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Wer kennt sich mit einer Haushaltshilfe über die KK aus?

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Wer kennt sich mit einer Haushaltshilfe über die KK aus?

Aprilscherz2000

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Mein Dad (75) hat sich einen Arm gebrochen und einige Rückewirbel angebrochen, die gestern mit Beton aufgefüllt wurden.Er soll morgen ein Korsett bekommen und dann wieder nach Hause. Er wohnt allein in einem Einfamilienhaus (Also müßte immer Treppen steigen, da die Toilette oben ist) Die Ärztin hält es nicht für Notwendig das er eine Haushaltshilfe bekommt.Aber mal putzen wird er nicht hinkriegen (kriegt er schon jetzt kaum!) Wie geht man da am besten vor?Hat jemand Tipps? Ich würde gerne die Gelegenheit nutzen um ihn vieleicht auf den Geschmack zu kriegen, das jemand regelmäßig kommt. LG Chrissie


tabeamutti

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Hallo, fragt doch mal bei einem häusl. Pflegedienst nach - er hat ja vielleicht auch Probleme beim Waschen/Baden etc. So das er kurzzeitig mal Pflege kriegt. Und die können dann eine Haushaltshilfe beantragen bei der KK. LG tabeamutti


iriselle

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Das ist nicht so einfach, vor allem wenn es die Kasse zahlen soll. Ruf doch einfach mal dort an. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit eine Pflegestufe zu beantragen ? Ansonsten gibt es ambulante Pflegedienste. VG


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Ich hätte mit dem Knie eine bekommen da ich noch ein Kind unter 12 habe. Ansonsten kann man da nix machen. Hatte ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit der Krankenkassenfrau. Ich spar schon mal für eine Haushaltshilfe.................


Fru

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

das kommt mir bekannt vor....Mein Papa liegt seit Januar mit vier gebrochenen Wirbeln flach...die einzige Möglichkeit ist eine Pflegestufe zu beantragen und dann einen mobilen Pflegedienst zu beauftragen. Zumindest was die Grundpflege und die Medikamentenversorgung angeht. Eine Haushaltshilfe wirst Du nicht bekommen. Es sei denn, Du zahlst selbst...


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Fru

und meine Haushaltshilfe habe ich nicht beantragt da es so lange mit den Formalitäten gedauert hätte. Ich lag 2 Wochen komplett flach, da hatte mein Mann noch Urlaub und danach habe ich mich mit lustigen Hilfsmitteln durch den Alltag geschoben. Alles sehr sehr traurig und da mag ich gar nicht ans Alter denken.


iriselle

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

...meine Ärztin hat mir wegen dem Knie auch eine verschrieben, aber weil ich weiß wie schwer es ist jemanden zu verschiedenen Zeiten zu bekommen - und vor allem sofort- hab ich es gleich gelassen. Mein Mann bleibt diese Woche zu Hause und ich hab ja auch schon erwachsene Kinder neben der Kleinen.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von iriselle

er nimmt unbezahlten urlaub und bekommt den verdienstausfall bezahlt - bin mir jetzt nur nicht ganz sicher, in welcher höhe. das haben wir bei jeder geburt ab 2. kind so geregelt und auch als ich mal zu einer kur war.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Haushaltshilfe darf dann befristet als Krankenkassenleistung erbracht werden, wenn man aufgrund einer akuten schweren Erkrankung oder einer Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht in der Lage ist, den Haushalt weiter zu führen. Weitere Voraussetzung hierbei ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das nicht älter als 12 Jahre ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Im Rahmen der Leistungen der Pflegekasse ist Haushaltshilfe als sogenannte "hauswirtschaftliche Versorgung" vorgesehen. Diese kann im Rahmen einer Pflegestufe erbracht werden. Damit eine Pflegestufe festgestellt werden kann muss aber zusätzlich zu dem Hilfebedarf im Haushalt auch ein Hilfebedarf bei der Körperpflege und der Mobilität vorliegen. Um also eine dauerhafte Hilfe im Haushalt zu erhalten, müsste eine Pflegestufe beantragt werden.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

oder hat er ein Kind? Wie gesagt, ich habe mit der KK gesprochen. Ich hätte keine bekommen wenn ich nicht mein Kind gehabt hätte.


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Er hat Kinder...............nur sind wir alle schon groß.Es geht auch eher darum das jemand mal 2x die Woche grob Küche und Bad reiniget.Erstmal nur für Kurze Zeit und ich hoffe das es ihm gefällt.Rede mit ihm schon lange das er im Haushalt hilfe braucht.Ich schaffe das nicht.Und bin hier auch die Einzige in der Umgebung LG Chrissie


Trini

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Wir haben auf diese Weise auch die dauerhafte Pflegestufe für Schwiegermutter initiiert bekommen. http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/06/20/pflegestufe-ueber-sozialdienst-eines-krankenhauses-beantragen/ Trini


Spatz

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Antwort auf Beitrag von Trini

Pflegestufe kann es nur geben, wenn die Pflegebdürftigkeit mind. ein halbes Jahr dauert, also nicht nur vorübergehend ist.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Spatz

Quelle: http://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht/324-befristung-von-leistungsbescheiden-der-pflegeversicherung.html Pflegekasse kann Leistungsbescheide befristen Nach § 33 Abs. 1 Sätze 4 und 5 SGB XI haben die Pflegekassen die Möglichkeit, einen Leistungsbescheid über die Bewilligung von Pflegeleistungen, die Zuordnung zu einer Pflegestufe oder die Anerkennung als Härtefall zu befristen. Die Befristung kann allerdings nur dann erfolgen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt hat, dass eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten ist. Konkretes Beispiel dort: Aufgrund eines Verkehrsunfalls wird ein Versicherter der Sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig und in die Pflegestufe II eingestuft. Der Medizinische Dienst bestätigt das Vorliegen der Pflegestufe II, da erhebliche Bewegungseinschränkungen, die aus dem Unfall resultieren, vorliegen. Im Rahmen seiner Begutachtung stellt der MDK fest, dass die Bewegungseinschränkungen innerhalb von 15 Monaten durch eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zurückführbar sind. Damit wird sich auch der für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit maßgebliche Hilfebedarf erheblich reduzieren. Aufgrund dieser Prognose empfiehlt der MDK, in 15 Monaten eine Wiederholungsbegutachtung durchzuführen. Trini


Trini

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

in der er gerade liegt. Viel dringlicher als die Haushaltshilfe ist mit Sicherheit die wirkliche Pflege . Waschen, Essen, Toilettengang. Vielleicht sollte ein Toilettenstuhl angeschfft werden, der ihm auf der Wohn-Ebene das Verrichten der Notdurft ermöglicht. Die Frage ist ja auch, ob er überhapt mit einem normalen Bett klar kommt. Über die Vertielung des Bugets (im Falle einer PS) muss man mit dem Pflegedienst beraten. Die Grundpflege steht aber auf jeden fall im Vordergrund. Und sie ist auch für Kinder viel schwerer zu erbringen als die Hilfe im Haushalt. Trini


Spatz

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Antwort auf Beitrag von Trini

Das mit der Befristung stimmt schon. Aber es muß davon ausgegangen werden, dass die Pflegebedürftigkeit für mind. 6 Monate vorliegt. Ganz sicher. Arbeite auf einer KK.