Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld

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Mitglied inaktiv

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Aben alle zusammen. Hat man eigentlich Anspruch auf Elterngeld, wenn man sein Kind in die Kindergrippe schaft? Also angenommen die Mutti will 11/2 Jahre zuhause bleiben aber das Baby nach einem Jahr in die Kripe für 6 Stunden schafen ! Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


TiBi2009

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aber zur frage elterngeld hat nix mit krippe zu tun. so lange sie nich arbeiten geht und eben das elterngeld für 2 jahre beantragt hat bekommt sie es auch


mcmdl

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soweit ich weiss , nein. da ja das kind 6 stunden von "fremden" betreut wird. höchsten das 1. jahr wo die mama daheim bleiben möchte. e.v.t. anteilmässig?


Kater Keks

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Ich denke nicht, denn das Elterngeld bekommst du ja nur die ersten 12 Monaten für das Kind...und wenn du sagst, dass das Kind nach 1 1/2 Jahren in die Kita soll, dann hast du doch eh keinen Anspruch mehr drauf. oder sehe ich das jetzt falsch? LG


keks79

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Das ist unabhängig von eine möglichen Betreuung, nur Dein Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld gibt es in voller Höhe 12 Monate oder geteilt für 24 Monate.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich selbst habe für ein Jahr beantragt und gehe auch dann wider arbeiten also alles io. Aber bei meiner Freundin ist das anders. Sie möchte gern 11/2jahre zuhause bleiben und den klein aber zu ,,Eingewöhnung,, schon mal 4,5 oder 6 Stunden in die Krippe bringen. Ich bin der Meinung das dass Geld was einem zusteht dan halt aufgeteielt wird. Um so länger man zu Hause bleibt um so weniger wird es im Monat geben aber insgesammt das selbe ob man nun 1 2 oder sogar 3 Jahre zu Hause bleibt. Hab jetzt halt nur gerade gehört das man wenn man das Baby schon eher in die Einrichtung bringt kein Anspruch mehr hat und wollte mal wissen ob jemand mehr darüber weiß.


TiBi2009

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man kann es für 12 monate oder 24 monate beantragen


MaSchie26

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Aber wenn du 1 Jahr Elterngeld bekommst, dann deine Freundin doch nur 2 zusätzliche Monate, oder? Oder habt ihr das EG auf 24 Monate aufgeteilt? Ich sehe keinen Sinn, ein Kind fremdbetreuen zu lassen, obwohl man zu Hause ist! Unfug... Mal was Anderes: Habt ihr denn schon einen Krippenplatz? Denn dort wird sie ja angeben müüsen, das sie daheim ist! Und wenn es ganz blöd kommt, kommt euer Kind ganz ans Ende der Warteliste....ist aber regional unterschiedllich, wie lange man auf einen Platz warten muss!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Na wir haben jetzt bei Ihr in den Antrag hineingeschrieben vom 1-18. LM Ich weiß nicht ob sie einen hat. Aber du hast recht ich mußte auch nachweißen das ich ab Mai 2012 wider arbeiten gehe sonst hätte ich auch kein Platz bekommen. Das werd ich ihr noch ein mal sagen. Ich sehe das auch so wie die anderen und du hir. Wenn man zu Hause ist sollte man sich auch um sein Baby kümmern


MaSchie26

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Das kann sie aber nicht machen...entweder 12 oder 24 Monate...oder ist sie alleinerziehend? dann gehen auch 14....


rabbit80

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das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Das Elterngeld steht jedem zu, der zu Hause bleibt und kein Einkommen bezieht. Gehst Du arbeiten, wird es dem Elterngeld angerechnet. Ob Du Dein Kind in die Krippe "schaffst" ist nicht relevant. Da stellt sich mir aber die Frage, warum man ein Kind so früh fremdbetreuen lässt und selbst dann nicht arbeiten geht...


Baghira2011

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will die Mama dann wieder arbeiten gehen? Ich seh das auch so wie meine "Vorschreiber" - im ersten Jahr bekommst du das Elterngeld sowieso.


Kater Keks

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Wieso schaffe ich mein Kind mit einem Jahr in die Kita, wenn ich aber weiterhin zu Hause bin?! Wo ist da der Sinn? Wenn man dann arbeiten geht, ist da ja klar.....aber zu Hause bleiben und das Kind in die Kita schaffen.....Nö! LG


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich kann es dir nicht sagen sie möchte es halt so. Für mich würde es auch nicht in Frage kommen.


MaSchie26

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Wieso entscheidet sie das alleine` Habt ihr euer Baby denn scho??Oder kommt es erst noch auf die Welt?


Kater Keks

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Sie sollte sich vor allem überlegen, ob sich das finanziell rechnet, denn die Kita wird sie ja bezahlen müssen! LG


Baghira2011

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sorry, wenn ich jetzt so krass bin. Für mich ist das ne faule Frau. Das arme Baby. Wie alt seid ihr beide? LG


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Wenn du das erste Jahr zuhause bist, wo ist dann deine Freundin? Arbeiten?


.mms.

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

ich glaube nicht das das DER mann zum baby ist, sie redet von EINER freundin


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von .mms.

Nein, er ist der Mann (Freund). Es ist ein "ER" der schreibt.


Baghira2011

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hihi stimmt . . . kann auch der Name des Kindes sein. *gg


.mms.

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

und dann bleibn beide zuhause u kriegen elterngeld?hä


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von .mms.

Ich sag ja, ich geh besser schlafen. *g* Hatte echt gerade das Gefühl, dass ein Mann schreibt. :D


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Antwort auf Beitrag von .mms.

Nein ich bin eine Frau !!!!!!!!!!!!!!!!!!! Habe selber ein Baby und bin zz in Elternzeit und meine Freundin bekommt in November ihr Baby


MaSchie26

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

ich auch!


.mms.

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Ist auch so. Mein Sohn heißt Timo und ich bin die Mutter !!!!!!!!!!


MaSchie26

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Okay...falsch verstanden!


MaSchie26

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Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Es kann ja auch gut passieren, das sie ganz anders darüber denkt, wenn das Kind dann erstmal da ist!


Baghira2011

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und du willst nicht arbeiten gehen wenn der Kleine in die Krippe geht? Will dich jetzt nicht verurteilen, aber komisch finde ich das schon.


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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Ist doch meine Freundin ne Kupelline so zusagen ich bin eine FRAU !!!!!


MaSchie26

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Sie ist nicht DIE Mutti! Sondern sie berichet von ihrer Freundin!!!!!


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von MaSchie26

und das am späten Abend, denken ! *gg


MaSchie26

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Naja aber im Prinzip....wenn sie für 1 Jahr beantragt hat, gibts nach nem Jahr keine Kohle mehr!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Also verstehe ich das jetzt richtig: Sie muß vom 1-12. LM beantragen und kann trotzdem 11/2 Jahre zuhause bleiben, dan bekommt sie halt kein Geld im letzten halben Jahr oder sie beantragt für zwei Jahre und bleibt zwei zu Hause.


MaSchie26

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Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten? Wer in Elternzeit ist, kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch für das zweite und dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Da bei Selbstständigen der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden schwieriger ist, orientiert sich die Elterngeldstelle auch an deren Einkommen. Das heißt: Hier ist Elternzeit nur dann gegeben, wenn man nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens verdient. Bis zu welcher Höhe darf ich dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird? Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro. Die Grafinger Finanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor: "1.200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro. Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Elterngeld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969 Euro zur Verfügung statt 804 Euro Elterngeld." Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus Köln und spezialisiert auf Elternzeit und Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: "Eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs lohnt sich finanziell meist nicht." Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kosten für die Kinderbetreuung entstehen.


Kater Keks

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Ja, dann bekommt sie aber in den 24 Monaten kleinere Beträge, denn die Summe bleibt immer gleich! Also entweder ein Jahr lang, sagen wir mal 400 Euro monatl. oder eben 2 Jahre lang 200 Euro monatlich. LG, Jana


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Also kann sie das so stehen lassen beantragung vom 1-18.LM und die teilen ihr das Geld dann auf. Ach die werden sich schon melden wenns Probleme gibt oder ?


MaSchie26

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Ich hab mich wegen der Aufteilung schonmal informiert, da ich auch 18 Monate Elternzeit nehmen möchte. Hab auch schon die Anträge vorbereitet. Also man bekommt ja eh nur die 12 Monate Elterngeld, die kann man auf 2 jahre aufteilen was 24 halbe Elterngeldbeträge ergibt. Wenn man jetzt 18 Monate Geld haben möchte muss man 6 volle Beträge nehmen und für 6 Beträge die Splittung wünschen. Ergibt also 6 Monate vollen Betrag + 12 Halbe. Keine Ahnung warum man nicht einfach dein gesamten Anspruch durch 18 teilen kann, is wahrscheinlich zu schwierig *flower* Meine Freundin nimmt auch 18 Monate Elternzeit und hat das so wie oben beschrieben beantragt. Ich werd mir das Geld einfach in den 12 Monaten auszahlen lassen.


MaSchie26

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Sie soll einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen!!!!!!


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Antwort auf Beitrag von MaSchie26

Das ist glaub die beste Lösung. Danke Dir.