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Hallo, Hat hier jemand aktuelle Erfahrungen, privat oder beruflich, mit Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt? Auskunftssperren hatte ich in der Vergangenheit eingetragen, vorerst nicht mehr verlängert bzw.neu beantragt. Jetzt würde ich aus aktuellem Anlass eine neue Auskunftssperre beantragen wollen, erhielt aber mündlich die Auskunft, dass es Änderungen gab und jetzt nur noch in ganz seltenen Fällen ein Sperrvermerk erfolgt. Das wäre ganz schlecht. Hat hier zu jemand aktuelle Erfahrungen? Mich nervt ja schon, dass sich im Bereich der Nachstellung immer noch nicht viel geändert hat oder eben nicht in meiner Wohnort ansässigen Polizei. Man müsse weiterhin erst ganz viele Vorfälle protokollieren und erst dann könne man vielleicht etwas tun. Das sind dann auch die gleichen, die beim Anruf (Wenn überhaupt) 30min später auftauchen, wenn jemand gegen ein Näherungsverbot verstösst. Aufgrund aktueller Vorfälle, die ebenfalls meine grösseren Kinder beeinträchtigen, wäre mir ein erneuter Eintrag Auskunftssperre sehr recht.
Bei Gefahr für Leib und Leben muss eine Auskunftssperre auf Antrag erfolgen. Hast du vielleicht eine Anzeige bei der Polizei gemacht oder Gerichtsurteile bezüglich dessen? Ich weiss jetzt nur nicht ob die Auskunftssperre auf Dauer gilt oder zeitlich begrenzt ist.
Du musst dein berechtigtes Interesse gegenüber dem Einwohnermeldeamt nachweisen. Deine einfache Aussage reicht dazu nicht. Hier muss vorgelegt werden: - Anzeige/Vorgangs-Nr. von der Polizei (wenn z.B. Annäherungsverbote nicht eingehalten werden) - Nachweis vom Arbeitgeber falls es beruflich ist - evtl. vorliegende Urteile über z.B. Annährungsverbote
Ich hatte jahrelang Auskunftssperre Damals hatte der mündliche Vortrag gereicht. Aufgrund minderjährigkeit übernahm das Jugendamt früher den Antrag für mich. Verlängerung danach reichten nach Volljährigkeit nur nach meiner persönlichen vorsprechen. Jahrelang wohnte ich hier inkognito, "frei". Bis das zuständige Jugendamt selber einen Fehler der Datenübermittlung machte. Der gewaltschutzantrag nebst Näherungsverbot bezog sich auf eine andere Person und wurde nicht mehr verlängert, aufgrund "lernfähigkeit". Danach verpasste ich jedoch eine erneute Auskunftssperre zu beantragen, die ich nun nachholen möchte. Laut anwaltlicher Beratung soll ich alle aktuellen Vorfälle dokumentieren, die mir meine Kinder vortragen und mir auffallen. Die Polizei würde das erst bei ganz vielen protokollierten Vorfällen aufnehmen (so auch meine Erfahrungen) und da noch völlig unklar ist einzuschätzen, was das für Hintergründe aktuell hat, ist mit voreiligen Rennereien zur Polizei Vorsicht geboten. Ohne näher darauf einzugehen, hat das seine Gründe. Auch das Jugendamt damals hatte die Polizei begründet nicht involviert. Und ich habe es aufgrund von Stress und dem gewaltschutzantrag schlichtweg verpasst die Frist für Verlängerung einzuhalten. Ich werde wohl alt Der Behörde kann ich zur Zeit keine neuen Aktenzeichen o.ä.einreichen. nur auf bereits bekanntes und aktuelle vorkommnisse hinweisen. Da dort eine neue Mitarbeiterin sitzt, war ich von der Auskunft, dass aufgrund neuer gerichtsentscheidungen die Sperre kaum noch möglich sei, natürlich nervös und entsetzt. Eventuell wäre das problemloser, hätte ich eine lückenlose Sperre im Register drin.
Wenn es ohnehin aktuelle Vorfälle gibt, dann weiß der Täter ja schon, wo ihr wohnt. Da hilft die Sperre ja nix mehr. Und ... Privatpersonen erfahren ja ohnehin nix vom Einwohnermeldeamt. Trini
Doch, auch Privatpersonen können einfache Meldeauskünfte bekommen. D.h. die Adresse. Aber ja, wenn die Adresse sowieso schon bekannt ist, hilft es ja auch nichts.
Klar, kann jeder Auskunft bekommen. Nichts leichter wie das. Aber die Auskunft bekommt man überall, auch bei Banken, Versicherungen usw. ist nun nicht wirklich schwer. Im Zweifel sogar durch denjenigen selbst. Geht doch gerade ein riesen Skandal durch die Medien wo einfach öffentlich zugängliche Informationen gesammelt wurden und dann veröffentlicht.
Ja, für die Auskunftssperre im Melderegister braucht es ganz triftige Gründe, die umfangreich belegt werden müssen. Idealerweise wird man dabei von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Opferschutz vertreten. Zudem muss man vorher nachweisen, dass man nicht aufgrund von Schuldenverschleppung "unsichtbar" werden möchte. Liebe Grüße leaelk
Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes muss der jenige der die Auskunft haben möchte ein berechtigtes Interesse nachweisen, dieses wird nur noch in ganz seltenen fällen genehmigt
Das kenne ich schon von jeher so. Es ist auch immer noch so, dass Behörden und Krankenkassen trotzdem Auskunft erhalten. Sollten Anfragen von Inkasso-Firmen kommen, werden die Auskünfte auch meistens erteilt, nachdem die Betroffenen vorher angehört wurden. So ganz von der Bildfläche verschwinden kann man damit nicht. Es geht ja um die Auskünfte an Privatpersonen.
Aus meiner Erfahrung nehmen es hier die Leute gar nicht so mit dem Datenschutz. Da braucht man nur anrufen und sich als Krankenkasse o.ä.ausgeben und schon erhält man telefonisch!umfassend Auskunft. Ist ein Skandal, interessiert aber wohl nicht
Ende der 90er war ich ja auch in Frauenhäusern...von anderen Frauen habe ich mitbekommen, dass die Männer nur bei der KK anrufen mussten und schon hatten sie die Adresse.
Auch bezüglich Krankenkassen und Co kann eine Auskunftssperre erweitert werden. Das ist möglich! Selbst bei Krankenkasse, Rentenkasse, Kindergeldkasse kann man eine Auskunftssperre erwirken. Liebe Grüße leaelk
Meine bisherige Erfahrung mit dem für mich zuständigen Einwohnermeldeamt ist, dass diese sich sehr genau an Vorschriften halten. Telefonisch bekommt man keine Auskunft
Anders verhält es sich bei uns mit anderen Behörden. Da kann man anrufen, sagen man sei sonst wer und erhält Auskunft
Auch das hier zuständige Arbeitsamt bzw.jobcenter schreibt nichtkunden (Privatpersonen!) an und verteilt in diesen schreiben Kundennummer sowie BG Nummern von Personen, die keine bedarfsgemeinschaft o.ä. mit der dritten Person bilden. Der zuständige Datenschützer hat auf mehrere Beschwerden reagiert: alles nicht so schlimm. Sei keine Datenschutzverletzung.
Aber selbstverständlich, mit beiden Nummern kann man viel herausfinden beim Arbeitsamt und schindluder treiben.
Etwas abgeschweift beim thema
Ich weiß es auch nur aus unserem Einwohnermeldeamt. Wie das bei den genannten läuft, kann ich nicht sagen. Wir geben keine Auskünfte am Telefon an fremde Behörden zum Beispiel, eben weil sich jeder dafür ausgeben kann. Ausnahmen sind hier die umliegenden Behörden und Polizei, da kennt man die Mitarbeiter auch. Fragt jemand als Vermieter an z.B. lasse ich mir das auch immer schriftlich geben, man braucht ja auch die Daten des Anfragenden.
Deckt sich mit meinen Erfahrungen. Bisher habe ich wenn ich wo angefragt habe, immer Auskunft bekommen. Egal was ich da erzählt habe. Nachweisen musste ich bisher auch nie wirklich was, im höchsten Fall mal das Geburtsjahr desjenigen. Seit dem neuen Datenschutzgesetzen hat sich da auch wenig getan.
Wenn Datensätze wirklich gesperrt sind, dann erscheint beim Anklicken dieser Datensätze ein Vermerk über die Sperrung und bei vielen Behörden wird dann der Zugriff dokumentiert. Heißt wenn dann trotzdem Daten heraus gegeben werden, dann kann das nachgehalten werden und hat rechtliche Konsequenzen Ohne Sperre ist eine Auskunft meist relativ einfach
Was ihr Armen durchmachen müsst, ich finde das ganz schrecklich, mit dieser Angst leben zu müssen. Ich wünsche euch alles Gute.
sie ist dich Sozialpädagogin und hat sogar beim ASD gearbeitet. Ich würde bei der Auskunft der Änderungen einfach mal nach den Gesetz und den Paragraphen fragen, das müssten ja die, die sagen, das es Änderungen gibt, dann sagen können und Du kannst es nachlesen.
Ähm...und was hat das (betreffend Ninal) mit dem Einwohnermeldeamt zu tun?
Vielleicht haben sie beim ASD häufiger Fälle wie Konflikte bei der Trennung und kennen sich damit aus? Das ist ja nur eine Idee, weil sie ja immer auch betont, das sie Sozialpädagogin ist.
Wir haben auch eine und wir müssen nie was verlängern. Wenn wir unziehen oder ein Auto anmelden,wird gefragt ob das bestehen bleiben soll,was wir dann bejaen. Das war's.
Komisch, wo doch im Gesetzestext drin steht, eine Sperre ist auf 2 Jahre befristet und muss dann neu beantragt werden. Ist ja dann ein komischer Zufall, dass ihr just alle 2 Jahre umzieht oder ein neues Auto bekommt.

Nein machen wir nicht und es ist auch nicht ausschliesslich eine Auskunftssperre. Und ich hatte mir die Antworten oben gar nicht durch gelesen. Wenn jemand der Kunden eine Auskunftssperre beantragt hat ging das immer formlos und einfach mündlich bzw nur mit Unterschrift. Ich kenne genug Fälle wo die Kunden keine Anzeigen gemacht haben oder Näherungsverbote erteilt haben und trotzdem eine bekamen (ich sass daneben). Die waren allerdings auch in einem Frauenhaus.
Ich kenne nur Auskunftssperre und Sperrvermerk, der ist allerdings beschränkt auf Bewohner/Patient/Insassen von psychiatrischen Einrichtungen, JVAs u.ä.
In Bezug auf mich meinst du,oder die damaligen Kunden? Die waren wie gesagt in Frauenhäusern und haben Auskunftssperren bekommen,normal beim Bürgerbüro beantragt bzw selten auch bei der KFZ-Zulassungsstelle.
In Bezug auf deinen Post, ninal, dass es nicht nur eine Auskunftssperre ist und unbefristet gilt.
Genau,da geht's aber um etwas anderes,wo eine Auskunftssperre inbegriffen ist. Das fällt für die AP aber wohl sowieso flach,von daher anderes Thema.
Seid ihr im Zeugenschutzprogramm oder wie? Ich kenne genau einen Fall, wo der Betroffene allein eine komplette Auskunftssperre hatte, mitgeteilt durch irgendein Ministerium. Und selbst da ging es nur um die Person selbst. Nicht die Angehörigen. Frau und Kinder hatten auch einen anderen Nachnamen.
Ich kenne einfach nichts wo eine Sperre inbegriffen ist.... Der eben geschilderte Fall galt übrigens auch nicht unbefristet. Das Einwohnermeldeamt würde alle sechs Monate neu in Kenntnis gesetzt.
Was soll ich denn jetzt hier öffentlich dazu schreiben
Was für ne Frage...
Einfach die gesetzliche Grundlage aufgrund derer diese automatische unbefristete Sperre eingetragen wurde?
Die kann ich dir hier leider nicht nennen,tut mir Leid. Glaub mir aber,es gibt sie.
Ist die so individuell? Sorry, ich glaub das nicht. Ich habe wirklich nur aus Interesse nachgefragt, weil es hier absolut unbekannt ist. Aber dieses ausweichenohne eine allgemeingültige Rechtsgrundlage zu nennen....
Wenn ich dir hier eine Rechtsgrundlage nenne,kann ich das Wort hier gleich hin schreiben....den Wink mit dem Zaunpfahl hast du jetzt verstanden? Im übrigen gehts hier sowieso um was ganz anderes und nicht um meine Lebensgeschichte.
Ich weiß das bei uns aus dem Haus selbst einige Richter, trotz Bedrohungslage, keine Auskunftssperre bekommen habe......das gab richtig Ärger.
Nicht bei mir persönlich, aber innerhalb der Familie. Hier wird jedesmal bei Verlängerung des Ausweises gefragt, ob die Sperre verlängert werden soll.
Sorry habe gerade nochmal gelesen, dass es ja wohl ne Änderung gab. Die letzte Verlängerung des Ausweises ist schon etwas her. Vielleicht bekommt die Person es nun auch nicht mehr.
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