Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit: Antritt Elternzeit = voraussichtlicher Geburtstermin

Elternzeit: Antritt Elternzeit = voraussichtlicher Geburtstermin

Mateusmatter

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Hallo! Ich hoffe thematisch passt das in dieses Forum. Nächsten Monat erwarten meine Freundin und ich unser erstes Kind und sind voller Vorfreude! Aber eine Sache bereitet uns (vermutlich wie vielen vorherigen werdenden Eltern) ziemlich Kopfzerbrechen: Die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld. Ganz konkret beiße ich mich gerade an einer Sache fest: Ich (m, Vater) arbeite in Vollzeit. Mein Arbeitgeber ist (mündlich) schon seit mehreren Wochen über meine kommende Vaterschaft informiert. Ab dem Zeitpunkt der Geburt werde ich erst mal in den Urlaub gehen (so lange, wie es eben dauern wird - habe noch sehr viele Urlaubstage übrig und mündlich alles so vereinbart - notfalls kann ich laut AG unbezahlten Urlaub dranhängen ...). Effektiv offiziell Elternzeit möchte ich erst z. B. zur Kita-Eingewöhnung 2024 nehmen - also vmtl. 13. und 14. Lebensmonat. Wenn ich es richtig verstehe, muss Elternzeit 7 Wochen vor Antritt eingereicht werden. Was ist mit Antritt gemeint? Die tatsächlichen Monate in denen ich es beanspruchen werde oder der voraussichtliche Geburtstermin? Ich verstehe es so, dass ich mich also erst dann 2024 dbzgl. offiziell beim Arbeitgeber melden muss, oder muss ich mich schon jetzt 7 Wochen vor voraussichtlichem Geburtstermin festlegen und das dem Arbeitnehmer mitteilen? Mit der Mitteilung, dass ich erst in den 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen möchte ... Die 24 Monate Bindungsfrist stiften zus. Unklarheit ... Dankbar um jede Antwort! Ich hoffe, ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt. Danke!!


Ma_riee

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Antwort auf Beitrag von Mateusmatter

Hallo, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Alles Gute!


Ma_riee

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Antwort auf Beitrag von Ma_riee

Ach, und falls die Mutter Elternzeit nimmt, beginnt diese erst nach Ende des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt und kann somit in der ersten Woche nach Geburt beantragt werden. Mein AG wollte den Antrag schon vorher haben und ist vermutlich eh besser, denn nach der Geburt hat man anderes im Kopf und es reicht der andere Papierkram (Standesamt, Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld).


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von Mateusmatter

7 Wochen vor dem ersten Tag deiner Elternzeit. UND KEINEN TAG FRÜHER! Auch bzw schon gar nicht vorher ankündigen. Ab 7 Wochen vor deiner EZ greift der Kündigungsschutz. Man würde es sich anders wünschen, aber es gibt verdammt viele AGs, die eine EZ des Vaters nicht akzeptieren (wollen) und ihm lieber raus kanten.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Rote_Nelke

Hallo, Auch wenn ich grundsätzlich zustimme, dass man nicht vorher schon Über die Elternzeit reden sollte: Sie muss mindestens sieben Wochen vorher (vor Antritt der Elternzeit) angekündigt werden, wobei man die Woche da davor (also insgesamt acht Wochen) schon Kündigungsschutz hat.


BabyBoy20

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Antwort auf Beitrag von Mateusmatter

Gab ja schon viele Tipps. Einen noch: Nehmt die Elternzeit am besten taggenau. Also besser 13. Lebensmonat, nicht 1.-31. eines Monates. Das hat bei der Mutter den Vorteil, dass man den Antrag schon vor Geburt abgeben kann. Ansonsten ist es günstiger in Bezug Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld etc.