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Entscheidungsrecht ?!

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Entscheidungsrecht ?!

Boniva

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Wer entscheidet was passiert ?! Eine Person ist durch ein akutes krankhaftes Ereignis nicht mit urteilungsfähig - verwirrt nicht orientiert ect .... Wer entscheidet jetzt aber weiteres vorgehen wie KH Aufenthalte, Heimaufenthalt ect Ehepartner, Kinder .. Richter ?! Sachwalter gibt es keinen.


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Boniva

es muss vom gericht ein betreuer bestellt werden, dass kein ein angehöriger sein oder ein berufsbetreuer.


Boniva

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

Das Problem ist das zwar ein Ehepartner da ist der aber hat eine anderer Meinung als 2 von 4 Kindern. 2 Kinder sind für eine Pflegeheim 2 Kinder sind für die Pflege zu Hause ( im Haus des Ehepaares ) nur wenn jetzt der Ehepartner die Sachwalterschaft beantragt .. können ja die 2 Kinder dagegen reden oder nicht !?


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Boniva

sachwalterschaft?? aus welchem land kommst du ?? hier sagt man betreuung :-) das wird vom gericht geregelt, wie genau das funktioniert keine ahnung. ich denk es zu unstimmigkeiten zwischen dem mann und den kinder kommt, dann wird ein berufsbetreuer beauftragt. ruft halt mal aufm gericht an.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Boniva

Bist Du aus Österreich??


Boniva

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

so ist es ...


Boniva

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

Aber der "Betreuer" kann doch dann nicht entscheiden das die Kranke Person nach Hause kommt wenn das der Ehepartner nicht will !? Oder kann er doch ?!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Boniva

Dacht ich mir, weil ich den Begriff kenne. Also meine Oma war damals sehr krank und da hat alle Entscheidungen problemlos mein Opa getroffen, nun da haben aber auch die Kinder keine Probleme damit gehabt und es gab sonst keine Unstimmigkeiten. Ansonsten kann ein Sachwalter beantragt werden, aber ob der oder die in Eurem Sinne entscheidet ist halt auch fraglich


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Boniva

Für solche Fragen bemühe ich gerne diese Seite: http://www.help.gv.at/Content.Node/290/Seite.2900400.html#allgemeines


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von Boniva

..wollen. hier in d bekommt man dann eine betreuungsurkunde. es gibt versch. bereiche der betreuung. aufenthalt, finanzen, gesundheitsfürsorge... google mal.


Tapsy

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Antwort auf Beitrag von Boniva

Wenn ich mich nicht irre, "beauftragt" der Richter eine Person, also Bekannte oder so, die für den Patienten entscheiden soll.