Elternforum Aktuell

Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Wenn im Krankenhaus eine Geburtseinleitung über mehrere Tage vorgenommen wird, diese aber erfolglos bleibt, es nicht zur Geburt kommt und die werdende Mutter danach wieder nach Hause geht (und drei Wochen später entbindet), muss dann für den Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung geleistet werden? Weiß das jemand? Danke und LG S


Peony

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Bei mir ist das zwar schon 9 Jahre her, aber bei mir sollte wegen eines Nierenstaus eingeleitet werden. 3 versuche, 3 tage Kh, Kind kam 2 Wochen später, aber bezahlt habe ich da nix.


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

...ich muss für jeden Tag, den ich - egal, aus welchem Grund - stationär im Krankenhaus bin, eine gewisse Zuzahlung leisten. Liegt aber an der jeweiligen Krankenversicherung und den entsprechenden Konditionen, nehme ich an..?


like

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Wahrscheinlich beides nicht, ich weiß... Aber prinzipiell kommt es bei ärztlichen Behandlungen ja nicht auf den Erfolg an, ob man die dann bezahlen muss oder nicht. Wenn für den Fall generell Zuzahlungen zu leisten sind (was man wohl bei der Krankenkasse erfragen könnte), dann wohl auch im "Misserfolgsfall".


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von like

Tja, die Krankenkasse (gesetzliche) weiß das auch nicht so richtig *augenroll*


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

ja leider :( ich musste sogar das krankenhaustagegeld zahlen, als ich meine fehlgeburt hatte. es hieß in den statuten: Nur wer das krankenhaus mit einem lebenden neugeborenen verläßt, ist 5 tage vom krankenhaustagegeld befreit. die krankenkasse hat damals das selbe gesagt.


wolke76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Hallo, wenn man "zum Zwecke der Entbindung" aufgenommen wird, hat die (gesetzlich) Versicherte KEINE Zuzahlung zu leisten - auch wenn die Entbindung letztlich noch nicht stattfindet. Wäre z.B. auch der Fall, wenn es "falscher Alarm" ist und man wieder heimgeht, um einige Tage später zur tatsächlichen Geburt wiederzukommen. Dies dürfte auch bei einer erfolglosen Einleitung zutreffen.


Biankaline

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Ging mir so in etwa. Musste für alle Tage die ich vor der Geburt da war die Zuzahlung leisten. Alles ab Geburt war frei. LG