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Beantragt man als ALG2 Empfänger noch Elterngeld?

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Beantragt man als ALG2 Empfänger noch Elterngeld?

xIntirax

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Durch die Änderung: Bekommen ALG2 Empfänger noch Elterngeld bzw. MUSS man das beantragen? Die Arge zieht es ja so oder so ab, deshalb die Frage.


mf4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

wenn doch wäre mir das neu


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ok wieder was gelernt! :o)


mf4

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oder war da so, dass es die 300€ Mindestelterngeld gibt? wenn ja muss es beantragt werden, denn das Jobcenter zahlt ja dan 300€ weniger H4.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von mf4

Oh man, darauf hätte ich auch selbst kommen können


mf4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Anders als Erziehungsgeld, wird seit dem 1. Januar 2007 Elterngeld als Einkommen angerechnet, jedoch nur der Teil, der oberhalb von 300 Euro monatlich liegt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das würde ja dann heißen, dass ein H4-Empfänger auf jeden Fall den Sockelbetrag von 300€ bekommt oder?


mf4

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Obwohl ich ja kaum glauben will, das tatsächlich nichts angerechnet wird...


tayler2011

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Antwort auf Beitrag von mf4

denn die "komune" woher die jobcenter jeweils die leistungen beziehen spart denn an der person die elterngeld beantrag diese summe ! beim eltern geld sind 30 euro frei von anrechnung !


Picoletta

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Antwort auf Beitrag von mf4

du musst es beantargen und das JC zahlt dir dann 300 € weniger und dafür bekommst du das von der Eltrengeldstelle .. die sparen ja wo sie können ... wenn du aber jetzt neu ins Alg 2 gerutscht bist und vorher gearbeitet hast , hast du einen Freibetrag von 300 € .... LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Ich denke schon, kann ja immernoch ne Differenz für Dich übrig bleiben oder? Sorry, so genau kenne ich mich damit nicht aus. Gruß


xIntirax

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Es ist ja nicht für mich. Eine Freundin hat entbunden und sie bezieht ALG2 und ich solle ihr die Anträge ausdrucken, ABER ich könnte ja Tinte sparen, wenn das Elterngeld eh nicht mehr für sie gezahlt wird.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

sie muss es beantragen, der betrag wird dann vom ALG 2 abgezogen die ARGE verlangt es, war zumindest hier so


mf4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10115.html


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Dachte ich mir, denn so muss die Arge dann ja weniger zahlen. Und kann sie nur 1 Jahr nehmen oder gehen auch 2 Jahre?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

sie kann es auf 2 jahre splitten lasssen meine bekannte hat es so gemacht ihr wurde gesagt sie muss es beantragen


mf4

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Ahnte ich doch, dass das Jobcenter nichs anrechnungsfrei lässt. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-widerspruch-gegen-elterngeld-anrechnung-5932322.php


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von mf4

...


mf4

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Die Arge sieht immer zu, dass sie Gelder einspart, wenn sie von wo anders bezogen werden können. Auch wenn was angerechnet wird IMMER beantragen und notfalls den Ablehnungsbescheid bei der Arge vorlegen.


susafi

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

das ALG2 wird dann gekürzt...