Mitglied inaktiv
Heißt das "nur", dass es sich um ein hochoffizielles Schreiben handelt, das vom Gerichtsvollzieher verschickt wird? Wird das ganz normal per Post verschickt oder es das sowas wie ein Einwurf-Einschreiben? Wird es gar persönlich abgegeben? Gibt es mehrere Zustellversuche? Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Mir geht es hauptsächlich darum, wie/ob sich sicherstellen lässt, dass/wann der Empfänger das Schreiben erhalten hat. Danke & Grüße, Andrea
Der Gerichtsvollzieher beurkundet, dass der Empfänger das Schreiben (und zwar wirklich genau dieses Schreiben mit bestimmtem Inhalt, das ihm in Auftrag gegeben wurde) erhalten hat. http://rechtsanwalt-behrens.com/zustellung-per-gerichtsvollzieher/ LG Inge
Hallo, man kann einen Gerichtsvollzieher (nur) mit der Zustellung einzelner Schreiben (z.B. Kündigung) beauftragen. Er wirft das entsprechende Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers. Im Anschluss fertigt er eine sog. Postzustellungsurkunde (gelb) an auf der ersichtlich ist, wann die Zustellung erfolgte. Mit dieser Urkunde kannst Du dann die Zustellung nachweisen. Der Brief wird aber nicht persönlich übergeben. LG
Das hilft mir weiter! Grüße Andrea
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