Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld

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Elterngeld

Lewisa72

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Hallo Undzwar habe ich eine Frage Ich bin nicht berufstätig kriege die Tage mein Baby und mein Mann würde gerne in Elternzeit gehen Das heißt er möchte Elterngeld dann beziehen Meine Frage wäre er verdient 2400 netto und 440 Minijob Ist es erlaubt dass er in Elternzeit geht was ist die Regel beim Arbeitgeber in Bezug auf den Gehalt und bei der Elterngeld stelle wird normal Elterngeld gezahlt und wie gewohnt auch der Lohn ? Kann mir bitte jemand Klarheit schaffen


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Lewisa72

Wenn er in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht bekommt er keinen Lohn vom AG. Er arbeitet doch nicht Elterngeld gibt ca 67% vom Netto der 12 Monate vor Geburt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lewisa72

Er bekommt während der elternzeit kein lohn sondern elterngeld, dass ist eine lohnersatzleustung. Während der elternzeit darf er auch keinen mini Job ausführen, den müsste er angeben und das Geld aus dem mini Job wird angerechnet.


IzzyP

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Antwort auf Beitrag von Lewisa72

Ihr müsst euch unbedingt besser informieren! Ich weiß, das ist ganz schön aufwendig, aber es gibt auch bisschen Unterstützung, frag mal bei Caritas oder Profamilia an - lasst euch da unbedingt professionell beraten, das Forum hier wird das wahrscheinlich nicht leisten können. Weil: Elternzeit und Elterngeld ist zwar miteinander verbunden, aber die Anträge sind was komplett anderes. Elternzeit muss dein Mann mindestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden und zwar vor Geburt des Babies! Dabei muss er dann auch den Plan für die ersten zwei Jahre verbindlich angeben. In Elternzeit kann er bis maximal 32 Stunden/Woche arbeiten gehen, das wäre dann Gehalt/Lohn vom Arbeitgeber. Das steht ihm so gesetzlich zu, der Antrag ist formlos und man muss einfach nur die Fristen beachten. Er kann aber auch Elterngeld beziehen, da gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, den Antrag könnt ihr zwar schon vorher ausfüllen, aber final beantragen kann man erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde, bis das Geld gezahlt wird, vergehen auch gerne mal 2-4 Monate, also unbedingt bisschen Reserve haben. Das dritte Thema wäre dann noch Kindergeld, aber das lass ich mal weg, da du nicht danach gefragt hast und das ist glücklicherweise recht einfach zu beantragen, wenn das Baby da ist :)


IzzyP

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Antwort auf Beitrag von IzzyP

Viel Erfolg


Felica

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Antwort auf Beitrag von Lewisa72

Dein Mann hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ, Du eigentlich auch, wenn du einen Arbeitgeber hättest. Da du keinen AG hast, kannst du auch keine EZ nehmen. Allerdings, sofern du doch wieder in Arbeit kommst, könnte in bestimmten Fällen auch noch noch ein Anspruch bestehen, also unbedingt im Hinterkopf behalten. Dein Mann muss die EZ mindestens 7 Wochen vor Antritt dem AG mitteilen. Nicht vor Geburt, sondern 7 Wochen vor dem ersten Tag seiner EZ. Kündigungsschutz hat er 8 Wochen vor Antritt der EZ, also eine Woche länger. Der AG ist nicht verpflichtet sich an die 7 Wochen zu halten, kürzer geht also auch wenn der AG zustimmt. In der EZ darf dein Mann bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Grundsätzlich. Für die Ez ist es auch erst einmal egal wie hoch das Einkommen ist, aber das gilt nur für die Elternzeit. Den Elternzeit regelt nichts anders, als das der AG deines Mannes ihm zusichert, Du ich halte dir eine gewissen Zeit deinen Job frei. Deshalb haben auch nur AN einen Anspruch. Aber, auch wenn der AG den Job freihält, er muss in dieser Zeit keinen Lohn zahlen, außer dein Mann arbeitet in der EZ und um jeden vollen Monat den dein Mann in EZ ist, kann der AG den Urlaub kürzen. Dein Mann ist in der Wahl der EZ frei, er kann also wenn die Fristen passen, vom tag der Geburt bis längstens den Tag vor dem 3ten Geburtstag EZ einreichen. Dagegen kann der AG auch nichts machen. Dein Mann kann aber auch sagen, ich nehme nur 2 Monate. oder irgendein anderes Datum in diesen Zeitraum, es müssen also keine vollen Monate oder Jahre sein. Was dein Mann aber machen muss, die Meldung der EZ bindet ihn für 2 Jahre. Wenn er also jetzt hingeht und sagt, er nimmt für 2 Monate, dann kann er ohne Zustimmung des AG nichts mehr daran ändern. Die erste Mitteilung der EZ ist bindend. Da du schreibst, dein Mann hat 2 AG, er müsste bei beiden AG EZ einreichen oder er kann auch nur bei einem. Theoretisch kann er also beim VZ-AG sagen, ich nehme EZ, den Minijob aber normal weitermachen, ohne EZ. Weil Minijob unter 30 Std die Woche. Das war das Thema Elternzeit, im groben. Etwas anderes ist das Thema Elterngeld. Und da wird es deutlich komplizierter, denn da geht es um das Geld. Und darum das ihr euch diese Zeit teilen müsst. Und zwar habt ihr beide zusammen 14 Monate Basis-EG welche ihr frei unter euch verteilen könnt, Wie ihr diese 14 Monate gestaltet, bleibt euch überlassen. Wichtig ist nur das: - es gibt ca. 65% des kompletten Einkommens desjenigen der den Antrag stellt. Mindestens aber 300 € beim Basis, bzw 150 € bei EG Plus und höchstens 1800 € bei Basis bzw 900 € bei Plus. Da du nicht arbeitest und scheinbar auch nicht gearbeitet hast, hättest du Anspruch auf die 300 € bzw 150, dein Mann auf höchstens 1800 € bzw 900 € - man muss mindestens 2 Lebensmonate nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Lebensmonat bedeutet, wenn dein Kind am 9ten geboren ist, geht der Lebensmonat vom 9ten des Monats, bis zum 8ten des darauf folgenden. In diesem Zeitraum muss man dann auch die Voraussetzungen erfüllen, man darf also nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Wenn dein Mann EZ beim AG einreicht, muss er das also berücksichtigen. Nimmt er, statt Lebensmonate, Kalendermonate, also vom 1-31ten und dann nur 2 Monate, hat er keine 2 Lebensmonate voll und geht dann leer aus. - da für Frauen ein absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt besteht, gehen die (mindestens) ersten 2 Lebensmonate immer zu Lasten der Frau. Da geht auch kein Weg dran vorbei. Also selbst wenn dein Mann ab Geburt EG beziehen kann, kann er höchstens 12 Monate Basis-EG bekommen, denn mindestens 2 Monate verbrauchst du. Ob du willst oder nicht. Da du kein Mutterschaftsgeld bekommst (scheinbar), kannst du EG ab Geburt nehmen. - es gibt die Möglichkeit, wenn man neben Elterngeld weiter arbeiten will, wie gesagt, wie bei Elternzeit sind auch da bis zu 30 Std die Woche möglich, das man Elterngeld Plus wählt. Beim EG Plus bekommt man nur das halbe Basis-EG pro Monat, dafür kann man es aber doppelt so lange beziehen. Und man kann etwa bis zu 50% seines Einkommens dazu verdienen, ohne das es beim Elterngeld zu Kürzungen kommt. Bei Basis-EG wird jeder € Einkommen der über den 300 € Mindestsatz liegt, voll angerechnet. Das führt dazu, das du 300 € EG beziehen darfst und zusätzlich bis zu 30 Std die Wochen ohne Verdienstgrenze dazu arbeiten darfst. Weil du nur den Mindestsatz bekommt. Dein Mann aber, wenn er Basis-EG bezieht, alles was über 300 € EG geht abgezogen bekommt. - da man die 14 Monate, bis auf die 2 ersten, frei verteilen kann, gibt es zig Variante. Die häufigste ist die, Frau nimmt 12, Mann nimmt 2. Viele nehmen die 2 zur Geburt, dann sind die 14 Monate zum ersten Geburtstag verbraucht. Weil das Paar dann ja in den ersten 2 Monaten 4 Monate EG für sich nutzen, seine 2 und ihre 2. Theoretisch geht aber auch, sie nimmt 7 Monate, er nimmt 7 Monate, beide gleichzeitig oder nacheinander. Oder, was auch eine Option ist, der eine nimmt Basis-EG, der andere EG Plus. Dazu würde ich euch raten, wenn dein Mann weiter arbeiten will. Oder ihr nehmt beide EG Plus, auch das wäre möglich. Hoffe das ganze war verständlich. Mein Rat wäre, entweder ihr lasst euch individuell beraten, weil beim EG kann man sehr viel falsch machen. Es gibt Untersuchungen welche aussagen, das gut 80% aller EG-Antrag falsch gestellt werden bzw zu Lasen der Antragsteller. Oder aber ihr lest euch selbst ganz genau ein. Dazu empfehle ich euch den Link hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93614/5007d8253164d915b285066b8791af38/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Da wird alles noch einmal genau, auch anhand von Beispielen, erklärt.