Mitglied inaktiv
hallo, die oma meines mannes ist letzte woche verstorben. sie hatte 2 toechter, von denen eine/ die mutter meines mannes/ bereits verstorben ist. die oma hatte kein testament gemacht, es ist allerdings viel geld auf ihrem laufendem konto und sie hat etliche versicherungen, die nun zur auszahlung kommen. meine frage ist, ob mein mann auch davon erbberechtigt ist/ sorry, meine tastatur spinnt und ich kann einige zeichen nicht mehr finden, bzw sind die zeichen verschoben... danke und lg
ja normalerweise schon. pflichtanteil eben. glaub ich.
Hallo, der Opa meines Mannes ist auch vor kurzem verstorben. Da alle Kinder (also meine Schwiegermutter z.B.) das Erbe ausschlugen, waren nun mein Mann, sein Bruder und deren Cousine in der Erbfolge. Also erstmal die eigenen Kinder, dann die Kindeskinder. Grüße, katja
Soweit ich weiß, sind immer ( sofern nicht anders im Testament festgehalten und notariell beglaubigt ) die nächsten Verwandten erbberechtigt, in diesem Falle ihre noch lebende Tochter ( Tante deines Mannes ). Ob die Enkel auch einen Pflichtanteil erhalten weiß ich jedoch nicht.
Erbberechtigt sind ihr Ehemann zur Hälfte sowie die beiden Töchter zu je 1/4. Lebt der Ehemann nicht mehr sind die beiden Töchter je zur Hälfte erbberechtigt. Lebt nur noch eine Tochter ist diese zur Hälfte erbberechtigt und die andere Hälfte geht an die Kinder der erbberechtigten aber verstorbenen Tochter. Somit wären dein Mann und seine Geschwister (sofern er welche hat) erbberechtigt. Gruß Sylvia
JAPS! Genauso schrieb ich es ja auch.
Mein Text hat sich mit deinem überschnitten. Als du deinen abgeschickt hast, habe ich gerade an meinem noch geschrieben.
Ja dein Mann ist erbberechtigt ! Da seine Mutter nicht mehr lebt (1.Grades ) geht das Erbe an den Sohn ! War bei mir auch so mein Vater ist schon lange tot und meine Großeltern väterlicher Seite sind beide kurz nacheinander gestorben und die Erbmasse wurde unter den Kindern der Großeltern und Enkelkindern des verstorbenen Kindes aufgeteilt!
Erstmal: Mein herzliches Beileid. Wenn die Oma 2 Kinder hat, so erben beide zu 50%. Wenn ein Kind nicht mehr lebt, erben ihre 50% die Kinder, sprich die Enkelkinder. Wenn dein Mann Einzelkind ist, bekommt er normalerweise die 50% die seine Mutter bekommen müssen. Wenn er Geschwister hat, werden die 50% des Erbes auf die Geschwister verteilt. Ich hoffe du versteht das wie ich das schreibe. So kenne ich das. Und so hat mein Mann das durch, bzw macht es durch.
Naja als Enkel eher nicht. Zuerst sind immer die Kinder,wenn die verzichten oder sagen ja die bekommen auch was dann schon. Kann aber sein das die Tochter alles erbt da sie anscheinend die einzige lebende nächste Nachfolgerin ist. Als Enkel glaube ich bekommst gar nix. Hol dir bei einem Rechtsanwalt Hilfe,die haben eh gratis Sprechstunden oder du rufst an.
Bei meinem Opa war das auch so, meine Mutter hat abgelehnt, dann ging es auf mich. Da ich auch abgelehnt hatte, wurde dann nach weiteren Verwandten (Halbschwester meines Opas) geforscht. Denke schon, dass der Pflichtteil im Todesfall auch auf die Enkel übergeht.
ich bin kein Anwalt. Ich weiß nur wie es bei meinem Mann ist!
stimmt so nicht, der enkel übernimmt den platz der verstorbenen mutter
ob das allerdings ein gesetliches Recht ist weiß ich nicht. Das Erbe der Mutter meines Schwiegervaters wurde unter 4 Geschwistern geteilt, eine Tochter ist schon vor der Oma (Mutter) verstorben, diese 1/4 geht jetzt an ihre 3 Kinder. Aber das war für die Geschwister meines Schwiegervaters eine besprochene Sache, wie das gesetzlich aussieht kann euch nur ein Anwalt sagen. LG
wird man da vom nachlassgericht angeschrieben oder muss man sich selbst drum kuemmern.. und bitte wisst ihr wie ich meine zeichen von der tastatur wieder an die richtige stelle krieg_ danke
wir wurden angeschrieben, ich würd mich allerdings trotzdem melden, da fristen laufen zwecks ausschlagung.
Ohne erbschein kein Erbe ! Kostet eine Kleinigkeit ! Lass dich beraten von einem Anwalt für erbangelegenheiten!
er tritt die erbfolge seiner mutter an, steht also mit tante auf einer stelle.
Hi, s. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge vgl. BGB §1924 - 1929 LG Fiammetta
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