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Wer kann mir helfen?

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Hallo! Ich habe von April-September für mich und meinen Sohn ALG2 bekommen während ich mein Abi gemacht habe. Weil ich von zu Hause ausgezogen war griff das irgendwie für uns. Seit diesem Monat bekomme ich Studenten-BaFög. Damit falle ich ja aus ALG2 raus. ABer was ist mit meinem Sohn? Bekommt er noch von irgendwo Gelder, weil das BaFög ja nicht für uns beide reicht? Weiterhin ALG2, Kinderzuschlag o.ä.? Wer weiß weiter? LG, Hannah mit Noah


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Hallo, Ich hatte damals für mich und meinen Sohn auch nur Studenten-Bafög, erhöhter Satz, den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld. ALG 2 wirst du wohl nicht bekommen, da wird das Kindergeld ja voll berechnet, ebenso wie Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss. Damit liegst du in jedem Fall über dem Satz. Bekommst du noch Kindergeld für dich? Sonst einfach bei der Wohngeldkasse ( ist nicht die ARGE) und der Bundesanstalt für Arbeit wegen Kinderzuschlag anfragen. Mehr weiß ich leider auch nicht. LG


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Ja, ich bekomme Kindergeld für mich, bin ja erst 18 UV bekomm ich nicht, weil ich mit meinem Freund zusammenwohne. Er bekommt kein Bafög und studiert ziemlich weit weg von hier und kann deshalb nicht nebenher arbeiten gehen Werde morgen mal auf dem Amt anrufen Aber vllt weiß ja hier noch jemand was... LG


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Vielleicht hast du Glück. Als Studentin ist es leider sehr schwer noch zusätzlich was zu bekommen. Wenn ich damals nicht meinen Lebensgefährten ( heute bester Ehemann) gehabt ( war nicht der KV) und der nicht gearbeitet hätte wäre das mit dem Studium gar nicht gegangen. alles Gute schmusepuu


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Hallo, als Studentin kannst du trotzdem weiterhin AlgII beziehen, bzw.in diesem Fall dein Kind. Für dich wird in diesem Fall in der Berechnung dein Bedarf als 0,-€ angenommen, da du deinen Lebensunterhalt ja aus dem BaföG deckst, genauso wie dein Freund, wenn dieser bei euch gemeldet ist und in der Berechnung mit berücksichtigt wird. Für dein Kind wird dann als Bedarf die Hälfte der Miete (seid ihr ein 3-Personen-Haushalt, dann ein Drittel), sein Regelsatz und gegebenenfalls ein Mehrbedarf für Alleinerziehende(nur wenn Freund nicht dort wohnt) berücksichtigt. Dem gegenüber steht das Einkommen deines Kindes, sprich Kindergeld und Unterhalt(wenn Eltern nicht zusammenleben) - ergibt sich dann nach Bedarf minus Einkommen noch ein positiver Betrag wird weiterhin AlgII gezahlt. Wohngeld kann man aber vielleicht für das Kind auch mal überschlagen lassen. Ist das mehr, nimmt man natürlich das, ist sowieso die vorrangige Leistung Grüße Katharina