Muts
Ich hab mal eine Frage. Immer wieder lese und höre ich, was für schlimme, sogar tödliche Krankheiten durch gesundes Zahnfleisch verhindert werden kann. Wenn der Zusammenhang tatsächlich besteht, dann sollten die Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung doch bezahlen. Sie können ja dadurch massenhaft kosten für andere Erkrankungen sparen ! LG Muts
Echt?
Welche denn?
Das klingt ja schrecklich.
Mir hat gestern schon sternTV gereicht mit den mulitresistenten Erregern, bäh
dürfte der Versicherung ja eher recht sein - nicht so lange Krankheitskosten zahlen.
Nun ja - wahrscheinlich ist der Zusammenhang zwischen professioneller Zahnreinigung und nicht entzündetem Zahnfleisch halt nicht nachgewiesen oder evtl. offensichtlich gar nicht vorhanden.
Ich seh das eher als kosmetische Sache (Zahnsteinentfernung an sich wird ja bezahlt) - und lass es gerne 1 x im Jahr machen. Der Betrag dafür ist ein Klacks im Gegensatz zu meiner absolut notwendigen Brille, die ich auch völlig selbst zahlen muss.
.... laut meinem Zahnarzt kamen Leute schon zu ihm, die schon kurz vor dem Herzinfarkt waren.......und weil ER die Zahnfleischentzündung entdeckt hat, leben sie heute noch. Einen Klacks finde ich 100 Euro nicht, und wenn ich es mit der Brille vergleiche ( die ich auch tragen muss und selbst bezahlen) dann ist die - auf ein paar Jahre gesehen doch günstiger!
Hi, eine kleine jährliche Zahnreinigung incl. Zahnsteinentfernung wird ja bezahlt. Zudem ist die große Zahnreinigung lt. einer neuen Verordnung nun auf € 40,-- gedeckelt. Früher wurden für die Prophylaxe gerne mal €100,-- genommen. Ist schon ärgerlich für die Praxen.... Die Paradontitisbehandlung bezahlt die Kasse, sofern sie, wie bei eigentlich 80 % der Bevölkerung, notwendig ist, auch, vorausgesetzt, man war in der Zeit zuvor regelmäßig bei der Mundpflege.
Für 40 Euro bekommst du nix. Hier lies mal, das hat jemand dazu geschrieben. http://www.smile-professionals.com/fileadmin/assets/Unterlagen_und_skripte/Smile_Professionals_Infoblatt_zur_neuen_GOZ-Position_Prophylaxe.pdf Ab Januar gibt es eine feste Gebührennummer für die PZR an die sich jeder Zahnarzt halten muss. Es dürfen keine Pauschalbeträge mehr in Rechnung gestellt werden.
28 x 1,57 = 43,96 während früher gerne pauschal € 100,-- berechnet wurden. Kommt natürlich auf den persönlichen Zustand an..... je nach Aufwand steigt natürlich der Preis, aber für viele ist es dadurch viel günstiger geworden.
Deine Rechnung ist leider nicht ganz richtig,denn der Faktor ist mindestens 1,8,das heißt du mußt die 43,96 EUR x 1,8 rechnen und das sind dann 79,12 EUR. Einen Faktor von 1,0 gibt es nicht,ist mir jedenfalls nicht bekannt und keine Praxis wird das so berechnen, eher höher denn bei erschwerten Bedingungen kann man den Faktor auch höher ansetzten z.B. bei erhöhten Speichelfluß,verengter kiefer etc.Das geht dann ins 2,3 fache wenn nicht noch mehr.
Dann habe ich wohl Glück mit meiner Zahnarztpraxis. ICH bezahle neuerdings nur noch 40€ für die große Reinigung statt bisher 100€. Es ging bei der Umstellung ja darum, dass viele Praxen unangemessene Gebühren i.Hv. 80-100€ für die Reinigung nahmen.
Zitat: "Es ging bei der Umstellung ja darum, dass viele Praxen unangemessene Gebühren i.Hv. 80-100€ für die Reinigung nahmen." Genau! Na da lehnt sich aber jemand ganz weit aus dem Fenster. Und das mit gefährlichem Viertelwissen. Und die Angemessenheit der Gebührensätze dieser neu eingeführten Leistung in der GOZ glaubst du auch so richtig gut beurteilen zu können, bist ein ganz schlaues Kerlchen, was? Da frag ich mich, warum die zuständigen Stellen dafür Jahre gebraucht haben, bis es zur Einführung der GOZ 2012 kam. Im Übrigen fand die letzte Erneuerung der Gebührenordnung 1988 statt, sprich vor 24 Jahren. Aber das nur mal so am Rande. Wenn dein ZA dir für die PZR 40 € berechnet, kann ich mir beim besten Willen nicht im Geringsten vorstellen, dass die Behandlung auch genau so abläuft, wie es normal laufen sollte. Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit ist der bzw. diejenige, der/die die PZR durchführt nicht geschult und popelt aber völlig ahnungs- und orientierungslos an deinen Zähnen rum, joa, Geiz ist geil. Speziell geschultes Fachpersonal kann für den Preis jedenfalls nicht angemessen arbeiten. Im Übrigen zahlt die GKV einmal jährlich die Entfernung des ordinären Zahnsteins, das beinhaltet aber noch lange keine komplette Zahnreinigung. Nur einige wenige Kassen geben einen Minianteil (50 €) aus wettbewerbstechnischen Gründen dazu, aber auch das beschrränkt auf 1 x im Jahr.
Gehörst Du zu einer der Praxen, die bisher ungerechtfertigte Gebühren genommen haben? Tja, müsst Ihr Euch andere Sachen zum Patienten abzocken ausdenken.....
Du bist Dir sicher, die Qualitätsunterschiede bei den PZRs zu kennen? Du weißt sicher auch, daß eine Zahnreinigung nur von einer Fachkraft, sprich ZMP oder sogar einer DH gemacht werden darf? Ganz bestimmt ist Dir bewußt, daß sich die Leute mehrere Jahre mit großem Aufwand (zeitlich und finanziell) weiterbilden? Und ich bin mir 100% sicher: nur wer in seiner Praxis nicht so großen Wert auf Qualität setzt kann eine PZR für 40€ anbieten. Vorne hui und hinten pfui, mehr bleibt nicht bei dem Preis.
Das hat mit Abzocke gar nichts zu tun, blicke mal ein wenig über den Tellerrand hinaus. 1040 Professionelle Zahnreinigung Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. §5... GOZ (2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. Der 2,3fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen. ... Man sieht, der 2,3 fache Satz wird also als der sogenannte Durchschnitt dargestellt. Ergo schließe ich daraus, dass die an dir erbrachten prophylaktischen Leistungen also nur unterdurchschnittlich erbracht worden sind. Im Übrigen: Mitnichten wurde die GOZ erneuert, damit ZÄ nun ihre Leistungen nun nur noch zu gedeckelten Preisen unter die Leute bringen müssen, allein diese Aussage von dir spottet doch schon jeder Beschreibung und verweist auf eine enorme Wissenslücke deinerseits.
Jede ZFA die einen PZR Intensivkurs belegt hat, kann und darf diese auch ausführen. Dafür brauche ich keine DH und auch keine ZMF in der Praxis. http://www.in-tra.de/in-tra_dent_website_003.htm
Dazu mal ein Bericht aus der ZM vom Oktober vergangenen Jahres: Stiftung Warentest prüft die PZR Profis im Einsatz 1. Oktober 2011 - Die Ratgeberzeitschrift "test" hat in der Ausgabe 9/2011 die Professionelle Zahnreinigung (PZR) unter die Lupe genommen. Testobjekt waren fünf Praxen im Ruhrgebiet. Die Ergebnisse zeigen noch Spielraum für Verbesserungen. Etwa im Arbeitsprozess selbst oder aber im Gespräch mit dem Patienten. Das Ziel der PZR ist bekannt: Ein plaquefreies Gebiss. Einzig der Weg dorthin wird unterschiedlich bestritten, wenn man der "test"-Redaktion Glauben schenkt. Die kommt in ihrer nichtrepräsentativen Untersuchung unter anderem zu dem Ergebnis, dass es keine verbindlichen Behandlungsschritte für die PZR gibt. Allerdings hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den entsprechenden Umfang bereits definiert und entsprechend publiziert. Dabei wird die PZR immer als ein individualprophylaktischer Baustein in einem Prophylaxekonzept verstanden. Dem Patienten wird damit eine langfristige zahnärztliche Vorsorge angeboten, welche auf seiner aktiven Mitarbeit (compliance) basiert. Darüber hinaus sollte die PZR ein Teil jeder ausgedehnten definitiven Behandlungsmaßnahme im Sinne einer präventionsorientierten Zahnheilkunde sein. "Die PZR ist eine wissenschaftlich seit vielen Jahren anerkannte und mittlerweile selbst bei den Krankenkassenetablierte wichtige Maßnahme der Prävention", so Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. Sorgfalt bei den wesentlichen Schritten Zentrale individualprophylaktische Maßnahmen, die eine PZR begleiten sind: Die Überprüfung/Objektivierung der häuslichen Mundhygiene des Patienten und Erfassung seines individuellen Erkrankungsrisikos - durch Inspektion der Zähne und des Zahnfleisches - mittels spezieller Maßnahmen (wie Anfärben) - über Indizes (Plaque-, Hygiene-, Sulkus- Blutungs-, Gingival-Indizes, PBI und andere) Die vollständige Entfernung aller supragingivalen harten (Zahnstein, Verfärbungen) und weichen (Plaque) Ablagerungen sowie die Entfernung aller subgingival gelegenen, aber klinisch erreichbaren, harten und weichen Ablagerungen auf den Zahnoberflächen, den klinisch sichtbaren Zahnwurzeloberflächen sowie in den Zahnzwischenräumen Die Aufklärung des Patienten über die Ursachen und Folgen von Karies und Parodonthopathien und über sein individuelles Risiko daran zu erkranken Die Beratung, Unterweisung, Instruktion und Remotivation des Patienten zur häuslichen Mundhygiene mit adäquaten Hilfsmitteln Politur mit Instrumenten und -pasten Abschließende Fluoridierung der Zähne Neben diesen Maßnahmen existieren weitere, die entsprechend einer individuellen Anamnese angewendet werden sollten. Die von BZÄK und DGZMK gemeinsam herausgegebene Patienteninformation zur PZR (Nummer 2.03) erklärt ausführlich und wissenschaftlich abgesichert Hintergründe und Durchführung der PZR. Behandlungsschritte ausgelassen. Dies dürfte eigentlich nicht passieren. Verhindert werden könne es aus Sicht der BZÄK, wenn entsprechend ausgebildetes und kontiunuierlich fortgebildetes Fachpersonal für die Durchführung der PZR eingesetzt wird. Qualität mittels Kammerfortbildungen Die BZÄK hebt hier die kammereigene Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) gegenüber einem privaten Anbieter deutlich hervor. "Das ist wie der Vergleich zwischen Wiener Schnitzel und Schnitzel nach Wiener Art", brachte es der Kammerpräsident von Niedersachen, Dr. Michael Sereny, gleichzeitig auch BZÄK-Vorstandsreferent für Fragen des Praxispersonals, in einem früheren Artikel auf den Punkt. Die PZR ist eine individualprophylaktische Maßnahme. Art der Durchführung, Dauer und Kosten orientieren sich stets am einzelnen Patienten. " BZÄK Hintergrund ist, dass die Kammern als öffentliche Anbieter größten Wert darauf legen, dass sich Ihre institutsinternen Fortbildungen deutlich von denen privater Anbieter unterscheiden. Dies gilt auch für die Weiterbildungen für das Praxispersonal, wie ZMP, aber auch ZMF, ZMV und DH. Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) empfiehlt in diesem Zusammenhang, Kammerfortbildungen und Fortbildungen privater Anbieter differenziert zu betrachten. Denn nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Kammer die zuständige Stelle für die Fortbildung von Praxispersonal. Dafür sprechen zahlreiche Vorteile: Kammern agieren im Gegensatz zu privaten Anbietern unabhängig von Industrie und Handel Fortbildungsordnungen der Kammern sind von Länderaufsichtigen genehmigt und beruhen nicht auf Selbsteinschätzungn Die Prüfungsausschüsse der Kammern setzten sich gemäß dem Berufsbildungsgesetz zusammen Schließlich sind die Kammern langjährig erfahren, vor Ort präsent und die Verantwortlichen den zahnärztlichen Kollegen mitunter persönlich bekannt Statistische Daten über die Zahl bundesweit durchgeführter professioneller Zahnreinigungen existieren nicht. "Die PZR wird als Leistung in der bisherigen Gebührenordnung nicht abgebildet. Die Vielzahl unterschiedlicher analoger Liquidationsweisen macht eine Serie beziehungsweise eine Hochrechnung kaum möglich", verdeutlicht Andreas Kunzler aus der Abteilung Statistik der BZÄK gegenüber den zm. Unter dem Strich ist die PZR ein effektives Mundhygiene-Intensivprogramm. In Kombination mit häuslicher Mundhygiene bildet sie die gezielte individuelle Vorsorge, um Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten. sf zm 101, Nr. 19, 01.10.2011, Seite 110-111
Aber eine DH oder eine ZMF kosten mehr Geld (Gehalt) als eine ZFA und sie erbringt die gleiche Leistung. Ergo verdient der ZA mehr mit der ZFA.
Das eine ZMP oder besser noch eine DH mehr verdient als eine einfache Fachangestellte mit Putzdiplom soll es ja wohl auch sein, denn solch eine fundierte Ausbildung ist nun einmal viel intensiver, ergiebiger, langwieriger und daher auch kostenintensiver als ein Minikurs bei einem x-beliebigen Anbieter. Und auch hier stehen dann wieder Qualität gegen Quantität.
noch was vergessen: Hier mal ein Link, der schon allein durch den Internetaufrtitt beim Vergleich mit der von dir aufgezeigten Seite deutlich überlegen ist http://www.pfaff-berlin.de/tl_files/pfaff/download/Philipp-Pfaff-Institut_Infomaterial_Aufstiegsfortbildung_ZMP_2011.pdf
Vielleicht will ich als ZA sogar, daß mein PA geschädigter Patient von einer Fachkraft behandelt wird? Vielleicht bin ich sogar so ein Depp von Kauffrau, daß es mir bei PA Patienten völlig egal ist, ob ich überhaupt was verdiene..... Schnulli PZR kann jeder, das stimmt und vor dem Gesetz darf man das auch, auch bei uns ist das so. Steht jedoch fest, der Patient hat Behandlungsbedarf und es wird eine PA Therapie folgen, darf nur unsere ZMP ran. Und die ist Gold wert und keine 40€. Komisch, daß unsere Patienten da genauso sehen.
Mein Zahnarzt sagt wenn die Zähne ordentlich geputzt werden, was er ja sehen kann, genügt es 2x im Jahr den Zahnstein zu entfernen. Denn dadurch entstehen die Entzündungen des Zahnfleisches. Wir gehen alle 6 Monate zum Zahnarzt, 1x bezahlt die Kasse die Zahnsteinentfernung und einmal wir selber. Das kostet dann 20€.
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