Elternforum Rund ums Baby

Fiktive Frage

Fiktive Frage

curvi0815

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A wird in der Probezeit (6 Monate lang) schwanger. Somit ist die Probezeit m. W. n. beendet. Wenn A nun aber eine Fehlgeburt hat im zweiten Monat der eigentlichen Probezeit, ist sie dann wieder kündbar?


Julie

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Mal wieder die klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an. In diesem Fall kommt es darauf an, ob die Fehlgeburt einen Mutterschutz ausgelöst hat (wenn das Kind gelebt hat). Dann gilt Kündigungsschutz bis zum Ende des Muttetschutzes. Ansonsten greifen sofort wieder die normalen arbeitsrechtlichen Regelungen.


curvi0815

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Antwort auf Beitrag von Julie

Vielen Dank


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von Julie

Eine Fehlgeburt kann keinen Mutterschutz auslösen. Definition Fehlgeburt: Gewicht unter 500 g und keinerlei Lebenszeichen.


curvi0815

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Antwort auf Beitrag von Andrea6

Sei nicht päpstlicher als der Papst Sie hat doch geschrieben, das Kind müsse gelebt haben.


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von curvi0815

Kurz und knapp ja ist sie dann wieder.