Elternforum Rund ums Baby

Das Kind beim Vater leben

Anzeige kindersitze von thule
Das Kind beim Vater leben

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Morgen ihr Lieben! Ich wollte mal nachhören, ob für einen Vater überhaupt eine Chance besteht, dass das Kind bei ihm leben darf. Sie hat das alleinige Sorgerecht, da sie nicht verheiratet waren. Das Kind war seinerseits nicht geplant. Er liebt ihn trotzdem über alles. Er darf das Kind beinahe jeden Tag treffen, der Kleine übernachtet 3-4 Mal in der Woche bei ihm. Unterhalt wird jeden Monat freiwillig in Höhe von 800€ gezahlt. Die Mutter ist enttäuscht, dass es zu der Trennung gekommen ist und versucht ständig mit den Kind zu manipulieren. Mal möchte sie ganz weit weg ziehen und er darf seinen Sohn nie wieder sehen. Mal muss er Samstag Nacht, gegen 2 Uhr in die Notfallapotheke fahren, um Paracetamol zu holen. Am Sonntag dann um 8 Uhr morgens nochmal, um Nasenspray zu holen. Wenn eingeplant war, dass das Kind zu ihm kommt, wird kurz vorher abgesagt usw. Ständig ist irgendwas. Aber darum geht es nicht. Der Papa möchte seinem Kind eine angenehme Atmosphäre geben, sich immer kümmern und sicherstellen, dass das Kind stressfrei lebt. Er versucht alle Wünsche der Mutter zu erfüllen, ist aber nun fertig mit den Nerven. Am liebsten hätte er sein Kind dauerhaft bei sich, hat aber sogar Angst sich zu informieren, weil die Mutter davon was mitbekommen könnte und dann definitiv die Krise kriegt. Er hat der Mutter nichts im Bezug auf ihren Umgang mit dem Kind vorzuwerfen, sie kümmert sich gut. Es kann sein das ich in der Hinsicht zu parteiergreifend bin, da wir (mein Mann und ich) mehr Kontakt zu ihm haben, als zu ihr. Gerne werde ich was besseres belehrt und bin bereit anzuhören, dass wir zu parteiergreifend sind. Trotzdem wäre es hilfreich zu erfahren welche Erfahrungen in der Situation gemacht wurden und ob es sich lohnt beim Jugendamt zu informieren und ob die Mutter benachrichtigt wird.


KKM

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Er sollte das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dann kann sie ohne seine Zustimmung nicht mit dem Kind wegziehen. Ob es gut ist, das Kind bei der Mutter rauszuholen, obwohl sie sich gut kümmert??? Ich bin für Stabilität im Kinderleben. Das gibt nur Stress und Streit, für alle. Auch für das Kind!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KKM

Das gemeinsame Sorgerecht wird auf jeden Fall beantragt und zwar so bald wie möglich. Also, sobald sie in einer etwas stabileren Gemütslage ist. Aus meiner Sicht hätte das Kind es auch beim Papa sehr gut. Er kümmert sich nicht weniger, mindestens 50/50. Und aus meiner Sicht auch etwas liebevoller. Und er würde nie mit dem Kind manipulieren. So wie es jetzt abläuft raubt ihm alle Nerven.


Hurch

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

2 Gedanken: Dass manipulieren ihrerseits hört nicht auf nur weil das Kind zum Vater zieht. Vermutlich wird es sogar eher mehr Und: Der Vater soll bitte schnellstmöglich damit aufhören ständig auf die Gemütslage der Mutter Rücksicht zu nehmen. Er gibt ihr so nur Macht über ihn, und genau das will sie. Da hätte er auch mit ihr zusammen bleiben können, wenn er eh immernoch auf ihre Befindlichkeiten achtet


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hurch

Seine Idee ist ja, dass er auch das Sorgerecht bekommt und das Kind "offiziell" bei ihm wohnt. Trotzdem würden sie es weiter so handhaben wie bis jetzt. Aber zumindest ist er auf der sicheren Seite und die Mutter kann nicht spontan sagen, dass er das Kind 2 Wochen nicht sehen darf oder dass sie wegziehen wird.


Hurch

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin zwar wirklich kein Experte, aber ich glaube auf das geteilte Sorgerecht hat er echt gute Chancen und dann kann die Mutter ihm den Umgang nicht verbieten. Bitte, bitte sag ihm ganz eindringlich, er soll dringend aufhören, ständig auf die Mutter Rücksicht zu nehmen und sich von ihr dermaßen manipulieren zu lassen. Er soll für sein Kind mal erwachsen werden und sich auf die Füße stellen. Es kann doch nicht sein, dass er die Spinnereien seiner Ex wichtiger nimmt, als seinen Sohn!


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hurch

Das geteilte Sorgerecht bekommt er auf Antrag auf jeden Fall, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Ein Umgangsrecht hat er bzw. das Kind auch ohne Sorgerecht. Umgangsverweigerungen sind generell nicht statthaft.


Hurch

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

Ah, ok, ist ja noch besser für ihn und noch ein Grund mal richtig aktiv zu werden und sich nicht mehr alles gefallen zu lassen


Felica

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Aktuell kann sie es aber. Also soll er seinen Arsch bewegen und das gemeinsame Sorgerecht in die Wege leiten. Zudem Termin beim JA machen zwecks Unterhalt und Umgang. Jeden Tag den er wartet wird man ihn zum negativen anlasten.


BoPsh

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

und um ein Beratungsgespräch bitten. Dann wird sich das Jugendamt bei der Mutter melden und auch ein Gespräch mit ihr führen. Danach kann es evtl.zu einem gemeinsamen Gespräch kommen. Sonst würde ich raten eine Mediation zu machen. Caritas z.B.bieten sowas an, aber auch andere Beratungsstellen. Wenn es dem Kind bei der Mutter sonst gut geht sehe ich da wenige Chancen auf den dauerhaften Aufenthalt des Kindes beim Vater. So erging es in einer ähnlichen Situation einem befreundeten Ehepaar. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von BoPsh

Er war schon bei einer Organisation (kann nicht genau sagen ob Caritas oder ProFamilia), sie hat es nach der eigenen Aussage "sowas nicht nötig" und möchte das es entweder so läuft wie sie es sich wünscht, oder "hat er eben Pech gehabt und muss mit den Konsequenzen leben". Wenn das Jugendamt die Mutter kontaktiert könnte sie tatsächlich sauer werden und eventuell komplett Kontakt verweigern. Zur Zeit ist sie sehr bockig und wütend.


BoPsh

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

darüber wird sie ebenfalls das Jugendamt informieren. Falls sie alle diese Angebote ablehnt, dann kann er beim Gericht den Antrag stellen. Ggf.wird die Mediation vom Gericht angeordnet, dann wird sie mitmachen müssen. Oder, wenn es alle Voraussetzungen dafür da sind, wäre noch das Wechselmodell eine Option


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von BoPsh

Wird der Vater in jedem Fall das Sorgerecht bekommen oder kann es auch nur bei ihr bleiben? Momentan darf das Kind 3-4 Mal in der Woche bei ihm übernachten. Manchmal habe ich hier im Forum gelesen, dass es "Umganstage" gibt und zwar nur wenige im Monat. Das ist auch ziemlich besorgniserregend.


Felica

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Verweigert sie den Kontakt, steigen seine Chancen das er das Kind zu sich holen kann. Wenn er wirklich atsch in der Hose hat, es knallhart durchzieht und guten rechtlichen Beistand hat. Setzt aber voraus das er sich jetzt schon mit JA gutstellt, denen also signalisiert das er bereit ist seine Pflichten zu übernehmen, er bereit ist im Interesse des Kindes zu handeln, er nicht die Mutter schlecht macht. Das macht sie dann von ganz alleine wenn sie bei denen die Mitarbeit verweigert.


Felica

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wwnn er jein sorgerrcht hat, kann sie wegziehen. Ohne das er es verhindern kann. Und wenn sie do drauf ist wie es scheibt, wer sichert ihm zu das sie nicht genau das schon in die Wege leitet?


März2021

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Vielleicht habe ich es einfach nur überlesen, aber wie alt ist denn das Kind?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von März2021

Das Kind ist fast 3 Jahre alt, geht seit einem Jahr in den Kindergarten. Die Trennung ist ein halbes Jahr her.


KielSprotte

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mich wundert, dass der KV in den ersten 2,5 Lebensjahren des Kindes (also während die Partnerschaft noch bestand) nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat. Meistens wird das gleich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung gemacht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Wie sich herausgestellt hat, hat nur die Mutter das Sorgerecht. Er ist als KV in der Geburtsurkunde eingetragen und ist davon ausgegangen, dass das automatisch bedeutet, dass das Sorgerecht geteilt ist. Erst nach der Trennung hat er sich dann tatsächlich damit befasst.


Aixoni

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hey, Ich kenne mich mit der Situation nicht wirklich gut aus, würde dem Vater aber auch immer raten, direkt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen - dann kann sie schon mal nicht einfach wegziehen oder ihn das Kind nicht mehr sehen lassen. Wenn sie wirklich bockig wird, muss er ggf einen Vaterschaftstest machen, aber das wäre dann eben so. Bis der durch ist kann sie ihm den Umgang theoretisch verwähren, danach wird meiner Meinung nach das Jugendamt dafür sorgen, dass der Umgang stattfindet. Ob er damit durchkommt, dass sein Kind dauerhaft bei ihm lebt, wenn der Kleine es an sich bei seiner Mama gut hat, halte ich für sehr fraglich. Die Wohnung/das Haus ist halt sein gewohntes Umfeld und das wird man ihm wahrscheinlich nicht nehmen wollen. Ich kenne es aber von einem ähnlich kleinen Kind, dass es abwechselnd eine Woche bei Mama und dann bei Papa verbringt - vielleicht wäre das ja eine Option?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aixoni

Einen Vaterschaftstest braucht er nicht zu machen, da er ja als Vater eingetragen ist. Allerdings hat sie das alleinige Sorgerecht. Egal wie das Modell aussehen würde, sie manipuliert ja ständig. Das ist eher das Problem. Auch wenn der Kleine 7, anstatt 4 Tage je bei Mutter und Vater verbringen würde, wird sie bestimmt weiterhin sich etwas einfallen lassen. Es tut mir für alle leid und. Aber für den Vater am meisten. Er leidet wirklich darunter.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Er hat nicht mal das Sorgerecht, obwohl das eine reine Formalität ist, er nur einen einfachen Antrag stellen muss? Nicht mal das hat er in Angriff genommen? Dann schätze ich, dass er keine Chance hat, dass das Kind bei ihm lebt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

Er wird ja das Sorgerecht beantragen, sobald sich die emotionale Lage etwas beruhigt hat.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Genau das meine ich: Das Sorgerecht hat nichts mit einer emotionalen Lage zu tun. Er will es gar nicht wirklich, sonst hätte er sich längst darum gekümmert - egal wie die emotionale Lage ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mit 3 Jahren gibt es so gut wie keine Chance, dass das Kind dauerhaft bei ihm lebt. Frühestens mit 12 wird das Kind befragt, wo es leben möchte. Aber wann will er denn in die Puschen kommen mit dem Sorgerecht? Wenn ihm wirklich soviel dran liegen würde, wäre das schon lange in trockenen Tüchern. Und er muß klare Grenzen ziehen: Ist das Kind bei ihm, ist er zuständig. Ist das Kind bei der Mutter, muß sie eben gucken, dass sie Medikamente in der Notfallapotheke hat. Er soll aufhören zu springen, wenn sie schreit


Liv20

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin bei meinem Vater aufgewachsen, also es ist möglich. Aber es war extrem schwierig für ihn und das obwohl er sehr gute Gründe hatte. Meine Mutter hatte anfangs das alleinige Sorgerecht. Er hat erst die Vormundschaft bekommen, da war ich in der Grundschule. Allerdings ist das über 30 Jahre her und heute mitlerweile wahrscheinlich leichter. Aber da müssen denke ich trotzdem sehr gute Gründe bestehen warum Kind bei Mutter nichtgut aufgehoben ist. Das was du beschreibst ist extrem nervig, das kenn ich aus eigener Erfahrung mit den Kindern meines Mannes. Also das manipulieren, Erpressungsversuche, etc etc. Ich denke nicht, dass das ausreichend wäre das Kind zu sich zu holen. Aber da kenn ich mich nicht gut genug aus.


luvi

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Er soll sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen und nicht warten, bis sich irgendeine Lage beruhigt hat. Jeder Tag, den er länger wartet, ist einer zu viel. Er kann sich beim Jugendamt beraten lassen oder gleich informelle einen Antrag beim Familiengericht machen. Das ist nur ein Brief, in dem er das gemeinsame SR beantragt. Das gemeinsame SR bekommt er normalerweise zugesprochen (Ausnahme:Kindeswohlgefährdung). Dass er dauerhaft bei ihm wohnt, oder er das alleinige SR bekommt, sehe ich aus deiner Schilderung nicht möglich. Was ich mir aber vorstellen könnte, das Wechselmodell. Je länger er aber wartet, umso schwieriger wird alles. LG luvi


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luvi

So sieht es aus.


AliceBrownful

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie meine Vorschreiberinnen schon sagten, soll er jetzt sofort einen Antrag aufs gemeinsame Sorgerecht stellen. Wenn die Mutter regelmäßig Umgänge verweigert, um Druck auf ihn auszuüben, hätte er schon die Chance dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihm haben kann, wenn davon auszugehen ist, dass er die Umgänge zur Mutter sicherstellt und fördert.


TRB

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von AliceBrownful

Hallo , Er soll sich nicht solange zeit lassen er soll das geteilte Sorgerecht beantragen und Umgangszeiten wie die aussehen wird sich entscheiden so kann die Mutter nicht einfach absagen und ist gebunden die auch einzuhalten Evtl Wechsel Modell beantragen aber das sollte er erstmal mit dem Jugendamt besprechen ob das sinnvoll ist den für das Wechsel Modell muss man als Elternteil gut miteinander klar kommen und Kommunikation wird das A und O sein.


Ruto

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn die Mutter wirklich so manipulativ ist, dann wird es aus dem Gesichtspunkt keinen Unterschied machen, ob er das gemeinsame Sorgerecht heute oder morgen beantragt. Sie wird sich nicht auf gut Glück ändern und in x Jahren freiwillig das Kind beim Vater leben lassen. Wenn er Sorge um das Kind und den Umgang hat, dann sollte er das Sorgerecht völlig unabhängig jeder Laune beantragen, ja sogar erst Recht in emotional schwierigen Phasen der Mutter. Wenn es keinen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gibt, gibt es keinen Grund, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu geben. Und freiwillig wird sie ihm das Kind sicher nicht überlassen (was ich sogar verstehen kann, würde ich als Mutter auch nicht wollen). Aber wie einige bereits erwähnt haben, gibt es ja auch noch das Wechselmodell. Egal wofür er (und auch ihr) einsteht, das Wichtigste ist das Wohl des Kindes. Arbeite selber im Heim und es ist ein Jammer wie manche durch die zahlreichen Manipulationen und Machtspielchen zwischen den Eltern (oft wohlmeinend) wortwörtlich innerlich zerrissen werden. Die Erwachsenen müssen lernen, sich zum Wohl ihrer Kinder um einen fairen Umgang untereinander zu bemühen. Da hilft es auch nicht, wenn das jeweilige Umfeld mit Feuer gibt. Aus der Perspektive heraus würde ich ihm an dieser Stelle raten, mit der Ex Partnerin zu sprechen, den Wunsch nach einem geteilten Sorgerecht dringlich machen und anschließend eben beim Jugendamt beantragen. Sie kann sich dann immer noch hintergangen fühlen, aber zumindest hat er so versucht, fair auf sie zuzugehen. Letztlich ist es sogar gut und entlastend für sie, wenn sie nicht das alleinige Sorgerecht hat (auch wenn niemand einen Einfluss hat, wenn sie das anders sieht). Im Übrigen kann er sich sehr wohl neutral beim Jugendamt informieren, ohne dass dieses gleich bei ihr aufschlagen wird. Es liegt ja keine Kindeswohlgefährdung vor, die einen Besuch oder Kontaktversuch rechtfertigt. Allerdings muss ihm bewusst sein, dass die keine Prognose abgeben können, solange sie sich kein eigenes Bild machen konnten. D.h. die Aussagekraft ist somit sowieso fragwürdig.