Tuffie23
hallo! hab mal ne frage bezüglich elternzeit beantragen... meine tochter ist jetzt 2 wochen alt und ich hab eben gelesen, dass man die elternzeit 7 wochen vorher beantragen muss? bin ich jetzt wohl schon zuspät? wenn ich sie morgen schriftlich beantrage, muss ich das dann ab ende des mutterschutzes schreiben oder ab geburt? sprich: hab ich erst 8 wochen mutterschutz und dann 12 monate elternzeit? oder zählt der mutterschutz mit zur elternzeit? wenn ich diese frist verpasst habe (die 7 wochen vorher) kann mein arbeitgeber die elternzeit dann ablehnen bzw mich kündigen? kennt sich jemand aus? danke und liebe grüße tuffie mit Ina auf dem arm
Beziehst Du kein Elterngeld!? Also die Elternzeit ginge bis 1 Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes. Also 8 Wochen Mutterschutz und 10 Monate Elternzeit! Sie muss 7 Wochen vor Antritt eingereicht werden, soweit ich weiß. Ich hab das schon eher gemacht, Antrag geht ja eh erst mit Geburtsurkunde.
ich hab den antrag auf elterngeld noch nicht zugeschickt bekommen.... wir haben die kleine erst am donnerstag angemeldet (ist in ner stadt bissl weiter weg geboren) und die dame beim standesamt meinte, wir bekommen den anrag auf elterngeld dann zugeschickt. hatte mir vor der geburt schon einen ausgedruckt im internet, aber auch mein arbeitgeber meinte, das könne man erst nach der geburt beantragen, weil der genaue geburtstermin benötigt wird. hab als in der ersten lebenswoche bei meinem AG angerufen und den genauen termin gesagt, der will mir jetzt nen wisch für den elterngeldantrag zusenden. aber formlos schriftlich bescheid gesagt wielange ich elternzeit mache hab ich eben nicht....
Dann wirds aber echt knapp! Normal geht man doch nach ca 1 Woche zum Standesamt und mit den Ganzen Geburtsurkunden muss man dann Mutterschaftsgeld, Kindergeld und auch das Elterngeld beantragen. Anträge gibts normal auch im KH oder man holt sie beim JA. Dem AG reicht ein Formlosesschreiben aus, das Du eben ab Geburt 1 Jahr Elternzeit nimmst, Dann muss man die Geburtsurkunde nur noch nachreichen. Ich würde mich da nicht zu sehr auf andere verlassen. Bei der Stadt wurde unsere Tochter automatisch gemeldet übers Standesamt.
also mutterschaftsgeld hab ich beantragt und auch schon bekommen. kindergeld ist auch beantragt. wir konnten die kleine im kh nicht direkt anmelden, weil wir nicht verheiratet sind und die geburtsurlunde meines freundes auf sich warten lies.... die kleine ist in der anderen stadt geboren und wir mussten dort zum standesamt.... ich hab den meisten papierkram schon gemacht, nur eben elternzeit noch nicht beantragt.... können die mich jetzt kündigen? sprich: verliere ich mit nicht einhalten der 7 wochen frist meinen kündigungsschutz?
An sich bist Du nur während der Mutterschutzzeit und eben Elternzeit unkündbar(schwanger sowieso). Da sie aber an sich noch nicht angetreten ist, müsste man schauen in wieweit ihr mündlich was vereinbart habt. Schick einfach morgen ein Formloses Schreiben mit Geburtsurkunde hin, dann bist Du auf der sicheren Seite.
werd ich machen. danke.
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