Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte einen Pullover von Esprit, der nun nachgewiesen von Esprit selbst einen Mangel hat (Verfärbungen nach 1x Waschen, Loch, etc). Das Geschäft hat mich nun angerufen, dass ich mir einen Gutschein in der Höhe des Pullis holen kann. Hab ich nun "nur" das Anrecht auf einen Gutschein oder kann ich auch das Geld in bar verlangen, bzw bei Kartenzahlung eine Rücküberweisung auf mein Konto? Wenn ja, wo steht das, §§§§? Der Leute dort waren so blöd mit der Reklamation, dass ich keine Lust habe dort noch mal was zu kaufen und sei es nur für einen Gutschein. LG Susanne
Selbstverständlich hast Du das Recht, Dein Geld zurückzubekommen.
Bei Mängeln der Ware hast Du das Recht zur Wandlung, d. h. Rücktritt vom Kaufvertrag. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen bzw. die Ware zurückgegeben.
Esprit stellt sich leider in der Beziehung schon mal doof. Ist mir auch schon passiert. Ich würde auf Auszahlung bestehen, wenn Du keine Lust hast, dort wieder einzukaufen.
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