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Wie ist man beim Ehrenamt versichert?

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Wie ist man beim Ehrenamt versichert?

peekaboo

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Habe mit meinem "Kollegen" gesprochen und ihm gesagt, das ich von nirgendwo ein schreiben habe, das ich da bin. Da war er dann doch erstaunt und sagte mir, was ich tun muß. Bin ja schon ein paar Wochen dabei. Also Fazit. Man ist nicht versichert. Sprich für Schäden die ich "anstelle" übernimmt die "Ehrenamtsversicherung" und für Schäden die mir zugefügt werden können müsste ich Klage erhaben und den "Schuldner" verklagen und ginge leer aus. Das finde ich irgendwo schon heftig. Sollte die Regierung da nicht eine Versicherung ins Leben rufen und die Ehrenamtlichen versichern für genau diese Fälle?


3boys

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wenn das wirklich so stimmt, wie du das geschrieben hast, dann finde ich das auch heftig. Gerade jetzt, wo die Helfenden auch mal angegriffen werden. Ich kenne mich damit auch noch nicht aus, aber wäre schon mal interessant das zu wissen.


sojamama

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Also ICH bin ehrenamtlich tätig, aber das ganze läuft über einen Verband. Da bin ich also dann versichert, Wegeunfall z.B. Wie es aber jetzt läuft bei Dir? Keine Ahnung, ich könnte mir eher noch vorstellen, über die Stadtverwaltung oder so? melli


sojamama

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Antwort auf Beitrag von sojamama

So könnte ich es mir vorstellen. Vereine und Verbände haben doch dann eine Versicherung für die ehrenamtlichen Helfer. Frag doch mal dort nach.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von sojamama

versichert, wenn mir Schaden zugefügt wird, dann müsste ich mich an den, der mir Schaden zugefügt hat wenden. Dann meinte ich, die haben doch keine Versicherung, dann meinte er er geht davon aus, das ich KV bin und bei Folgeschäden müsste man dann sehen.....


wolke76

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Da hat dir derjenige aber Mist erzählt. Es sei denn, dass du "einfach so" hilfst und nicht über Verein/Gemeinde o.ä. Ich gehe davon aus, dass du einen konkreten "Auftrag" hast, registriert bist usw. In der Regel sind Ehrenamtliche kraft Gesetzes oder auch lt. Satzung des UVT versichert. Näheres regeln § 2 bzw 3 SGB VII. Frag doch mal beim GUV oder der Unfallkasse nach. Normalerweise sollte dir der "Arbeitgeber" das aber sagen können. Sicher, dass das Alles seriös ist?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

habe auf Anhieb die Seite gefunden, aber keine Zeit und Lust, weiter in die Tiefe zu suchen. http://www.ehrenamt-deutschland.org/versicherung-schadensersatz/unfallversicherung.html http://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/versicherung/index.php


peekaboo

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Antwort auf diesen Beitrag

und ich kann nur das sagen, was mir der Ehrenamtsmensch gesagt hat.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

und zwar mit deinem Bundesland als Stichwort, denn eventuell gibt es da auch eine (gesetzliche) Regelung. Ansonsten empfand ich die Info im ersten Link als schonmal einen ganz guten Anhaltspunkt. Im Zweifel frag deine KK...


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

beim Gemeindeunfallverband nachfragen. Hier - Niedersachsen - sind die Ehrenamtlichen alle darüber versichert. D.h. in dem Fall, in dem es einen "Verursacher" gibt, treten die in Vorkasse und wenden sich dann an denjenigen.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

.... ist man über diesen Träger versichert. Ich bin ehrenamtlich über die AWO tätig und bin somit über die AWO versichert. LG leaelk


Canaren

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ich arbeite ehrenamtlich beim Sportverein in dem ich aber nicht Mitglied bin-also keinen Beitrag zahle. Ich bin aber trotzdem über den Verein versichert. Liebe Grüße


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Canaren

es gibt eine Versicherung für Schäden die ich anstelle und das andere wäre über meine persönliche KV abgedeckt und ggf. GElder über den "Schuldner" zurückfordern.... Nur die Flüchtlinge haben ja keine Versicherung


wolke76

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Die KK zählt für deine Gesundheitsschäden, wenn keine UV zuständig ist. Aber es geht ja nicht nur um eine Heilbehandlung ansich. Die Leistungen der UV gehen weit über das KK Spektrum hinaus. Eine Rente gibt es von der KK niemals, von der UV ggf schon. Zuzahlungen sind bei der UV nicht vorgesehen, anders bei der KK. Ein gesetzl. UV Anspruch ist somit dem KK Anspruch immer vorrangig, sowohl aus Sicht des Versicherten als auch aus Sicht des Versicherers.