User-1750774725
Hallo! Ich bin vor ca. 20 Jahren kurz nach meienr Ausbildung freiwillig aus dem Beamtenverhaeltnis ausgeschieden. Dafuer gab es verschiedene Gruende. Eine Beurlaubung war damals leider nicht moeglich sonst haette ich das in Erwaegung gezogen. Jetzt wuerde ich gern in meinen erlernten Beruf zurueckkehren und habe auch meinen alten Arbeitgeber kontaktiert. Der meint, ich muesste die Ausbildung wiederholen, da mein Ausbildungsabschluss nicht mehr gueltig ist. Von sowas habe ich noch nie gehoert und die Dame von der Beratungsstelle, die Frauen bei der Wiedereingliederung in den Beruf hilft, an die ich mich gewandt habe, auch noch nicht. Ich weiss, dass sich in den letzten Jahren viel geaendert hat udn ich habe auch eien Vorschlag gemacht, wie ich mich weiterbilden koennte. Haette ich vor 20 Jahren 1 oder 2 Jahre in meinem erlernten Beruf gearbeitet, wuerde sich an den Aenderungen meiner Meinung nach nichts aendern, da die meisten Veraenderungen ja in den letzten Jahren durch den vermehrten Gebrauch von Computern und Internet passiert sind. Ausserdem habe ich einiges, was ich in der Ausbildung gelernt habe, auch spaeter beruflich gebraucht. Jetzt heisst es auf einmal, jemand, der aus dem Beamtendienst ausgeschieden ist, kann nicht wieder in den Beamtendienst uebernommen werden. Weiss jemand darueber etwas? GErn auch per PN. Danke.
Warst Du denn Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamtin?
huhu also ich habe ein abgeschlossenes Studium damals über meinen Dienstherrn gemacht und die Diplomurkunde gilt bis ans Lebensende, an dem würde das hier nicht schweitern, sicher aber am Lebensalter ans ich. Und wenn DU in den Angestellten Dienst gehst, nachversichert bist Du ja eh worden und Du müsstest nicht in die Private Krankenkasse die in dem Alter auch unbezahlbar ist Was ichnichtverstehe, ich habe mich nach der Großen damals ( 23) schon ohne Geld- uns Sachebzüge beurlauben lassen das klappte reibungslos nach dem Erziehungsurlaub und dann nach jedem Kind wieder dagmar
Du hast sicherlich keine "Ausbildung" gemacht, sondern vielmehr ein Beamtenverhältnis auf Probe absolviert als z.B Verwaltungsbeamtin. Durch deine Entlassung hast du logischerweise auch nicht mehr den Satus einer Beamtin. Für dich wurden ja z.b auch Nachversicherungsbeträge entrichtet usw, dass heisst, als Beamtin bist du schlichtweg nicht mehr existent. Daher kannst du auch als solche nach 20 Jahren (!!!) nun nicht einfach so mehr eingestellt werden, da du zahlreiche Bedingungen -zB Höchstalter usw...- nicht mehr erfüllst und wie eine Neueinstellung zu behandeln bist. Bei einer Beurlaubung ist das anders, da "ruht" quasi auch dein Status. Wenn dein ehemaliger AG dich einstellen möchte, geht das nur als Angestellter.
Private Krankenversicherung wäre sicherlich auch kein Spass. Beurlaubung gibt es doch schon ewig- warum hast du das nicht gemacht?
Beurlaubung ging nicht. Das wurde uns damals extra gesagt. Sonst haette ich das gemacht.
um Deutschland oder um Italien? Das eine - oh, zurück nach Deutschland, da hängt ja noch viel mehr dran!?! Das andere - oh, von Italien wird hier kaum jemand etwas wissen.
Deutschland