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Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ?

Wie rechtlich vorgehen bei Beinbruch ?

philips

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Hallo , wer kann mir sagen wie ich vorgehe . Bin gestürzt , da unser Hausmeister nicht geräumt bzw gestreut hat . Nun habe ich mein Bein gebrochen . Mein Mann hat am gleichen Tag der Hausverwaltung bescheid gegeben . Unfallversicherung habe ich geschrieben das ich durch eisglätte gestürzt bin . Muß ich explizit angeben das der Hausmeister nicht gestreut hat . Bin grad etwas unbeholfen was ich alles machen muß ? Sollte ich irgend etwas anzeigen etc ? lg dani


fsw

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Antwort auf Beitrag von philips

Ich glaube,bis 7.00Uhr muss geräumt/gestreut sein.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von philips

Hallo ! Was willst Du denn weiter machen ? Ich bin in der SS mal gestürzt und habe ies der Unfallversicherung gemeldet und gut war´s. Dafür ist es eben eine Unfallversicherung.... Oder willst Du auf so etwas wie Schadenersatz hinaus ? Dann solltest Du Anzeige erstatten, wenn es denn wirklich eine verletzung seiner Aufgaben war. Aber ganz ehrlich ? So etwas kann doch passieren, da würde ich jetzt nicht so ein grosses Ding drum machen. Gute Besserung ! Lg Ute