mirage
Kann man diesen Widerspruch formlos und ohne Begründung schreiben? Wir müssen für 2012 Steuern nachzahlen, bekommen aber für 2013 wieder eine Rückzahlung. Nun sollen wir laut Finanzamt 2014 und 2015 vierteljährlich eine Steuervorauszahlungen vornehmen. Wollen wir natürlich nicht, deshalb der Widerspruch.
Erstens heißt es Einspruch (nicht Widerspruch), zweitens ist formlos okay (solange es schriftlich ist), drittens aber nicht ohne Begründung. Einspruch ohne Begründung ist immer mühsam. ;-) Alternativ: Antrag (mit Begründung) auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Null. Wird (wenn kein 'Problemfall') normalerweise stattgegeben - aber falls es dann 2014/15 dann doch Nachzahlungen geben sollte, ist grundsätzlich keine Stundung o.ä. möglich.
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