Maybe
Hallo ihr Lieben, Ich bin jetzt in der 22.Woche und beschäftige mich gerade intensiver mit dem Elterngeld. Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot (ZFA) und arbeite aber weiter in meinem Nebenjob bis zum Mutterschutz ( den Minijob hab ich auch schon seit mehreren Jahren). Und nun frage ich mich , ob der Nettolohn beider Jobs zur Berechnung vom Elterngeld genommen wird oder ob nur die Hauptbeschäftigung gilt. Wisst ihr das zufällig? Liebe Grüße
Ist ganz einfach es werden beide ran gezogen zur Berechnung
Es ist so, wie Sterntaler schon sagt: Es wird die Gesamtsumme des Einkommens aus Erwerbstätigkeit herangezogen, also auch Dein Minijob.
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsabbruch
- Wie steht ihr zur Toniebox vs Kassettenspieler
- Postpartaler Harnverhalt und Verstopfung
- Baby 12 Monate
- Hypospadie grad 2 nach OP
- Kleinkind beißt ständig
- Hypospadie grad 2 op Erfahrung bitte
- Pepino weite m und w ?
- Bauchgurt nach der Geburt – ja oder nein?
- Mit den Kräften am Ende