallentscheidung.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Auf dem Gehaltszettel steht in der Regel auch die Befristung. Allein das könnte Grund für eine Entscheidung sein. Trotzdem ist es nur Teil der Entscheidung.


Madzie04

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Wir vermieten auch. Von uns aus verlangen wir nie Einkommensnachweise, die Mietinteressenten bringen sie meist von sich aus mit. Entweder zur einmaligen Durchsicht oder es werden uns direkt Kopien in die Hand gedrückt. Wir machen es auch so, das wenn wir an Studenten vermieten, wir gerne eine Bürgschaft von den Eltern nehmen. Was wir nicht wollen sind WG‘s da ist ein zu großer Durchlauf und man weiß nicht mehr wer im Haus wohnt. Die Miete egal ob gemeinsam bei Pärchen oder bei einem Einzelmieter sollte nicht mehr als 1/3 des Einkommens ausmachen. Die Leute sollen nicht nur für die Wohnung arbeiten.


Lewanna

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Ja, nur eine Momentaufnehme. Aber das Gehalt ändert sich ja nicht so plötzlich. Wenn jemand 1200 nette verdient wird er nicht plötzlich 4000 netto nach Hause bringen. Und bei 4000 netto ist ja selbst das ALG 1 noch hoch genug. LG