Mitglied inaktiv
Ich frage hier für eine Freundin die gerade neben mir sitzt. Meine Freundin hat seit Anfang Mai 2011 angefangen zu arbeiten aber leider ist sie jetzt mit Kind Nr.2 Schwanger sie bekommt jeden Monat circa 900euro Netto raus. Der Entibindungstermin ist mitte Februar 2012. Ab Februar bekommt sie wieder ALG2. Jetzt habe ich von dieser Sonderreglung gelesen das wenn mann vor dem Kind gearbeitet hat die 300euro Elterngeld behalten darf zusätzlich zu dem ALG2 und die nicht angerechnet werden weil sie eben vor Geburt des Kindes gearbeitet hat. Blickt ihr da ein wenig durch würde ihr ja gerne helfen aber ich blicke das mit dem Elterngeld nicht so recht.. Hier mal ein Ausschnitt zu dieser Sonderreglung: 2) Sonderregelung Elterngeldfreibetrag: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei: a) Ihr Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes wurde durch die Elterngeldstelle bereits festgestellt und Sie erhalten auf dieser Grundlage Elterngeld von mehr als 300 Euro monatlich (ohne Geschwisterbonus bzw. Mehrlingszuschläge). In diesem Fall bleibt Ihr Elterngeld wie bisher in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei. b) Sie hatten vor der Geburt Ihres Kindes ein Erwerbseinkommen von bis zu 300 Euro. Mit Ihrem Elterngeldantrag haben Sie dieses Einkommen eventuell nicht nachgewiesen oder es wurde von der Elterngeldstelle nicht abschließend berechnet. Sie erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld (gegebenenfalls erhöht um den Geschwisterbonus von 75 Euro bzw. erhöht um Mehrlingszuschläge von jeweils 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind). In diesem Fall benötigt Ihr Leistungsträger eine Information, ob bei Ihnen ein Elterngeldfreibetrag zu berücksichtigen ist. Beispiel: Sie hatten im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 160 Euro im Monat (zum Beispiel aus einem Mini-Job). Sie erhalten das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro. Durch den Elterngeldfreibetrag bleiben beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag nun 160 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei. Das Elterngeld wird bei diesen Leistungen nur in Höhe von 140 Euro angerechnet. Somit bleiben Ihnen 160 Euro Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, zu der Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag. Ich hoffe hier kann irgendjemand helfen was auf meine freundin zukommt nächstes Jahr nach der Geburt des Kindes. Danke schonmal
o.t
Ich weiß nur, das Arbeitslosengeld etc grundsätzlich beim Elterngeld genullt wird, es zählt nur ihr Verdienst und der dann durch 12 und Abzüge. Wenn sie ALG 2 bekommt, wird das Elterngeld voll angerechnet wie auch Kindergeld, was anderes wäre mir da jetzt nicht bekannt.
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