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Wer hilft, wenn jemand alt, pflegebedürftig, wohnungslos und ohne KV ist?

Wer hilft, wenn jemand alt, pflegebedürftig, wohnungslos und ohne KV ist?

Tinkabelle69

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Hallo, ich bin meist nur stille Mitleserin, aber ich hoffe hier ein paar Inputs zu erhalten. Es geht um meinen 83-jährigen Onkel. Er ist total abgestürzt. Wir haben nur sporadisch Kontakt. Er lebt in Hamburg, wir in München. Er ist seit ein paar Tagen im KH, weil er COPD hat und verwirrt, beginnend dement ist. Seine drei Kinder und seine noch lebende Ehefrau wollen nie wieder Kontakt. Im Krankenhaus wussten sie erst nicht, wer er ist, da er nichts bei sich hatte bei Einlieferung. Über Umwege habe ich mit dem Sozialdienst im KH Kontakt aufgenommen, denn er hat keine Krankenversicherung und im KH wissen sie nicht, was sie nun mit ihm machen sollen. Er war früher selbstständig und privat versichert. Er ist nirgendwo gemeldet. Seit über 20 Jahren hat er eine Lebensgefährtin, mit der er zusammen wohnte und die auch eine Rente erhält. Aber die ist jetzt auch nicht mehr auffindbar und es sieht so aus, dass mein Onkel da nicht wieder einziehen kann, weil seine Gesundheit das nicht mehr zulässt. Er hat ja gar keinen Mietvertrag. Eigentlich müsste ein Pflegegrad beantragt werden, aber das geht nicht, weil er nicht versichert ist… Jetzt muss daher ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Der Sozialdienst im KH veranlasst das. Soll ich diese Betreuung übernehmen? Kann ich das überhaupt leisten? Was für Hilfsangebote gibt es denn, die man in Anspruch nehmen kann? Wer weiß, wen ich da am besten kontaktiere, um für ihn Hilfe zu organisieren? Was passiert denn mit so einem alten Mann ohne Wohnung, ohne KV, ohne Geld? Meine Vorstellung ist, dass man Grundsicherung für ihn beantragt und er in eine KV kommt, damit der Pflegegrad beantragt wird und er dann in ein Altersheim kommt. Wen kann ich denn diesbezüglich kontaktieren in Hamburg? Ist das überhaupt realistisch, dass er je wieder versichert wird oder kommt er in ein Obdachlosenasyl? Ich bin v.a. ratlos, ob es für meinen Onkel besser ist, wenn ich mich seiner Angelegenheiten annehme, obwohl ich keine Ahnung habe, welche Behörde/ Sozialamt zuständig ist und was es für Hilfen gäbe, aber ich würde mich persönlich reinhänge. Oder ob ich das einem professionellen Betreuer überlasse, der mehr Ahnung hat, aber in so einen aussichtslosen Fall wenig Aufwand stecken wird. Hat hier jemand Erfahrung mit gesetzlichen Betreuern? An wen würdet ihr euch wenden? Liebe Grüße Tinkabelle


Tonic2108

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Ich an deiner Stelle würde mich da tunlichst raushalten, er hat eine Ehefrau und Kinder, wenn die sich nicht kümmern wollen, dann muss eben ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden. Der Kampf mit den Behörden und der ganze Kram der da auf einen zukommt würde mich definitiv abschrecken. Ich habe mich vor einigen Jahren um einen nahen Verwandten von mir kümmert, ich weiß wovon ich spreche und man kann teilweise nachts vor lauter Sorge nicht schlafen. Wenn du kein besonders gutes Verhältnis zu ihm hast würde ich mich da raushalten. Wie willst du das auch machen von München aus? Willst du regelmäßig nach Hamburg fahren? Ich denke, man muss da persönlich vor Ort sein um manches zu klären.


Tinkabelle69

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Antwort auf Beitrag von Tonic2108

Vielen Dank. Ich denke auch, ich kann das gar nicht leisten über die große örtliche Entfernung. Aber ich will auch nicht herzlos sein und jemanden in Not einfach seinem Schicksal überlassen.


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Ich glaube ich würde das auch lieber einem gesetzlichen Betreuer überlassen, vor allem auch wegen der Entfernung Bei den meisten Ämtern muss man persönlich erscheinen zu meist ziemlich Arbeitnehmer unfreundlichen Zeiten und dann noch viel Zeit mitbringen oder im Vorfeld einen Termin vereinbaren. und mit einem Behördengang ist es wahrscheinlich auch nicht getan Du kannst dich trotzdem kümmern und ihn regelmäßig besuchen und nach dem rechten sehen vllt kannst du auch Dinge mit dem Betreuer absprechen oder zumindest da informiert bleiben


Tinkabelle69

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Wenn ich mich mit dem Betreuer austauschen könnte, wäre das für mich einfacher. Und der Betreuer klärt alles organisatorische rechtliche… Habe halt Bedenken, dass der Betreuer das nicht macht und einfach sein Ding macht und wir meinen Onkel dann gar nie mehr sehen. Die Organisation über die Entfernung ist andererseits vermutlich eh nicht umsetzbar. Ich habe auch niemanden mehr in HH, bei dem ich wohnen kann…


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

huhu ich würde keine Betreuung übernehmen in einem solch komplizierten Fall, vor allem nicht so weit weg. Schon in "normalen" Fällen artet das in Arbeit aus im Streit mit Behörden, Kassen etc und ich wäre mir nicht mal sicher ob er in die gesetzliche Kasse darf wenn er nichts verdient und früher privat war. (wir haben ja ein schwerstbehindertes Kind das mal Grundsicherung bekommen wird und meiner kommt nicht in die Gesetzliche weil er keinen cent verdienen kann, da muss die Grundsicherung dann den Basistarif der Privaten zahlen wenn wir mal nicht mehr sind. Nun ist meiner aber in der Privaten drin, Dein Onkel ja nicht. Muss den eine aufnehmen?) In sowas braucht man dann Wissen udn viel zeit, möglichst vor Ort einem auf die Füße zu treten, das kannst Du nicht leisten vermutlich, dafür gibt es menschen die das beruflich machen. Ihn besuchen und Dich kümmern kannst Du ja dennoch


Tinkabelle69

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Danke für deine Nachricht. Also, es gibt wohl Gerichtsentscheidungen, nach denen niemand in Deutschland ohne Krankenversicherung bleiben darf, auch wenn er mal rausgefallen ist aus einer privaten. Die KVs werden sich aber mit Händen und Füßen wehren befürchte ich. Habe schon überlegt, ihn als Ukraineflüchtling einzuschleusen Nur ein Scherz, aber dann rutscht er in alles rein … und ich wüsste auch, wen ich fragen kann. In HH ist die Situation offenbar auch noch schlechter als in München. Zumindest würde ich hier vor Ort eher wissen, an wen ich wenden kann.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Und ebenw eil man dann ggf erstmal ewig kämpfen muss ( hoffentlich ohne Gerichtsurteil) das zehrt an Nerven und braucht viel Zeit - dann lebst Du weit weg, wie soll das gehen ? Wo soll er denn jetzt hin dann, in ein Heim ? Pflegegeld heisst ja auch dass jemand pflegen muss, das muss alles organisiert werden, stelle ich mir auf Dauer auch wirklich super aufwändig vor mit der Entfernung.


memory

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Hier auch eine Stimme für, lass es. Ich habe da auch in den letzten 3 Jahren viel durch mit Behörden/ KK ect.und da geht es um meinen Mann....auf die Entfernung und dann noch ohne persönlichen Kontakt/ Absprache, würde ich mir das nicht antun. Das hat auch nichts mit herzlos zu tun... aber manche Dinge, bewältigen " Fachleute " auch einfach besser weil " sich in der Materie auskennend ". Und gerade bei Behörden nützt einen Herzensgüte wenig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Halt dich da komplett raus. Du kannst dich kümmern, aber übernimm um himmels Willen keine Verpflichtungen. Da wären erstmal die Kinder am Zug. Nach denen wird mit Sicherheit gesucht! Da spielt es keine Rolle, ob sie Kontakt wollen oder nicht. Du kannst dahingehend deine Hilfe anbieten, indem du die Kinder benennst. Falls sie nichts von den Kindern wissen.


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Du schreibst selbst, dass du keine Ahnung von den Dingen hast. Also lass die Finger davon bevor du dich übelst verbrennst! Dreh dich um und geh so weit weg, wie du nur kannst. Das Ding ist ein Pulverfass.


mauspm

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

auch von mir der rat die finger davon zu lassen , so schlimm es auch klingen mag. aber selbst nach seinem ableben kann dir dann die ganze chose um die ohren fliegen, auch finanziell


Tinkabelle69

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Antwort auf Beitrag von mauspm

Vielen Dank an alle für eure Meinungen. Ich habe mich jetzt im Familienkreis auch so entschieden. Die Betreuung muss in professionelle Hände. Ich habe mit seinen Kindern gesprochen bzw. gemailt und keiner will irgendwas mit meinem Onkel zu tun haben. Er hat eine Schneise der emotionalen Verwüstung hinterlassen. Man kann es kaum glauben, wie jemand am Ende eines langen Lebens so ungeliebt sein kann. Und nix hat: nicht mal Kleidung scheint es noch zu geben. Ich kann selbst nicht mit ihm telefonieren, da man ohne Telefonguthaben im Krankenhaus nicht mal angerufen werden kann. Das finde ich wirklich schade. Mal sehen, ob ich da noch irgendwie durchkomme und mit ihm zumindest mal sprechen kann.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Die Krankenversicherung wird dann über das Sozialamt laufen. Er wird nicht mehr in einer GKV aufgenommen, die Rechnungen werden dann ans Sozialamt gehen. Auch Pflegegeld gibt es über diese Grundversorgung. Von mir gibt es auch eine Stimme für einen Berufsbetreuer. Und keine Angst, ihr werdet nicht jeden Besuch mit ihm abstimmen müssen. Das läuft dann wie bei anderen Bewohnern auch über das Pflegeheim. Der Betreuer kümmert sich um alle Ansprüche, die dein Onkel hat und darum, dass er versorgt ist und unterkommt.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

wird genug Gründe dafür geben, dass keiner Kontakt zu ihm haben will. Du musst da jetzt nicht aus einem falschen Verständnis heraus die Mutter Teresa spielen. Abhaken, weiter nach vorne schauen. Nicht dein Problem. Wenn das ganze jetzt in die Hände eines Berufsbetreuers geht, dann wird der dafür wenigstens bezahlt. Im Gegensatz dazu, wenn du dich darum kümmern würdest. Und diese Menschen haben auch gelernt, sich emotional abzugrenzen, und das lese ich bei dir nun so gar nicht heraus.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Hatten wir ähnlich. mein Rat bei der Entfernung, lass es mit der Betreuung. Das Amtsgericht wird einen gesetzlichen einsetzen, der wird erst einmal alles klären, Auch die Unterkunft und wer für die Kosten aufkommen muss. Da wird die Ehefrau herangezogen - wenn sie es leisten kann. Sonst der Staat. Wenn er keine Unterkunft hat, dann wird er wohl in eine Obdachlosen-Unterkunft kommen - sofern etwas frei und er stabil genug. Solange werden sie ihn im KH behalten (müssen). Den entlassen werden darf er erst, wenn sicher ist wie es weitergeht. Außer jemand mit null Ahnung fuscht darin rum - auch deshalb solltest du dich da raus halten.


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Dass man jemanden nicht entlassen darf in so einem Fall, wäre mir neu. Aber es wird wahrscheinlich keiner machen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

Er kann entlassen werden, wenn er gesundheitlich fit und in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Verbleibt er nämlich ohne medizinische Notwendigkeit im KH, dann wird er zum "Bewahrfall". Als ich das letzte Mal in einen solchen Fall hinein gesehen habe, kostete das 300€ pro Tag Grundkosten. Das Sozialamt übernimmt diese Kosten nicht mehr "einfach so". KH ist kein Hotel. Wenn das Sozialamt eine Kostenübernahme ablehnt, ist die Entlassung durch das KH schnell beschlossen. Er kann ja zu einer städtischen Notunterkunft. Wenn er allerdings hilflos ist, dann organisiert der Sozialdienst etwas: Vorübergehende Aufnahme in ein Pflegeheim oder eben Bewahrfall - aber gut begründet und mit Nachweis, dass ein Wohnplatz gesucht wurde, aber nichts anderes als KH möglich ist.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Pamo

So sieht es aus. Versorgung und Unterkunft bei pflegebedürftigen Personen MUSS gesichert sein. Das Problem sind Angehörige welche dann immer meinen, kein Thema, wir machen das dann solange. Hier wird der Betreuer das dann aber schon lösen. Solange es keinen Platz gibt, wird er dort bleiben.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ob das beim Onkel der Fall ist, wird der Fachdienst bei einer Begutachtung entscheiden. So wie es klingt, könnte er nur krank und herunter gekommen sein und ist nicht unbedingt pflegebedürftig.


Tinkabelle69

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Das beruhigt mich doch zu lesen, dass er irgendwo untergebracht werden muss. Er hat derzeit keine Unterkunft und kann nicht auf die Straße. Das hält er keine Nacht mehr durch.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Lass das die Profis machen, das ist zu kompliziert für dich. Ein gesetzlicher Betreuer ist jetzt genau richtig. Dein Onkel wird einen Heimplatz bekommen, der vom Sozialamt bezahlt wird. Falls seine KV nicht wiederaufleben kann, wird er Krankenhilfe über das Sozialamt beziehen. Wenn du ihm helfen willst, dann besuche ihn ab und zu und bringe ihm Kleider, Badezimmerutensilien, Snacks und etwas Taschengeld. Letzteres nur inoffiziell, sonst muss es auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Er wird das Minimum erhalten, aber er bekommt alles, was er braucht.


SHE

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Pamo schrieb: und etwas Taschengeld. Letzteres nur inoffiziell, sonst muss es auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Du weißt aber schon, dass die Vermögensschongrenze ab 01.01.2023 von 5.000€ auf 10.000 € angehoben wurde und auch ein Heimbewohner, welcher Leistungen des SHT bezieht, seine Einkünfte, z.B. die der Barbetragszahlungen, insoweit ansparen darf? Pamo schrieb: Er kann entlassen werden, wenn er gesundheitlich fit und in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Gesundheitlich fit ist (teilweise) irrelevant. Sofern er in der Lage ist seinen Willen zu äußern und geistig nicht wirklich den Eindruck macht, er bekäme sofort einen Einwilligungsvorbehalt, müssen die KH ihn gehen lassen (wenn er kann), auch wenn sie wissen, dass er in 2 Tagen dort wieder aufgenommen werden muss. (Ab 01.01.2023 ist das neue Betreuungsgesetz in Kraft getreten, dieses stellt den freien Willen beinahe über alles, so das es schwer ist zu helfen, selbst wenn Hilfe not täte) Pamo schrieb: Wenn das Sozialamt eine Kostenübernahme ablehnt, ist die Entlassung durch das KH schnell beschlossen. Er kann ja zu einer städtischen Notunterkunft. Ähhm, wenn das Sozialamt ablehnt? Wie lange soll er denn im KH sein? Die Übernahme durch den SHT dauert Monate! Evtl. war er vorher schon Bezieher, aber selbst dann geht das nicht innerhalb kürzester Zeit. Pamo schrieb: Wenn er allerdings hilflos ist, dann organisiert der Sozialdienst etwas. Dazu ist er verpflichtet. Siehe Rahmenvertrag Entlassmanagement. Wurde im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes 2 ab 01.01.2017 festgelegt und von den Kliniken, der Ärzteschaft und den Kassen unterzeichnet worden. Übel ist nur die fehlende Versicherung, denn in der heutigen Zeit wird der Onkel kaum einen Heimplatz finden. Pamo schrieb: Er wird das Minimum erhalten, aber er bekommt alles, was er braucht. Nein, das stimmt nicht. Glaube mir. Einigen Bewohnern, welche Selbstzahler sind und auf die Regelungen der bevollmächtigend Angehörigen angewiesen sind, denen geht es sehr viel schlechter als einem SHT bedürftigen Bewohner. Und Selbstzahler oder Menschen die SHT Unterstützung benötigen, werden genau gleich behandelt.


SHE

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Pamo

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Ich weiss, das jede Kommune das ein bisschen unterschiedlich handhabt. In meiner ist es wie von mir beschrieben. Wenn die Verwandtschaft ihm jeden Monat Taschengeld gibt, erhöht das sein Einkommen und verringert den Anspruch. Sparen darf er natürlich, manche Einkommensarten (wie bspw Einkommen aus Blindengeld) werden nicht angerechnet. Unterstützung durch Verwandte gehört nicht dazu und wird centgebau angerechnet, weil sie den Bedarf reduziert. Und ein Schonvermögen darf er auch haben - das hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Daher Vorsicht mit finanzieller Unterstützung: Falls er Sozialhilfe bekommt, wird die Unterstützung als Einkommen angerechnet. Ich habe übrigens genau in diesem Bereich gearbeitet und beim Sozialamt Bewilligungen (und Ablehnungen) für Heimbewohner gemacht.


Tinkabelle69

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich hoffe, dass die Krankenkasse ihn wieder aufnimmt/aufnehmen muss. Er war nämlich niemals privat versichert, sondern immer freiwillig gesetzlich. Nachdem er noch 2017 länger im KH war, wird es hoffentlich eine Klärung geben. Der Sozialdienst im KH will ja die Pflegestufe beantragen, damit er angemessen versorgt wird. Ich glaube, viele Hilfen hat er auch nicht beantragen wollen bislang, da er nichts annehmen wollte vom Staat…


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von SHE

Es gibt einen Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen. Vermögen ist vorhanden. Da gelten deine Grenzen. Wenn jemand jeden Monat 100€ überwiesen bekommt, ist es Einkommen, dass angerechnet wird.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Mit der GKV wird es wohl nichts mehr. Drohst du, rauszufallen, z.B. wg fehlender Beiträge in der freiwilligen Versicherung, Wiest du angeschrieben und bekommst eine Frist, in der erklärt wird, ob man drin bleiben will. Reagiert man nicht, ist man raus.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Der Betreuer und das Sozialamt und die GKV werden zusammen ermitteln, ob eine Nachzahlung der Beiträge der letzten Jahre möglich und rechnerisch sinnvoll sind, um einen Krankenversicherungs- und Pflegekassenanspruch wieder zu erlangen. Die AOK *muss* ihn aufnehmen, wenn alle anderen es verweigern. Oder eben Krankenhilfe: Keine echte Versicherung, keine Pflegegrad oder Pflegegeld, sondern eine kommunale Ersatzleistung. Diese Fälle sind sauteuer, aber selten und finden eigentlich nur dann statt, wenn jemand mit Sozialleistungsanspruch ohne vorherige Anwartschaften (bspw krank und pflegebedürftig aus dem Ausland) kommt. Alle anderen können I.d.R. wieder in den Stand einer Versicherung gesetzt werden - falls es mal eine gab.


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Hallo, halte dich besser komplett raus, wenn du auch bisher keinen Kontakt hattest ! Es wird vom Sozialdienst des Krankenhauses alles in die Wege geleitet. Er bekommt recht flott einen Betreuer, wird in ein schönes Pflegeheim kommen und dort gut versorgt werden. Er kommt in eine gesetzliche KV und wird gut versorgt sein für die Zukunft. Mach dir keinen Kopf - im Gegenteil ! Wir leben in Deutschland ! Wahrscheinlich war es gut, dass er jetzt ins KH musste - jetzt wird sich alles für ihn ändern. Zum Guten. Ich vermute sogar, dass er dann im Pflegeheim richtig aufblühen wird und die Gesellschaft, die gute Umsorgung, genießen wird. Lg, Lore


NaduNaduNadu

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An das Amtsgericht wenden und ein Betreuer bestimmen lassen. Selber? Ne viel zu kompliziert


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von Tinkabelle69

Lass die Finger davon. Das Gericht bestimmt einen Betreuer - oft sind das Anwälte oder dem Amt unterstellte Menschen. Ja - die machen Business as usual - aber du machst als Laiin und aus der Entfernung garantiert keinen besseren Job (um ehrlich zu sein). Das Sozialamt wird sich an die Verwandten halten - sowohl Frau als auch Kinder sind wahrscheinlich unterhaltspflichtig…