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Wenn sie 14 Jahre alt sind, dann dürfen die "Sektenkinder" der "Zwölf Stämme"

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Wenn sie 14 Jahre alt sind, dann dürfen die "Sektenkinder" der "Zwölf Stämme"

Franke

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zu ihren Familien zurückkehren, weil nach den Regeln der Sekte Kinder ab diesem Alter nicht mehr geschlagen werden. Aaaah ja!


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Antwort auf Beitrag von Franke

die lieben ihre Herrchen auch dann, wenn's ihnen dort richtig dreckig geht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Franke

dürfen oder müssen? vielleicht wollen die Kinder ja gar nicht zurück *hoff*


Franke

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Naja, vor einigen Wochen sind zwei nach der Schule abgehauen und mit dem Zug(?) zu Verwandten in die Schweiz gefahren . . .


Bella-Italia

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Antwort auf Beitrag von Franke

Die männlichen Mitglieder werden „Brüder“, die weiblichen „Schwestern“ genannt. Letztere sind Ersteren untertan (s. Wikipedia) Supersache. Wie werde ich da Mitglied? Ist doch toll, die Mütter sind untertan und die Kinder werden geklopft.


Bella-Italia

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Antwort auf Beitrag von Franke

Im September 2013 wurde den Eltern von rund 40 Kindern wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlungen vorläufig das Sorgerecht entzogen. Auslöser für den Sorgerechtsentzug war die investigative Reportage des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk. Nach mehrmonatiger Recherche war es ihm gelungen, auf Video festzuhalten, wie verschiedene Mitglieder der Zwölf Stämme Kinder mit Rohrstöcken schlugen.[4] Die Kinder aus dem Kloster Zimmern, einem ehemaligen Kloster von Zisterzienserinnen bei Deiningen, in dem ein Teil der Glaubensgemeinschaft lebt, wurden aufgrund von „deutlichen körperlichen Züchtigungen und seelischen Misshandlungen“ in Pflegefamilien und Kinderheimen untergebracht. Das zuständige Gericht sah das Wohl der Kinder gefährdet. Auch in Wörnitz (Kreis Ansbach) wurden Kinder der Gemeinschaft in Obhut genommen.[5][6][7] Am Tag nach der Entziehung des Sorgerechts und der Unterbringung der Kinder nahm die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung auf.[8] Fünf Tage nach der Inobhutnahme der Kinder bekannte sich die Gemeinschaft auf ihrer Website zur Prügelstrafe.[9] Mitte September 2013 konnte das Kind eines Ehepaars, das sich lediglich zu Besuch auf dem Anwesen der Zwölf Stämme in Wörnitz aufgehalten hatte, zu seinen Eltern zurückkehren. Zu den übrigen Kindern wurde zunächst keine Entscheidung getroffen.[10] Gleichzeitig wurde der Gemeinschaft vorgeworfen, rund zehn schulpflichtige Kinder aus einem Gutshof in Dolchau in der Stadt Kalbe, Sachsen-Anhalt, nach Tschechien verbracht zu haben.[11] WIkIPEDIA