curvi0815
A wird in der Probezeit (6 Monate lang) schwanger. Somit ist die Probezeit m. W. n. beendet. Wenn A nun aber eine Fehlgeburt hat im zweiten Monat der eigentlichen Probezeit, ist sie dann wieder kündbar?
Mal wieder die klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an. In diesem Fall kommt es darauf an, ob die Fehlgeburt einen Mutterschutz ausgelöst hat (wenn das Kind gelebt hat). Dann gilt Kündigungsschutz bis zum Ende des Muttetschutzes. Ansonsten greifen sofort wieder die normalen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Vielen Dank ![]()
Eine Fehlgeburt kann keinen Mutterschutz auslösen. Definition Fehlgeburt: Gewicht unter 500 g und keinerlei Lebenszeichen.
Sei nicht päpstlicher als der Papst
Sie hat doch geschrieben, das Kind müsse gelebt haben.
Kurz und knapp ja ist sie dann wieder.
Auch dir lieben Dank
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