Maybe
Hallo ihr Lieben, Ich bin jetzt in der 22.Woche und beschäftige mich gerade intensiver mit dem Elterngeld. Ich bin derzeit im Beschäftigungsverbot (ZFA) und arbeite aber weiter in meinem Nebenjob bis zum Mutterschutz ( den Minijob hab ich auch schon seit mehreren Jahren). Und nun frage ich mich , ob der Nettolohn beider Jobs zur Berechnung vom Elterngeld genommen wird oder ob nur die Hauptbeschäftigung gilt. Wisst ihr das zufällig? Liebe Grüße
Ist ganz einfach es werden beide ran gezogen zur Berechnung
Es ist so, wie Sterntaler schon sagt: Es wird die Gesamtsumme des Einkommens aus Erwerbstätigkeit herangezogen, also auch Dein Minijob.
Die letzten 10 Beiträge
- Geschenk zur Geburt
- Ausschlag im Windelbereich
- Kommen da demnächst Zähne?
- Schlaflabor mit 5 jährigen
- Verweigerung der Flasche
- Lebensmittel im Internet bestellen
- Rechtfertigen für längere Elternzeit
- Wie zieht ihr eure Kids nachts an
- Hinsetzen nachts im Bett 9 monate alt
- Seit Geburt Ängste - geht es euch auch so?